FAQ Ab wann ist die Wahl eines Wahlpflichtmoduls verbindlich?

Ein einmal gewähltes Wahlpflichtmodul ist verbindlich. Aber ab wann? Erst nach Teilnahme an und Nichtbestehen der Prüfung oder bereits mit erstmaliger Anmeldung zur Prüfung unabhängig vom fristgerechten Rücktritt oder bereits mit bloßer Belegung?

Nächste Frage: Eine Unimitarbeiterin sagte mir, dass wenn man sich zu einer Klausur anmeldet und fristgerecht zurücktritt, diese auf jeden Fall im Folgesemester geschrieben werden müsse. Hierzu kann ich keinen Passus in der PO finden. Was sagt ihr dazu?
 
Ein einmal gewähltes Wahlpflichtmodul ist verbindlich. Aber ab wann? Erst nach Teilnahme an und Nichtbestehen der Prüfung oder bereits mit erstmaliger Anmeldung zur Prüfung unabhängig vom fristgerechten Rücktritt oder bereits mit bloßer Belegung?


Prüfungsordnung §13 (2)
Mit der Anmeldung zur Modulabschlussprüfung in einem Wahlpflichtmodul wird dieses Wahlpflichtmodul unwiderruflich festgelegt. Das gilt nicht bei einer fristgemäßen Abmeldung gemäß §9 Abs. 1 oder einem ordnungsgemäßen Rücktritt gemäß §9 Abs. 2.

Und dann hast du bei den Wahlfplichtmodulen ja noch die Möglichkeit mit "6 aus 8". D.h. es zählen am Ende 6 Wahlfplichtmodule, du kannst aber insgesamt bis zu 8 belegen.
 
Eine Unimitarbeiterin sagte mir, dass wenn man sich zu einer Klausur anmeldet und fristgerecht zurücktritt, diese auf jeden Fall im Folgesemester geschrieben werden müsse. Hierzu kann ich keinen Passus in der PO finden. Was sagt ihr dazu?
Das kann allein aufgrund des oben zitierten §13 (2) m.M.n. schon nicht stimmen. Denn mit dem ordnungsgemäßen Rücktritt sorgst du ja quasi auch dafür, dass du dieses Wahlpflichtmodul nicht verbindlich festgelegt hast. Insofern kann man gar nicht von dir verlangen, dass du dann im nächsten Semester zur Klausur antreten musst.

Und selbst wenn du zur Klausur antrittst und durchfällst, musst du nicht direkt im Folgesemester zur Wiederholung antreten. Es kann lediglich vorkommen, dass Module abgeschafft werden (so jetzt bspw. Finanzwirtschaft Vertiefung). Dann werden Klausuren nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angeboten und wenn du von den Wiederholungsmöglichkeiten Gebrauch machen möchtest, musst du eben zu gewissen Klausurterminen antreten.
 
Sehe das genauso wie Flubber!
 
Leider ist es traurige Tradition in Hagen, daß einzelne Lehrstuhlmitarbeiter hinsichtlich der Prüfungsmodalitäten immer wieder haarsträubend falsche Auskünfte erteilen.

Besonders krass ist das zuweilen in den Rechtswissenschaften, da Hagen dort seinen Nachwuchs an WiMi überall her, nur bloß auf gar keinen Fall aus den Reihen der eigenen Absolventen, deckt, so daß die Abläufe in so einem Fernstudium für die meisten WiMi absolut böhmische Dörfer sind ...
 
Besonders krass ist das zuweilen in den Rechtswissenschaften, da Hagen dort seinen Nachwuchs an WiMi überall her, nur bloß auf gar keinen Fall aus den Reihen der eigenen Absolventen, deckt,

Kann ich aber irgendwo auch nachvollziehen, weil das ReWi-Studium an der FernUni eben kein volles Jura-Studium ist, während die ReWi-Lehrstühle (natürlich) entsprechende (angehende) Volljuristen als WiMi bevorzugen.
 
Hallo, ich habe noch eine kleine Nachfrage zu diesem Thema:

Ich habe ein Wahlpflichtfach mit einer Klausur abgeschlossen, es also verbindlich festgelegt. Die Klausur habe ich aber nicht bestanden. Kann ich das Wahlpflichtfach trotzdem links liegen lassen?

