Hausarbeit Aufbau der Hausarbeit und Formalien

Ort
Köln
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

ich habe mal zur Hausarbeit im SS 2016 BGB II/1 und zu den Formalien und Aufbau eine Frage.

Laut dem Exemplar von Prof. Wackerbath, müssen mindestens 15 Werke und/oder 40 Fußnoten in der Hausarbeit aufgeführt werden.

Verstehe ich das nun richtig, dass ich mindestens 15 verschiedene Lehrbücher durcharbeiten muss und diese dann aufführen? Ich habe z.B. bei Beck e-Bibliothek Lorenz, Schuldrecht AT gefunden. Wenn ich damit arbeite, dann habe ich ja nur ein Lehrbuch, welches ich angebe. Ich brauche aber 15 verschiedene Lehrbücher, wenn ich das richtig verstanden habe.

Vielleicht kann mir jemand von Euch Aufschluss geben, wofür ich sehr dankbar wäre.

Liebe Grüße

Alex
 
15 Werke zusammenzubekommen ist kein Problem, darunter fallen ja nicht nur Lehrbücher, sondern auch Kommentare und Aufsätze. Allein über Beck-online, Jurion sowie Juris haben wir Onlinezugriff auf ca 10 Kommentare zum BGB.
 
Hallo Schnecke,

leider habe ich in dem Verfassen von HA nicht so viel Erfahrung, daher meine Fragen. Wenn ich bei BGB II/1 z.B. mit Lorenz Allgemeines Schuldrecht 2015 arbeite, die ja zitierfähig ist, dann wäre das alleine aber nicht ausreichend, wenn ich die darin angegebenen Fußnoten verwende? Kannst Du mir vielleicht nennen, wo ich eine juristische HA finde, die ich als Beispiel nehmen könnte?

Liebe Grüße

Alex
 
Du benötigst 15 verschiedene Werke. Der von Dir genannte Lorenz ist da schon mal Werk Nr. 1, fehlen also nur noch 14 andere Werke. Die aber dank der uns reichhaltig online zur Verfügung stehenden Literatur (Lehrbücher in der Beck eBbliothek, Kommentare und Aufsätze in Beckonline und Jurion und Juris) kein Problem darstellen das zusammenbekommen.

Wenn Du dann aus dem Lorenz an 7 Stellen der HA zitierst, also 7x eine Fußnote mit Lorenz als Quelle des Zitats hast, dann hast Du schon 7 von den 40 Fußnoten.

Eine Quelle zu einer guten Beispiel-HA kann ich Dir nicht geben.
 
Tipp: beschäftige und übe Dich als Vorbereitung auf die HA erstmal mit dem Zugang zu und den Inhalten in den uns zugänglichen juristischen Datenbanken
http://www.ub.fernuni-hagen.de/datenbankenlieferdienste/datenbankensid.html?fachid=1 (oben bei anderes Fach anzeigen "Rechtswissenschaften" auswählen). Schau welche Werke darin sind, übe mit Problemen aus den Skripten das Suchen in den Datenbanken, insbesondere in den Kommentaren.
Und beschäftige Dich mit dem Anlegen eines Inhaltsverzeichnisses, Literaturverzeichnisses und Fußnoten in Deiner Textverarbeitungssoftware.
 
Wenn der Lorenz bei dem was er schreibt per Fußnote auf andere Quellen verweist, kannst Du das natürlich als sehr willkommene Spur zu weiteren Literaturquellen verwenden. Aber Du solltest immer die vom Lorenz bzw anderen zitierte Quelle im Original nachlesen, also nicht blind ohne Prüfung das Zitat übernehmen. Denn die Fußnoten in juristischen Werken sind nicht immer fehlerfrei, z.B. stimmt das Jahr nicht.
Beispiel: Wenn der Lorenz z.B. den Staudinger zitiert, liest Du die Stelle im Staudinger nach und entscheidest ob Du das auch zitieren willst. Falls ja hast Du Werk 2 von 15 im Literaturverzeichnis und Fußnote 8 von 40.
 
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Hallo Schnecke,

ich habe heute mal mit beck ebibliothek geübt und konnte z.T. die in den Fußnoten angegebenen Zitate oder Aufsätze in Beck online nicht finden. So habe ich z.B. ellenberger, in: Palandt, § 145 Rn 1
nicht finden können, wenn ich das bei Beck online in das Suchfenster eingegeben habe. Ich versuche nämlich zur Übung eine BGB AT HA zu schreiben.

Was kann ich machen, wenn ich diese Zitate oder Aufsätze, welche als Fundort in einer Fußnote angegeben sind, nicht finde? Denn schließlich will ich ja nachprüfen, ob der Verfasser immer noch diese Meinung vertritt und, ob das Zitat gerade passt.

Ich wäre sehr dankbar für weitere Infos.

Liebe Grüße und schöne Pfingsten

Alex
 
Palandt ist ein wichtiger BGB-Kommentar. zu dem es meines Wissens nach immer noch keinen Online-Zugang gibt, da der Beck-Verlag den beim Palandt immer noch nicht anbietet. Der Verlag fürchtet um seinen sehr viel Geld bringenden Printabsatz. Da bleibt nur der Gang in die nächste juristische Bibliothek.

Es gibt nicht alles online im juristischen Bereich und es reicht auch nicht aus nur in Beck-online zu schauen, da dort nur die Sachen vom Beck-Verlag drin sind, nicht aber die anderer Verlage. In dem Fall war Beck-Online der richtige Suchort, bei einem Zitatverweis auf den Staudinger wäre es die falsche Datenbank zum Suchen gewesen.

