Stoff des Moduls Allgemeine Leistungsklage mit Grundrechtsprüfung?

Studiengang
Master of Laws
Hallo,
ich habe eine Nachfrage zum Schema (s. moodle) der Leistungsklage:
Diese Klage zielt doch auf die Vornahme oder Abwehr eines schlichten Handelns. Gemeint ist hier nun ein Realakt.

Kann es sein, dass innerhalb einer solche Fallkonstellation auch eine Grundrechtsprüfung dran kommt. Was dann in etwa so aussehen würde:
Der Kläger möchte das die Beklagte (=Rechtsträger ist Behörde) etwas annimmt, also ein schlichtes Tun, was aber eventuell in die Forschungsfreiheit nach Art. 5 III GG der Beklagten eingreift.

Die "normale" Grundrechtsprüfung nehme ich dann unter B.III. vor, in etwa so:

B. Begründetheit der LK

I. AGL

II Formelle Voraussetzungen der AGL

III. Materielle Voraussetzungen der AGL
1. Schutzbereich
2. Eingriff
...

Habe nun aber in zusätzlicher Literatur nur gefunden, dass unter der AGL folgende Ansprüche sein können:
- einfach gesetzl. Leistungsanspruch
- Folgenbeseitigungsanspruch
- ö-r Unterlassungsanspruch
- ö-r Erstattungsanspruch

Diese AGLs bekomme ich aber irgendwie nicht mit dem Grundrecht zusammen.....:panik:

Kann mir da jemand weiterhelfen?????
 
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