In diesem Fall müsste doch die 6 aus 8 Regel greifen, oder? Oder heißt verbindlich, dass ich das Modul zwingend bestehen muss?

Gruß
Josef
 
Hallo, ich habe noch eine kleine Nachfrage zu diesem Thema:

Ich habe ein Wahlpflichtfach mit einer Klausur abgeschlossen, es also verbindlich festgelegt. Die Klausur habe ich aber nicht bestanden. Kann ich das Wahlpflichtfach trotzdem links liegen lassen?

In diesem Fall müsste doch die 6 aus 8 Regel greifen, oder? Oder heißt verbindlich, dass ich das Modul zwingend bestehen muss?

Gruß
Josef
Da greift 6 aus 8. Du musst 6 am Ende erfolgreich abgeschlossen haben. Dafür darfst du 8 schreiben. Also kannst du auch ruhig durch eine durchfallen und dafür eine andere bestehen.
 
Hallo Flubber, danke dir!
 
Guten Tag,
ich plane derzeit mein neues Semester und dabei haben sich zwei Fragen ergeben, die ich bisher nicht klären konnte.

Zunächst, ich studiere im Master Wirtschaftswissenschaften.

Frage 1: Im "Grundstudium" muss ich 2 von 3 Pflichtmodulen absolvieren. Im ersten Semester habe ich zwei gewählt, dort die EA bestanden aber mich nicht zur Klausur angemeldet. Bin ich nun auf diese beiden Module festgelegt oder kann ich trotz bestandener EA ein Modul noch mit einem anderen tauschen?

Frage 2: Bei einem Wahlpflichtmodul habe ich die Klausur geschrieben und nicht bestanden. Muss ich dieses Modul zwangsläufig beenden oder kann ich dafür einfach ein anderes wählen. Falls ich die Klausur nun in diesem Modul schreiben muss, gibt es dafür Fristen (z.B. im Folgesemester) oder steht mir das frei.

Bestimmt gab es die Fragen schon mal, aber ich konnte nichts genaues dazu finden. Ich hoffe man kann mir hier etwas dazu sagen. :-)

Grüße,
Daniel
 
Zu Frage 1) Erst, wenn du die Klausur schreibst, hast du dich festgelegt. Du kannst also durchaus noch das 3. Modul antesten und dich letztendlich dann entscheiden, welches der beiden Module du schreiben wirst.
 
Bestimmt gab es die Fragen schon mal, aber ich konnte nichts genaues dazu finden. Ich hoffe man kann mir hier etwas dazu sagen. :-)
Ich habe den Beitrag entsprechend verschoben, da zumindest Frage 1 hier schon diskutiert wurde. :-)

Frage 1: Im "Grundstudium" muss ich 2 von 3 Pflichtmodulen absolvieren. Im ersten Semester habe ich zwei gewählt, dort die EA bestanden aber mich nicht zur Klausur angemeldet. Bin ich nun auf diese beiden Module festgelegt oder kann ich trotz bestandener EA ein Modul noch mit einem anderen tauschen?
Auch in der PO für den Masterstudiengang ist die Antwort (wie oben geschrieben) in §13 (2) zu finden: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/ordnungen/ma_wiwi_po.pdf

Frage 2: Bei einem Wahlpflichtmodul habe ich die Klausur geschrieben und nicht bestanden. Muss ich dieses Modul zwangsläufig beenden oder kann ich dafür einfach ein anderes wählen. Falls ich die Klausur nun in diesem Modul schreiben muss, gibt es dafür Fristen (z.B. im Folgesemester) oder steht mir das frei.
§19 (2) der PO: auch im Masterstudiengang gibt es wohl die 6 aus 8 Regelung. Du kannst also noch bis zu 7 andere Module belegen (abzgl. der Module die du schon abgeschlossen hast).
Nachschreiben kann an jederzeit, da eine einmal erlangte Klausurzulassung unbegrenzt gültig ist.
 