Wenn Du was online nicht findest kannst Du erstens hier im Forum fragen ob jemand weiß ob es dazu einen Online-Zugang gibt und falls die Antwort nein lautet entweder darauf verzichten das zu nehmen und nach einem anderen Beleg für die Behauptung in einem der anderen Kommentare suchen oder alternativ solche Sachen sammeln und beim nächsten Vor-Ort-Biblioheksbesuch im Printbestand der Bibliothek nachschlagen.

Bei Zeitschriften kann man in der Elektron. Zeitschriftenbibl. schauen ob es einen Online-Zugang gibt. http://www.ub.fernuni-hagen.de/
Bei Büchern im Katalog der UB Hagen, da ist das meist vermerkt. Aber Achtung, verlassen kann man sich nicht drauf. Beck hat z.B. die schlechte Angewohnheit die Abonnenten nicht zu benachrichtigen wenn Quellen aus dem Datenbankangebot herausgenommen oder hinzugefügt werden. Die UB bekommt das somit nicht mitgeteilt und kann somit ihren Katalog nicht entsprechend zeitnah korrigieren.
 
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Ich hoffe ich darf mich hier mal kurz einhaken. Mein Plan ist im SS 2017 das Modul zu belegen. Die Zeit bis zum Beginn meines Studiums nutze ich fürs Lernen des Gutachtenstils ... und ich lerne den Umgang mit meiner Textverarbeitungssoftware.

Kann mir jemand die ganzen Formalien (Layout usw.) für die Hausarbeit nennen / zukommen lassen (gibts es da ein Merkblatt oder so)? Dann weiß ich schonmal, was ich da insbesondere bei meiner Textverarbeitungssoftware vermutlich zu beachten habe.

Danke
 
Wer sich dafür interessiert: Im Moodle für BGB II/1 ist ein neues pdf für die Formhinweise des Aufbaus der Hausarbeiten in BGB und Staatsrecht online…die Hausarbeit in BGB kann demnach zum Beispiel nur als .doc Datei abgegeben werden! :dead::hammer:

Für mich als konsequenten Microsoft Verweigerer und LaTeX Schreiber ist das grade ziemlich verstörend…

// Ich habe mal eine Mail an die zuständige wissenschaftliche Mitarbeiterin geschrieben…hoffentlich bewirkt's was! Falls noch jemand Word verweigert und nicht weiß, wie er die Arbeit als doc oder docx abgeben soll, könnt ihr ja auch schreiben. Je mehr, desto viel… ;)
 
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Hi@all,
bei Staats- und Verfassungsrecht hatten wir einen geschlossene Benutzergruppe für die Hausarbeit gemacht, wird es sowas für BGB hier auch geben?
Ich würde mich gerne aktiv beteiligen. Ich hätte zugang zur NJW, falls es hilft.

lg
Frank
 
Hallo Alex,

ich habe hier in München das große Glück die Staatsbibliothek nutzen zu können. Ebenso darf ich aber auf die rechtswissenschaftliche Bibliothek der LMU zugreifen, dort zwar nichts entleihen, aber immerhin vor Ort arbeiten. Ich kann mir vorstellen, dass es in Köln etwas ähnliches gibt.

Gruß
Makermoree
 
Hallo zusammen,

1.) Ich stelle mir gerade meine potentiellen Literaturquellen für die Hausarbeit BGB II/1 zusammen. Finde für den BGB Kommentar unter Herausgabe von Hanns Prütting, Gerhard Wegen und Gerd Weinreich keinen Online-Zugang. Weder als elektronische Ressource, in der Unibibliothek Hagen gehört er zum Präsenzbestand, auch über die anderen Datenbanken wie Springer, Beck nichts zu finden (was ja logisch ist, er erscheint ja im Luchterhand-Verlag :rolleyes:, aber sicher ist sicher)

Hat jemand das Buch schon mal elektronisch gefunden?

2.) Die formalen Vorgaben zur Erstellung der Hausarbeit des Lehrstuhls besagen: "Bei Monografien und Kommentaren ist stets die aktuellste Auflage anzugeben."

Ok, ist ja eindeutig...nun finden sich auf ebay etc. günstige Exemplare der jeweils vorletzten Ausgabe vom Prütting und Palandt.

Auch wenn ich jetzt eventuell Schelte bekomme für die Frage:

Habt ihr, die schon Hausarbeiten geschrieben habt, auch mal eine ältere Auflage angegeben? Wird bei der vorletzten Ausgabe eines großen Kommentares "ein Auge zugedrückt" oder gab es gnadenlos Abzug?
 
Habt ihr, die schon Hausarbeiten geschrieben habt, auch mal eine ältere Auflage angegeben? Wird bei der vorletzten Ausgabe eines großen Kommentares "ein Auge zugedrückt" oder gab es gnadenlos Abzug?
Möchte ich auch gern wissen: z.B. das Standard-Lehrbuch SchuldR BT von Medicus/Lorenz kommt jetzt im Februar in der 18. Auflage raus... Ich kauf mir doch nicht jetzt ad hoc die 18. Auflage...
Ich schließe mich der Frage daher an... Und bitte dringend um Erfahrungsberichte! (Habt Ihr z.B. schon mal beim Lehrstuhl nachgefragt, oder so?)
 
Das Problem ist doch in Wirklichkeit gar keines. Man arbeitet mit den vorhandenen Auflagen, und prüft vor dem Abgeben selbst oder bittet jemandem mit Zugang zur aktuellen Auflage in Bibliothek oder Buchhandel, kurz zu gucken ob sich der Fundort geändert hat. Dann ändert man im Literaturverzeichnis auf die aktuelle Auflage ab und gut ist...
 
Zumal der Medicus / Lorenz über Beck-online verfügbar ist!
 
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