Hier haben wir es wohl mit einer Kündigungsschutzklage zu tun. Würdet ihr hier auch direkt bei der Begründetheit einsteigen?
ich habe a. zulässigkeit unterteilt in i. statthaftigkeit und ii. zulässigkei und b. begründetheit in i. arbv ii. beendigung des arbv 1. wirksamkei 2. keine präklusion 3. beteiligung betrr, 4. frist 5. wicht. grund a. an sich b. konkrete einzelfallprüfung aa. geeignetheit der aok bb. interesse des k cc. zwischenergebnis hier habe ich stellen für eine seite bezogen c. ergebnis klage + alles auf 4 seiten. einiges war reine feststellung lt. sv, habe bestimmt zu wenig text geschrieben oder etwas ausgelassen.
Ich habe die EA heute hochgeladen, habe knapp sechs Seiten geschrieben. Meine Gliederung sieht wie folgt aus: A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des Arbeitsgerichts II. Statthafte Klageart III. Besonderes Feststellungsinteresse IV. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen V. Ordnungsgemäße Klageerhebung VI. Zwischenergebnis (= Klage ist zulässig) B. Begründetheit I. Ursprüngliches Bestehen eines AV II. Wirksamkeit der Kündigung - darunter insbesondere 6. Vorliegen eines wichtigen Grundes ("An sich"-Grund und Interessenabwägung) III. Ergebnis (= bei mir: Klage ist unbegründet, AV wurde wirksam beendet)
Es gibt ja den Prüfungspunkt zur Betriebsratsanhörung. Da es keinen gibt, habe ich das in einem Satz abgehandelt.