Hi Leute,

ich fürchte ich kann die Antwort schon diesem Post entnehmen, aber so klar wurde sie noch nicht gestellt, drum stell ich sie jetzt hier mal...ich hab heute ReLe zum zweiten Mal geschrieben und befürchte es hat womöglich wieder nicht gereicht...jetzt stellt sich mir die nervöse Frage: wenn ichs beim dritten Antritt nicht schaff, kann ich dann noch auf beide andere Pflichtmodule ausweichen? Oder wars das dann mit dem Master und ich bin raus?

Danke für Antworten und die nützlichen Infos hier,
lg
 
Hallo Christian,

du hast dich mit dem Versuch die Klausur zu schreiben bereits verbindlich auf dieses Modul festgelegt... Insofern ist deine weitere Schlussfolgerung leider richtig. Du solltest Rele spätestens im 3. Versuch bestehen.
 
Hi Leute,

ich fürchte ich kann die Antwort schon diesem Post entnehmen, aber so klar wurde sie noch nicht gestellt, drum stell ich sie jetzt hier mal...ich hab heute ReLe zum zweiten Mal geschrieben und befürchte es hat womöglich wieder nicht gereicht...jetzt stellt sich mir die nervöse Frage: wenn ichs beim dritten Antritt nicht schaff, kann ich dann noch auf beide andere Pflichtmodule ausweichen? Oder wars das dann mit dem Master und ich bin raus?

Danke für Antworten und die nützlichen Infos hier,
lg

Es gibt ja die Regelung im Master wie im Bachelor, dass die Zahl der Module, in der eine Prüfung abgelegt werden darf um zwei größer ist als die Zahl der erfolgreich abzulegenden Prüfungen. Das muss doch - nach dem gesunden Menschenverstand - bedeuten, dass man bis zu zwei Module dreimal nicht bestehen darf. Natürlich gibt es unter keinen Umständen eine dritte Wiederholungsmöglichkeit, d.h. das betreffende Modul ist dann passee, aber nicht das Studium. Nun ist aber RL nicht irgendein Modul, sondern eines von drei Pflichtmodulen, von denen zwei zu bestehen sind. D.h. solange man nicht auch noch dreimal in ÖA oder Mathe durchfällt, sollte alles in Ordnung sein. Ich hab zwar nirgends explizit gelesen, dass man in einem Modul dreimal durchfallen darf, aber eigentlich ergibt sich das doch rein logisch: Acht Module müssen spätens beim dritten Mal bestanden sein und an zehn Modulen darf man sich versuchen. Wenn man also in einem dreimal durchfällt, verliert man für dieses Modul seinen Prüfungsanspruch, aber nicht fürs ganze Studium, denn das Soll von acht Modulen kann nun noch durch Prüfungen in bis zu neun Modulen erfüllt werden.
 
Es gibt ja die Regelung im Master wie im Bachelor, dass die Zahl der Module, in der eine Prüfung abgelegt werden darf um zwei größer ist als die Zahl der erfolgreich abzulegenden Prüfungen. Das muss doch - nach dem gesunden Menschenverstand - bedeuten, dass man bis zu zwei Module dreimal nicht bestehen darf. Natürlich gibt es unter keinen Umständen eine dritte Wiederholungsmöglichkeit, d.h. das betreffende Modul ist dann passee, aber nicht das Studium. Nun ist aber RL nicht irgendein Modul, sondern eines von drei Pflichtmodulen, von denen zwei zu bestehen sind. D.h. solange man nicht auch noch dreimal in ÖA oder Mathe durchfällt, sollte alles in Ordnung sein. Ich hab zwar nirgends explizit gelesen, dass man in einem Modul dreimal durchfallen darf, aber eigentlich ergibt sich das doch rein logisch: Acht Module müssen spätens beim dritten Mal bestanden sein und an zehn Modulen darf man sich versuchen. Wenn man also in einem dreimal durchfällt, verliert man für dieses Modul seinen Prüfungsanspruch, aber nicht fürs ganze Studium, denn das Soll von acht Modulen kann nun noch durch Prüfungen in bis zu neun Modulen erfüllt werden.

Man muss im Master 2 Pflichtmodulen ablegen. Dabei kann man nur bei 2 Pflichtmodul zur Prüfung antreten. Sie ist bei Rechnungslegung zur Prüfung angetreten, d.h. sie kann nun nur noch für ein weiteres Pflichtmodul nämlich Öffentliche Ausgaben oder Vertiefung Mathe antreten. Dabei gibt es für jedes Pflichtmodul 3 Versuche. Spätestens beim dritten Versuch muss das die Prüfung bestanden werden sonst war es das mit dem Master.

