Wer BAföG-berechtigt ist und ein oder mehrere eigene Kinder betreut, darf sich freuen: Zusätzlich zum sonstigen BAföG-Bedarf wird pro Kind unter 14 Jahren ab WiSe 2020/21 der Kinderbetreuungszuschlag von 150 € monatlich gewährt (davor: 140 €).
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