Hausarbeit Hausarbeit 55103 WS 2013/14 Termin 3.1.2014

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Bearbeitungsbeginn 28.10.2013
Abgabetermin 3.1.2014

Die Hausarbeit wird im WS 13/14 vom Lehrstuhl Prof. Dr. Wackerbarth gestellt.
Die Zusendung der Hausarbeit erfolgt zum Bearbeitungsbeginn am 28.10.2013. (Versandbeginn 15.10.)
(Info aus den Studien- und Prüfungsinformationen ReWi Nr. 1 WS 2013/14 S. 48 http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/infoheft_ws_2013_14_endfassungneu.pdf)

Geänderter Bearbeitungsbeginn: siehe unten Beitrag Nr. 6 von iura
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin dieses Semester zum Glück nur noch mit der Klausur dran! Angesichts der verschärften HA - Anforderungen bin ich wirklich froh, diesen Kram schon hinter mich gebracht zu haben:-D! Hatte damals mit noch lockeren formalen Anforderungen gerade einmal 50 Punkte erreicht! Bei den jetzigen Anforderungen hätte es mich wohl voll erwischt, da meine HA nur 30 Fußnoten und 11 Quellen aufwieß!
 
Sagt mal, heute ist doch der 15.10.
Habt Ihr die Hausarbeit bereits erhalten?
 
Gerade im Forum in Moodle fündig geworden:

Hallo zusammen,

wir mir eben durch die Reklamationsstelle mitgeteilt wurde, ist - abweichend von den Angaben im Heft "Studien- und Prüfungsinformationen 1" - der Bearbeitungsbeginn für die Hausarbeit erst der 28.10.2013. Heute (15.10.) ist Versandbeginn der Aufgabenstellung, so dass diese bis 28.10. bei allen per Post angekommen sein müssten.

Viele Grüße

Daniela

Quelle: https://moodle.fernuni-hagen.de/mod/forum/discuss.php?d=866976
 
Unabhängig davon, daß jeder letztendlich das Gerüst seiner HA eigenverantwortlich mit Text füllen muß, kann man sich in diesem Thread natürlich über Quellen und Hinweise, wie sie Damerl ja freundlicherweise schon einmal eingestellt hat, austauschen.

Wenn Interesse besteht, könnte man hierzu auch eine geschlossene Gruppe gründen, so daß weder die Uniarbeiter mitlesen können noch irgendwer von "draußen" mal eben die mühsam erarbeiteten Inhalte abschmarotzt ...
 
Danke für den guten Tipp mit der geschlossenen Gruppe!
Denn gerade eine (an sich harmlose) Forendiskussion hat ja zum Verschärfungsschreiben von Prof. Wackerbarth geführt.

Details erfrage ich, wenn ich die EA1 in BGB III verschickt habe...
 
.

Wenn Interesse besteht, könnte man hierzu auch eine geschlossene Gruppe gründen, so daß weder die Uniarbeiter mitlesen können noch irgendwer von "draußen" mal eben die mühsam erarbeiteten Inhalte abschmarotzt ...

Von meiner Seite aus besteht auf jeden Fall INteresse.
 
Hey hab mal ne Frage

die Note der Hausarbeit, ist das wie mit den Einsenearbeiten, dass die keine weitere Bedeutung hat und nur 4 sein muss, damit man an der Klausur teilnehmen kann oder fließt die in die Modulabschlussklausurnote ein? Ich finde dazu einfach nix auf der Uniseite.
 
Hallo Ich,

schau mal hier: (§ 13, § 20)

http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/po_llb_stand_01082011.pdf

Demnach spielt die Note der Hausarbeit bei BGB II keine Rolle bei der Abschlussklausur und der Bachelorgesamtnote.

....umso schlimmer, dass wir dafür so einen enormen Aufwand betreiben müssen, der kaum was für die Klausur bringt (denn da wird ja nicht wissenschaftlich gearbeitet)...und uns wertvolle Zeit für regelmäßige Falllösungen stiehlt
 
Hallo nochmal,
ich habe direkt ne -evtl. doofe- Frage, da ich letztes Semester ziemlich Mecker für mein Literaturverzeichnis und die Zitierweise kassiert habe. Wenn ich Z.B. aus der NJW zitire, gebe ich dann im Literaturverzeichnis jede Ausgabe einzeln an, aus der ich zitiere, oder zählt die NJW generell als eine Quelle und die entsprechende Ausgabe kommt dann in die Fußnote?

ich hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen!
Liebe Grüße
 
ich habe direkt ne -evtl. doofe- Frage, da ich letztes Semester ziemlich Mecker für mein Literaturverzeichnis und die Zitierweise kassiert habe. Wenn ich Z.B. aus der NJW zitire, gebe ich dann im Literaturverzeichnis jede Ausgabe einzeln an, aus der ich zitiere, oder zählt die NJW generell als eine Quelle und die entsprechende Ausgabe kommt dann in die Fußnote?

...wenn Du z.B aus einem Aufsatz zitierst, kommt ins LV: Nachname, Vorname: Aufsatztitel, NJW Jahreszahl, Seite von - bis

...soviel ich weiß...
 
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