Finanzierung & Steuern Geteiltes Arbeitszimmer - Steuer?

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftsinformatik
Guten Morgen!

Ich ziehe demnächst um und werde da nun (endlich) mal einen eigenen Raum haben zum lernen. :durcheinander
Jetzt die Frage: Meine Freundin und ich werden uns den Raum teilen - jeder einen eigenen Schreibtisch zum arbeiten. Meint ihr, ich kann den Raum trotzdem als Kosten bei der Einkommenssteuererklärung angeben? (Klar, wenn dann zu 50% halt nur)
Macht das schon jemand von euch so?

Gruß
 
Sofern dieses Arbeitszimmer die Anforderungen erfüllt, kannst du es sicherlich etwa zur Hälfte absetzen.Zu den Anforderungen gehört dann aber nicht nur, dass du keinen anderen Arbeitsplatz hast und das Zimmer überwiegend zum Arbeiten (ob Studieren anerkannt wird, weiß ich echt nicht) nutzt, sondern dass deine Freundin den Raum ebenfalls als Arbeitszimmer anerkannt bekommt.

Ansonsten bleibt dir das Absetzen der Anschaffungen über die Werbungskosten (Alles unter Betrag X, irgendwas um die 480€ inkl. Mwst., ist direkt absetzbar, der Rest muss auf die Nutzungsdauer aufgeteilt werden). Über den Pauschbetrag kommt man da dann doch sehr zügig.
 
Ich habe diesen Artikel gefunden:
http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/

Kann man denn dann überhaupt das Arbeitszimmer für das Studium oder für die Arbeit absetzen, wenn man nicht Lehrer ist oder insgesamt Home-Office betreibt?

Ich hatte auch überlegt, das Arbeitszimmer abzusetzen, weil
1. Ich dort meine UNI-Unterlagen habe und auch mal lerne
2. Mein Mann dort Sachen für die Arbeit erledigt.

Aber das scheint ja nun nicht mehr so einfach möglich zu sein, denn dieses ist ja nicht erfüllt:

  • Wenn Ihnen für Ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie Ihre Kosten bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen.
  • Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt, sind Ihre Kosten unbeschränkt abzugsfähig.

????
 
gerade lehrer können das arbeitszimmer nach den von dir zitierten änderungen nicht mehr absetzen, da es regelmäßig nicht den mittelpunkt ihrer beruflichen tätigkeit bildet. (die gesetzesänderungen sollten wohl gerade die lehrer ausschließen...)

das aber nur am rande. meine gedanken, ohne nach urteilen, kommentaren etc. geguckt zu haben:

Kann man denn dann überhaupt das Arbeitszimmer für das Studium oder für die Arbeit absetzen, wenn man nicht Lehrer ist oder insgesamt Home-Office betreibt?

wenn die kosten des studium als werbungskosten abzugsfähig sind (annahme: studium neben dem beruf nach absolvierter erster berufsausbildung), dann kann auch das arbeitszimmer grds. abgezogen werden.

Wenn Ihnen für Ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie Ihre Kosten bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen.

für diese berrufliche tätigkeit (des studiums) stehen uns wohl keine anderen arbeitsplätze zur verfügung (annahme: der arbeitsgeber der haupttätigkeit stellt die räume nicht für unser privates studium zur verfügung). bis 1.250 sollten die kosten daher abzugsfähig sein.

Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt, sind Ihre Kosten unbeschränkt abzugsfähig.

"gesamte brufliche oder betriebliche tätigkeit" bedeutet nach meiner erinnerung: bezogen auf alle ausgeführten tätigkeiten. d.h. bei einem teilzeitstudium neben vollzeitjob ist diese bedingung nicht erfüllt, da der mittelpunkt aller beruflichen tätigkeiten wohl die arbeitsstätte des arbeitgebers ist. die kosten sind daher nur beschränkt (höchstbetrag s.o.) abzugsfähig.
 
