Einsendeaufgaben 2. EA (LOTSE)

Grundsätzlich ja, hab aber noch nichts gemacht, vielleicht komm ich heute Nachmittag dazu.
 
Hab mal angefangen und muss sagen, dass übliche durchsuchen der PDFs nach Stichworten klappt - zumindest bei den ersten Fragen - nicht. Muss ich jetzt wirklich lesen???? :ohyeah:
 
Diese LOTSE Aufgaben nerven - mich persönlich - echt tierisch. Auch wenn sie relativ schön zu bearbeiten sind.
 
Ich schreib jetzt mal was ich bisher als richtig angekreuzt habe. Bin aber aktuell nur bis Audgabe 12 gekommen den Rest mache ich am Wochende.
1 CD
2 BD
3 A
4 BC
5 A
6 alle?
7 A D
8 ABC
9 C
10 A
11 CD
12 ACD

Wäre schön wenn jemand vergleichen würde.
 
Bei Aufgabe 1, 2, 5, 6, 8, 9 und 10 stimme ich überein
Bei Aufgabe 3 habe ich A und B
Bei Aufgabe 4 ist B falsch. Es heißt Produktionsmittel und nicht Produktionsgüter
Bei Aufgabe habe ich A und B
D ist falsch. Siehe Sript Seite 45
 
Hallo zusammen,
meine Antworten stimmen sehr gut mit euren überein.
ich schreibe mal meine:

1) A / C
2) B / D
3) A/C
4) c
5)A
6) alle
7) A/ B
8) A/ B/ C
9) C
10) A / b?
11) B/ D
12) A /C
13) B
14)A/ B/
15) noch nicht gelöst
16) keine Antwort?
 
Es gibt jetzt eine Stoffeingrenzung : das Gaststättenrecht. Schon zum zweiten Mal in Folge, das kommt mir merkwürdig vor.
 
Hallo,
von der Fallfrage hatte ich auf eine vollständige Prüfung Zulässigkeit/Begründetheit geschlossen. Nach 3 Seiten und 20 Minuten hatte ich im letzten Absatz gesehen, dass G nach der RECHTMÄSSIGKEIT der Maßnahme gefragt hatte.
Also mit der Rmk Prüfung weiter gemacht. Die Zeit hat natürlich am Ende für sorgfältige Argumentation gefehlt.

Grundsätzlich war die Klausur sehr ähnlich dem Fall 12 "Anne Theke" im Klausurenskript. Also Problem im formellen "Verfahren", ich hatte noch eine eventuell fehlende Begründung und die Vhm Prüfung im Tatbestand des § 4 I Nr. 1 zur "Zuverlässigkeit".
 
Das hab ich auch so verstanden, denn der Rex Guildo wollte nur wissen, ob das Vorgehen rechtmäßig ist.
Somit habe ich geprüft, ob eine Ermächtigungsgrundlage bestand, sowie der Verwaltungsakt nicht rechtswidrig, also formell und materiell rechtmäßig war. Bei der formellen Rechtmäßigkeit waren meiner Meinung nach 2 Punkte dabei: Einmal keine Anhörung nach § 28 VwVfG sowie keine Begründung nach § 39 VwVfG. Beides kann aber nach § 45 I, II VwVfG bis zum Abschluss geheilt werden, also nicht die formelle Rechtmäßigkeit beeinflussend. Bei der materiellen Rechtmäßigkeit hab ich dann die Unzuverlässigkeit nach § 4 I Nr. 1 ausgehend von § 15 I GastG geprüft. Meiner Meinung nach war das ein Fall von der beispielhaften Aufzählung "dem Trunke verfallen". Naja, dann hab ich noch ausgeführt ob und wie jetzt der Rex auf evtl. Bestands- bzw. Vertrauensschutz von der ersten Überprüfung beharren kann. Zeit war wie immer wirklich knapp, war quasi Punkt 19 Uhr fertig. Aber an sich eigentlich ein ganz netter Fall :-)
 
Jup, es warlediglich die Rmk zu prüfen, leider keine Zulässigkeit :( Schade, da hätte man richtig Punkte sammeln können...
 
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