Allgemeine Infos Anrechnung bei Wechsel von klassischem Jurastudium zum LL.B.

Guten Tag,

ich interessiere mich dafür, was erfahrungsgemäß bei einem Wechsel aus einem klassischen Jurastudium an die FU Hagen, zum Studiengang Bachelor of Law, an erbrachten Leistungen auf die "Module" des Bachelor anrechenbar ist.

Da sich der Aufbau des Grundstudiums aller Jurafakultäten ziemlich ähnelt, da ja alle auf die selbe Staatsprüfung hin vorbereiten, meine ich, dass die Erfahrungen anderer bzgl. Anrechenbarkeit zumindest grob auch auf mich übertragbar sein sollten (dass ein Grundlagenfach, wie Rechtsgeschichte, nicht anrechenbar ist versteht sich von selbst, da der LL.B. ja gar kein entsprechendes Modul enthält...).

Das Prüfungsamt der FU erteilt keinerlei Auskünfte und bearbeitet nur postaltisch eingereichte Anträge zur Anrechnung. Ich möchte aber, wie ihr sicherlich nachvollziehen könnt, zumindest grob im Vorfeld ausloten, was ich von meinen bereits erbrachten Leistungen angerechnet bekommen könnte. Ob die Schuldrechtsklausur an Uni A jetzt "Grundkurs BGB II" heißt oder "Zivilrecht II" an Uni B ist dabei ja irrelevant, die Inhalte gleichen sich ja, wie gesagt, immer stark.

Darum möchte ich hier einmal meine bisherigen Studienleistungen in stichpunktartiger Form auflisten und hoffe, jemand kann mir aus seinem Erfahrungsbericht heraus einen Anhaltspunkt geben, was davon auf ein Mobul des LL.B. angerechnet werden könnte (und auf welches), jeder Spiegelstrich ist dabei eine eigenständige Veranstaltung und bestandene Klausur:

Zivilrecht:
-BGB AT (das Rechtsgeschäft, AT Inhalte,..)
-BGB Schuldrecht
-BGB Sachenrecht
-Arbeitsvertragsrecht

Strafrecht:
-Strafrecht AT
-Strafrecht BT 1
-Strafrecht BT 2

Öffentliches Recht:
-Staatsorganisationsrecht
-Grundrechte
-Verwaltungsrecht AT/BT

Sonstiges:
-Sprachschein Rechtsenglisch inkl. Wissen über das anglo-amerikanische Rechtssystem
-Propädeutisches Seminar (Präsenzseminar + abzugebende Hausarbeit + Vortrag der Hausarbeit=Gesamtnote)
-Hausarbeit für Anfänger/mancherorts auch kleine Hausarbeit genannt, im Zivilrecht

...all das deckt sich meiner Anschauung nach prinzipiell mit rechtswissenschaftlichen Modulen aus dem LL.B. Wo das die FU allerdings auch so sieht und wieviele Module/Credits sie mir dafür anrechnen würde ist die Frage ;-) nach meiner Rechnung wären das anhand der neuesten Prüfungsordnung des LL.B. in etwa:
Propädeutikum, Bürgerliches Recht I, Bürgerliches Recht II/1, Staats- und Verfassungsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Bürgerliches Recht II/2, Strafrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht sowie das Wahlmodul Introduction to the American Legal System, also insgesamt 9 Module bzw. 90 Credits.

Andere Leistungen, die nicht im LL.B. vorhanden sind, habe ich von vorneherein ausgeklammert (zB Rechtsgeschichte).

Ich bin für jeden Hinweis/Erfahrungsbericht bzgl. Anrechnung oder auch generell bzgl. Wechsel von einem Jura-Präsenzstudium zur FU dankbar.

Grüße in die Runde!
 
Zuletzt bearbeitet:
Evtl. wird man Dir auch BGB III anerkennen können, das wäre bei Dir dann BGB Sachenrecht. EIn Bekannter von mir hat in BGB III z. B. nur die Vorleistung anerkannt bekommen, also er musste keine EInsendearbeiten mehr bearbeiten.
Manchmal gibt es keine einhelligen Aussagen aus dem PA...

Ansonsten sieht die Auflistung "Deiner Rechnung" schon mal nicht schlecht aus... ;-)

Aber:
Das muss dann zwingend vom PA schriftlich festgestellt werden, alles andere bringt Dir nicht viel, das wäre Kaffeesatzleserei!
 
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