Diese Austauschregel gibt es nur für die Wahlmodule (da kann man bis zu 2 austauschen). Pflichtmodule kann man nicht ersetzen sonst wären sie ja keine Pflichtmodule. Das Ersetzen geht ja schon deswegen nicht weil man in der Prüfungsordnung angibt, dass man ein Pflichtmodul abwählen muss. Schreibt man z.B.zuerst Rechnungslegung und dann Vertiefung Mathe, dann hat man automatisch Öffentliche Ausgaben abgewählt und hat bei Ö.A. auch keinen Prüfungsanspruch. Bei Rechnungslegung und Vertiefung Mathe hätte man jeweils 3 Prüfungsversuche und müsste also spätestens beim 3. Versuch bestehen um den Master zu Ende bringen zu können.
 
Man muss im Master 2 Pflichtmodulen ablegen. Dabei kann man nur bei 2 Pflichtmodul zur Prüfung antreten. Sie ist bei Rechnungslegung zur Prüfung angetreten, d.h. sie kann nun nur noch für ein weiteres Pflichtmodul nämlich Öffentliche Ausgaben oder Vertiefung Mathe antreten. Dabei gibt es für jedes Pflichtmodul 3 Versuche. Spätestens beim dritten Versuch muss das die Prüfung bestanden werden sonst war es das mit dem Master.

Diese Austauschregel gibt es nur für die Wahlmodule (da kann man bis zu 2 austauschen). Pflichtmodule kann man nicht ersetzen sonst wären sie ja keine Pflichtmodule. Das Ersetzen geht ja schon deswegen nicht weil man in der Prüfungsordnung angibt, dass man ein Pflichtmodul abwählen muss. Schreibt man z.B.zuerst Rechnungslegung und dann Vertiefung Mathe, dann hat man automatisch Öffentliche Ausgaben abgewählt und hat bei Ö.A. auch keinen Prüfungsanspruch. Bei Rechnungslegung und Vertiefung Mathe hätte man jeweils 3 Prüfungsversuche und müsste also spätestens beim 3. Versuch bestehen um den Master zu Ende bringen zu können.

Exakt so ist es.
Die Möglichkeit, weitere Module abzuschließen und somit auch in maximal 2 Modulen endgültig durchzufallen, gibt es nur für die Wahlpflichtmodule.
Es handelt sich also nicht um eine "8 aus 10"-Regelung, sondern eine "6 aus 8"-Regelung bezogen einzig auf die Wahlpflichtmodule.
 
Tja, das ist dann natürlich eine üble Situation für Betroffene. Ich möchte nie in der Situation stecken, einen allerletzten Versuch in Anspruch nehmen zu müssen. Das erzeugt enormen psychischen Druck, der sich wiederum kontraproduktiv auf die Leistung auswirkt. Aber zeigt das Beispiel nicht eigentlich, dass es sehr zu empfehlen ist, schon im Bachelor ÖA zu belegen? Dann müsste man doch von RL zu Mathe wechseln können und umgekehrt? Mit anderen Worten: Die Abwahlverpflichtung eines der drei Module bezieht sich ja nur auf den Master-Studiengang!?
 
Tja, das ist dann natürlich eine üble Situation für Betroffene. Ich möchte nie in der Situation stecken, einen allerletzten Versuch in Anspruch nehmen zu müssen. Das erzeugt enormen psychischen Druck, der sich wiederum kontraproduktiv auf die Leistung auswirkt. Aber zeigt das Beispiel nicht eigentlich, dass es sehr zu empfehlen ist, schon im Bachelor ÖA zu belegen? Dann müsste man doch von RL zu Mathe wechseln können und umgekehrt? Mit anderen Worten: Die Abwahlverpflichtung eines der drei Module bezieht sich ja nur auf den Master-Studiengang!?

Wenn du ÖA im Bachelor schon absolviert hast, musst du im Master RL UND VMS absolvieren.
Du kannst dir dann nicht ÖA für den Master anrechnen lassen.
Oder wolltest du auf etwas anderes hinaus?
 
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