Sonstiges Änderung der Modul-Nr. Rückmeldung WH Kennzeichnung

sammy

Tutorin
Ort
Düsseldorf
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

weiß jemand von euch wie das mit der Rückmeldung und der WH-Kennung mit der neuen Modul-Nr. funktioniert?
Gab es dazu schon irgendwo Informationen, die ich evtl. nicht gesehen habe?
Oder weiß evtl. einer der alten Hasen das noch aus vergangenen Änderungen der Modul-Nr.?

In BGB II gibt es ja nun die Nr. 55103 und 55106.
Die 55103 ist ja auch die alte Modul-Nr.
Wird es möglich sein, dass WH Kennzeichen auch bei dem Modul 55106 zu setzen?
Oder muss man das "neu" belegen und auch neu bezahlen...?

LG
Sammy
 
Hallo zusammen,

weiß jemand von euch wie das mit der Rückmeldung und der WH-Kennung mit der neuen Modul-Nr. funktioniert?
Gab es dazu schon irgendwo Informationen, die ich evtl. nicht gesehen habe?
Oder weiß evtl. einer der alten Hasen das noch aus vergangenen Änderungen der Modul-Nr.?

In BGB II gibt es ja nun die Nr. 55103 und 55106.
Die 55103 ist ja auch die alte Modul-Nr.
Wird es möglich sein, dass WH Kennzeichen auch bei dem Modul 55106 zu setzen?
Oder muss man das "neu" belegen und auch neu bezahlen...?

LG
Sammy
Ich habe bisher dazu keine Info gesehen. Ich gehe davon aus, dass die Software das Setzen des Wiederholerkennzeichens bei 55106 verweigern wird, weil keiner bei der Fernuni daran gedacht hat das entsprechend in der Software zu hinterlegen bzw. zu verknüpfen. Das dürfte dann über Email laufen.
 
Danke euch für die Antworten!
Also mit einem Telefonat kommt man nicht weiter!
Das Service-Center weiß nichts, der Lehrstuhl weiß nichts und die Belegungsstelle weiß auch nichts.
Ich habe jetzt sowohl die Belegungsstelle als auch das Prüfungsamt angemailt und bin auf die Antwort gespannt...
 
Danke euch für die Antworten!
Also mit einem Telefonat kommt man nicht weiter!
Das Service-Center weiß nichts, der Lehrstuhl weiß nichts und die Belegungsstelle weiß auch nichts.
...
Also alles wie immer bei Moduländerungen im Rewi-Bereich.
 
Den neuen Studienverlaufsplan (auf S.6) kann man sich nun im Netz ansehen, allerdings steht noch nix auf den Seiten der Rewi-Fakultät.

Und der neue BRII-Kurs kommt nur als Netzkurs...Fragen über Fragen, aber die Prüfungsinfos müssten ja auch bald kommen. Dann wird hoffentlich einiges klarer.
 
Ähnliche Fragen stellen sich ja auch bei Arbeitsrecht, für mich vor allem, in welcher Weise zukünftig das Modul abgeschlossen wird, es gibt ja "nur" noch 5 ECTS...

Mal gespannt, ob zum Rückmeldebeginn am 01.12.2014 dann alle Infos auf dem Tisch liegen, oder ob man für das SS 2015 tatsächlich in der Belegung in diesen veränderten Bereichen einen Blindflug machen muss...
 
Ich tippe auf Blindflug.

Die richtig relevanten Informationen dürften vermutlich erst in der Studien- und Prüfungsinfo Nr. 1 des Sommersemesters 2015 stehen, die klausurrelevanten Detail-Informationen vielleicht sogar erst in der Nr. 2 - analog zur Handhabung der Informierung bei Staats- und Verfassungsrecht dieses Semester. Ich hoffe, dass es anders ist, aber meine Erfahrungen mit solchen Änderungen bei ReWi-Modulen sprechen dagegen.
 
Ich tippe auf Blindflug.
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Ähnliche Fragen stellen sich ja auch bei Arbeitsrecht, für mich vor allem, in welcher Weise zukünftig das Modul abgeschlossen wird, es gibt ja "nur" noch 5 ECTS...

Mal gespannt, ob zum Rückmeldebeginn am 01.12.2014 dann alle Infos auf dem Tisch liegen, oder ob man für das SS 2015 tatsächlich in der Belegung in diesen veränderten Bereichen einen Blindflug machen muss...

