- Ort
- Köln
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Hallo zusammen,
ich habe mal zur Hausarbeit im SS 2016 BGB II/1 und zu den Formalien und Aufbau eine Frage.
Laut dem Exemplar von Prof. Wackerbath, müssen mindestens 15 Werke und/oder 40 Fußnoten in der Hausarbeit aufgeführt werden.
Verstehe ich das nun richtig, dass ich mindestens 15 verschiedene Lehrbücher durcharbeiten muss und diese dann aufführen? Ich habe z.B. bei Beck e-Bibliothek Lorenz, Schuldrecht AT gefunden. Wenn ich damit arbeite, dann habe ich ja nur ein Lehrbuch, welches ich angebe. Ich brauche aber 15 verschiedene Lehrbücher, wenn ich das richtig verstanden habe.
Vielleicht kann mir jemand von Euch Aufschluss geben, wofür ich sehr dankbar wäre.
Liebe Grüße
Alex
ich habe mal zur Hausarbeit im SS 2016 BGB II/1 und zu den Formalien und Aufbau eine Frage.
Laut dem Exemplar von Prof. Wackerbath, müssen mindestens 15 Werke und/oder 40 Fußnoten in der Hausarbeit aufgeführt werden.
Verstehe ich das nun richtig, dass ich mindestens 15 verschiedene Lehrbücher durcharbeiten muss und diese dann aufführen? Ich habe z.B. bei Beck e-Bibliothek Lorenz, Schuldrecht AT gefunden. Wenn ich damit arbeite, dann habe ich ja nur ein Lehrbuch, welches ich angebe. Ich brauche aber 15 verschiedene Lehrbücher, wenn ich das richtig verstanden habe.
Vielleicht kann mir jemand von Euch Aufschluss geben, wofür ich sehr dankbar wäre.
Liebe Grüße
Alex