Hilfsmittel Klausuren Als Hilfsmittel zugelassen Taschenrechner (WiWi)

Bist du dir sicher, dass der zugelassen ist?

Ja ist er. Die Modellbezeichnungen bei Sharp lauten immer EL-.....und der W531 ist zugelassen.
Ich habe den nämlich auch :-D.

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Ach so, ja. Der heißt korrekt SHARP EL-W531. Das W steht für WriteView, also dass der Brüche ordentlich als Brüche anzeigt und du normal alles eingeben kannst wie beim Casio, wie du es auch handschriftlich schreiben würdest. Keine besondere Rechenfunktion.
 
Ach so, ja. Der heißt korrekt SHARP EL-W531. Das W steht für WriteView, also dass der Brüche ordentlich als Brüche anzeigt und du normal alles eingeben kannst wie beim Casio, wie du es auch handschriftlich schreiben würdest. Keine besondere Rechenfunktion.

Ich habe den auch. Ging bisher immer ohne Probleme durch :)
 
Ich hol den Thread mal aus der Versenkung raus:
Mittlerweile ist ja auch die Casio fx-87 Reihe zugelassen. Da ich mit meinem zugelassenem, orangen Sharp als alter Casio-Nutzer nicht so richtig zufrieden war (insbesondere die zwei verschiedenen Minusse für verschiedene Zwecke finde ich … nun ja, gewöhnungsbedürftig), habe ich mir mal den Casio fx-87 DE X bestellt, und der ist großartig.

Mag daran liegen:
Die Classwiz-Serie bietet ein neues hochauflösendes LC-Display mit 192 × 63 Bildpunkten, das viermal so hoch auflöst wie die bekannten Displays der FX-DE Plus-Serie. Zudem besitzt der FX-87DE X neue Hardware mit einem vierfach schnelleren Prozessor (im Vergleich zur FX-DE Plus-Serie) und einem verdoppelten Speicher.

Jetzt meine Frage: Hat schon mal jemand mit dem Gerät in der Klausur gearbeitet oder eine Anfrage an das Prüfungsamt bzgl. Prüfungszulassung des Geräts gestellt? Die formalen Kritierien erfüllt das Gerät ja dem Wortlaut nach definitiv, aber bevor ich mir so einen Fehlversuch einhandle, würde ich dann doch lieber in die heiße Phase der Vorbereitung sowie in die Klausur mit dem Sharp gehen.
 
Ich habe den Casio auch, und bin recht zufrieden.
Wie kommst Du darauf, dass er nicht zugelassen sein könnte?
 
Ich habe den Casio auch, und bin recht zufrieden.
Wie kommst Du darauf, dass er nicht zugelassen sein könnte?
Ist nur eine Frage, um sicherzugehen. Das Gerät ist ja besser – habe in einem Mentoriat an Rechenbeispielen gesehen, dass er etwas längere Terme verträgt als die fx-8* DE Plus-Geräte. Daher die Frage, da man ja mit der Regelung "Waffengleichheit" schaffen will, dies aber durch derartige Unterschiede nicht wirklich gelingt.
@Ulli01: Du hast also mit dem Gerät schon Wiwi-Klausuren absolviert?
 
Man will keine "Waffengleichheit" schaffen, sondern bloß verhindern dass "programmierbare" Taschenrechner genutzt werden.
Wenn es hier keine Vorgaben gäbe, dann wäre die Aufsicht nicht in der Lage kurzfristig rechtssichere Entscheidungen zu treffen, und es würde im Zweifel zuviel unruhe und möglicherweise Streit geben.
Das ist mit der veröffentlichten Liste ausgeschlossen.
Erlaubt ist danach jedes Gerät, das eine in der Liste vollständig enthaltene Bezeichnung trägt, unabhängig von möglichen Zusatzbezeichnungen. Casio "FX" reicht nicht aus, Casio "FX-87DE IRGENDWAS" ist hingegen zulässig.
 
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