Meine Freundin und ich werden uns den Raum teilen - jeder einen eigenen Schreibtisch zum arbeiten. Meint ihr, ich kann den Raum trotzdem als Kosten bei der Einkommenssteuererklärung angeben? (Klar, wenn dann zu 50% halt nur)

falls bei beiden die voraussetzungen für den werbungskostenabzug gegeben sind, sollte das funktionieren. schwierig wird es ggf., falls ihr nicht beide mieter seid, da für einen von beiden dann keine belege vorhanden sind (und aussagen wie "ich zahle das meinem freund, in bar, echt jetzt!" sind ggf. schwer nachzuweisen ;) )

falls einer von beiden keine oder nur geringe einkünfte hat oder die voraussetzungen für den WK-abzug nicht gegeben sind, wäre es vllt. eine überlegung wert, ob nicht nur einer von beiden ....das zimmer beruflich zu 100% nutzt um so den 100% wk-abzug zu erhalten. (ps.: das FA wird nicht bei euch klingeln um zu gucken, wer an dem schreibtisch sitzt)
 
Also unser Steuerexperte hat uns mal erklärt, dass es EIGENTLICH nicht geht. Absetzen kann man das Arbeitszimmer nämlich nur, wenn man darauf zwingend für den Beruf angewiesen ist. Und das ist seiner Meinung nach für ein Studium nicht gegeben.

ABER wir haben es einfach versucht und es bei jedem zur Hälfte angegeben. Denn wir sind der Meinung, dass man wohl kaum verlangen kann, dass wir zum studieren immer irgendwo hin fahren. Somit sind wir eben doch auf das Arbeitszimmer angewiesen. Die Kosten haben sich wie folgt errechnet:
Wir haben das Arbeitszimmer gemessen und das waren dann x% von der Gesamtwohnfläche. Dann haben wir vorgerechnet, wie die Jahresmiete zustande kommt (inkl. Betriebskostenvorauszahlung). Die Erstattung der Nebenkosten wird abgezogen. Stromkosten werden drauf gerechnet. Von dieser Summe haben wir dann die x% angesetzt (bzw. 50% für jeden von uns).
Das wurde uns bisher auch immer so anerkannt.

Unser Hintergrund: Wir studieren beide an der FernUni und gehen parallel Vollzeit arbeiten. Unser Arbeitszimmer ist ein reines Arbeitszimmer und wird auch nur zum Lernen benutzt. Einen anderen Raum haben wir dafür nicht.


Fazit: Ich würde es einfach mal versuchen. In der Regel sind die bei so jemandem wie uns nicht so spitzfindig. Sind ja keine Unsummen, die wir da absetzen. :-)


Wo wir gerade bei Wohnung und Steuern sind noch ein Tipp. Man kann auch haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. In unserem Fall sind das Techem und der Schornsteinfeger. Dazu zählen würden auch Hausmeister, Haushaltshilfe und so was eben. Dafür nehmen wir unsere Nebenkostenabrechnung von Techem als Grundlage und teilen das wieder durch zwei, da wir zu zweit sind.

Telefon und Internet kannst du für das Studium auch absetzen. Allerdings nur der, auf den der Vertrag läuft. Das setzen wir dann immer zu 50% an, da wir es ja nicht nur für das Studium nutzen.

Und dann halt noch den üblichen Kram wie Fahrtkosten (auch zu Lerngruppen, die ja natürlich regelmäßig stattfinden ;-)),Büromaterial, Fachliteratur (ggf. mit Eigenbeleg), Abschreibungen auf Drucker, PC, etc. :-)
 
Das werde ich dann auch mal versuchen. Danke für den Tipp.
 
Also unser Steuerexperte hat uns mal erklärt, dass es EIGENTLICH nicht geht. Absetzen kann man das Arbeitszimmer nämlich nur, wenn man darauf zwingend für den Beruf angewiesen ist. Und das ist seiner Meinung nach für ein Studium nicht gegeben.

für ein studium an einer präsenzuni evtl. nicht, da dort räumlichkeiten der uni zur verfügung stehen. beim fernstudium liegt der fall anders, denk ich.
 
für ein studium an einer präsenzuni evtl. nicht, da dort räumlichkeiten der uni zur verfügung stehen. beim fernstudium liegt der fall anders, denk ich.

jop...habe ich ja im weiteren Verlauf meines Beitrags auch so geschrieben. :-) Deswegen haben wir es ja auch einfach versucht.
 
Wahrscheinlich ist es eine Definitionssache.
Ein "Arbeitszimmer" kann man tatsächlich nur für berufliche Zwecke angeben.
Aber das "Zimmer" als Aufwand fürs Studium ist dann wieder zulässig.

Steuerrecht ist doch interessanter als ich dachte, vielleicht hätte ich mich doch für nen BoL einschreiben sollen :D
 
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