Hallo Mario,

zum 01.12.2014 werden die Infos eher nicht zur Verfügung stehen.
Man sagte mir gestern am Telefon schon, dass ich vor Ende nächster Woche nicht mit einer Reaktion auf meine Mail rechnen könnte...
Und in Arbeitsvertragsrecht stellt sich ja auch nicht das Problem mit der Rückmeldung und der WH-Kennung. Dort bleibt die Modul-Nr. ja identisch. Und bei den inhaltlichen Sachen würde ich vermuten, dass wir vor nächstem Jahr nichts dazu erfahren werden...

LG
Sammy
 
Tja, genauso habe ich mir das gedacht, dann muss ich meine "strategische" Planung für das nächste Semester nochmal angehen...
 
Ich fange so langsam an gar keine strategischen Planungen mehr vorzunehmen, da die Uni das in den letzten Semestern eh immer zum kippen, bei mir persönlich, gebracht hat...Und wenn ich keine Planung vorgenommen habe, ärger ich mich weniger dass die Uni mir mal wieder eine Strich durch die Rechnung gemacht hat... ;-)

Wolltest du Arbeitsvertragsrecht denn erst nächstes Semester machen?
 
Ich hab Arbeitsrecht bereits im letzten Semester belegt, und wollte nur die Modulabschlussprüfung schieben, weil ich mir dachte, für 10 ECTS wird sicherlich mehr verlangt, als jetzt für 5 ECTS - also doch strategisch :-), und da ich mir ein recht hohes Programm aufgeladen habe, wäre ich da eben einfach nur mal froh zu erfahren, was da im EInzelnen nun geplant wird/ist...
 
Es bleibt also spannend... ;-)
Meine Überlegung ging eher in die andere Richtung...
Ich wollte versuchen die Klausur dieses Semester endlich mal zu schreiben, damit ich noch an die 10 ECTS komme und dann nicht böse überrascht werden kann, je nachdem was sich die Uni dann ausdenkt...
Und dann bräuchte ich auch nur das BGB II Modul welches die 10 ECTS hat zum Anschluss zu bringen und könnte mir die anderen 5 sparen...
Hast du die Uni mit deinen Fragen mal angeschrieben?
 
Ich hatte vor einiger Zeit mit der Chefin vom Prüfungsamt telefoniert, wie das dann mit der Anrechnung der Punkte laufen soll, und man sagte mir, dass es seitens des Prüfungsamtes entsprechende Korrekturen geben würde, also entweder die fehlenden 5 ECTS hinzu anerkennen, oder die übersteigenden 5 ECTS nach unten korrigieren..., es ist ja eine überschaubare Anzahl von "Sonderfällen", für die diese Regelung dann in Frage kommen würde - so wurde mir berichtet.
 
Ähm... wie nach unten korrigieren...?
Ich hatte nicht vor in BGB II beide Module abzuschließen, sondern mein Plan war selber auf die 20 ECTS zu kommen...
Also 10 für Arbeitsvertragsrecht und 10 für BGB II Teil 1, Teil 2 würde ich nicht machen wollen...
Bei dir liest sich das gerade so (sofern ich das richtig verstehe???) das ich trotzdem alle drei Modle abschließen müsste... :thumbsdown::confused:
 
Nein, dann habe ich mich sicherlich falsch ausgedrückt, das gilt nur für die Fälle, die jetzt schon Arbeitsrecht mit 10 ECTS abgeschlossen haben, und dann ab dem nächsten Semester erst BGB II machen mit dann 15 ECTS - die müssen ja dann die zwei Module auch belegen und abschließen.
 
Ähm... ähm... meine Fragezeichen werden eher größer als kleiner...
Vielleicht stehe ich heute aber auch derbe auf dem Schlauch...
Sorry, aber ich scheine es immer noch nicht verstanden zu haben.
Arbeitsvertragsrecht kann man ja auch in diesem Semester noch mit 10 ECTS abschließen.
Unterstellen wir mal ich schreibe dieses Semester die Klausur in Arbeitsvertragsrecht und bekomme die 10 ECTS.
Die Klausurzulassung für BGB II habe ich schon lange.
Die Klausur würde ich aber gerne frühestens nächstes Semester schreiben.
Und für die Klausur gibt es dann ja auch 10 ECTS (für den 1. Teil von BGB II)
Die Hausarbeit in BGB II Teil 2 würde ich aber nicht schreiben wollen, da ich auf die 5 ECTS m.E. nicht angewiesen wäre...
Geht das jetzt deiner Kenntnis nach oder nicht?
Sorry nochmal, dass ich das immer noch nicht verstanden habe!
 
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