Sonstiges Berufsaussichten mit LLB

Hallo in die Runde,

ich überlege derzeit, ob ich den Bachelor in Hagen machen soll oder nicht..
Ich bin 1x durch das erste Staatsexamen gefallen und habe noch einen Versuch offen.
Nun bin ich mir unschlüssig, ob ich sicherheitshalber den Bachelor mache und danach evtl. doch noch das Staatsexamen - hätte dann aber zumindest etwas in der Hand.
Nur - wieviel kann ich mit dem Abschluss anfangen?...so wie ich gelesen habe, ist es schwierig damit in die Verwaltung zu kommen...die rein juristisches Berufe sind ja auch raus...welche Jobaussichten hätte ich damit?
Und wie schnell, könnte man den Bachelor als Vollzeit-Student schaffen?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
 
Wieso willst du erst den Bachelor in Hagen machen, wenn du schon die Zulassungskriterien zum Staatsexamen erfüllst?
Da wäre es doch sehr viel sinnvoller sich jetzt voll auf die Vorbereitung für das Staatsexamen zu konzentrieren um es beim nächsten Anlauf zu bestehen.


Wie schnell du den Bachelor in Hagen bekommst hängt primär davon ab welche Module dir alle angerechnet werden.
 
Hi curlypie,
probier mal die Suchfunktion aus. Es gab in der Vergangenheit schon den einen oder anderen thread zu dem Thema Berufsaussichten mit LLB. Ansonsten stelle ich die gleiche Frage...warum nicht auf das Staatsexamen fokussieren? Wenn Du den LLB machen willst, dann sind ein paar Jahre Pause locker drinnen, weil eine Vollzeitbelegung von drei Modulen pro Semester ausgeht und Du nicht alle Module angerechnet bekommst. Willst Du dann noch mal ein Jahr Lernen für das Staatsex dranhängen? Oder alles parallel machen?
Just keep swimming!
Dori
 
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Ich habe überlegt zuerst den Bachelor zu machen, damit ich dann schon einen Abschluss habe...
Denn, wenn ich die Prüfungsordnung in Hagen richtig gelesen habe, dann kann ich den Bachelor nicht machen, falls ich endgültig das Examen nicht bestehen würde - finger crossed...
 
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Ich habe überlegt zuerst den Bachelor zu machen, damit ich dann schon einen Abschluss habe...
Denn, wenn ich die Prüfungsordnung in Hagen richtig gelesen habe, dann kann ich den Bachelor nicht machen, falls ich endgültig das Examen nicht bestehen würde - finger crossed...
Aus welchem Paragraphen der Prüfungsordnung liest Du das raus? Ich vermute 17 Abs. 2? Falls ja: Staatsexamen und Bachelor sind nicht "vergleichbare Studiengänge"
 
Aus welchem Paragraphen der Prüfungsordnung liest Du das raus? Ich vermute 17 Abs. 2? Falls ja: Staatsexamen und Bachelor sind nicht "vergleichbare Studiengänge"

Genau den meine ich...
Eine Freundin, die vor einer Woche ihren letzen Versuch geschrieben hat, hat mit der Studienberatung der FU telefoniert und ihr wurde gesagt, dass sie den BA nicht machen kann, wenn sie endgültig durchfällt...
 
Genau den meine ich...
Eine Freundin, die vor einer Woche ihren letzen Versuch geschrieben hat, hat mit der Studienberatung der FU telefoniert und ihr wurde gesagt, dass sie den BA nicht machen kann, wenn sie endgültig durchfällt...
Das wäre neu. Aber die Auskünfte der Studienberatung sind bei solchen fragen nicht immer korrekt, leider, da die Studienberatung alle Studiengänge berät und oft schlecht informiert ist bei solchen Detailfragen. Frag das mal beim Prüfungsamt Rewi nach. Ich kenne nämlich teils persönlich teils aus Forenpostings mehrere Studenten, die sich nach vergeigtem Staatsexamen in den BoL eingeschrieben haben.
Beispiele:
https://www.fernuni-hilfe.de/fernun...lor-und-master-of-laws.249/page-3#post-117597
https://www.fernuni-hilfe.de/fernun...s-studium-geschafft-thread.12475/#post-115849
https://www.fernuni-hilfe.de/fernuni-hagen/vorstellungsrunde-master-of-laws.228/#post-87427
 
Ich würde dir auch raten, dich zunächst auf dein Examen zu konzentrieren, denn die Lernerei fürs Examen wird dir nach dem BoL nicht leichter fallen, da im Examen nun doch mehr und vor allem tiefere Kenntnisse erwartet werden. Verbringst du also erst ein paar Jahre mit dem BoL, musst du fürs Examen unter Umständen viel zu viel nachholen.
Außerdem hast du ja noch immer die Chance, das Examen zu bestehen.
Also lass den Kopf nicht hängen und lerne, was das Zeug hält. Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass es im zweiten Anlauf klappt :arbeit::-)

Dass man den BoL nicht machen kann, wenn man endgültig durchgefallen ist, ist übrigens Quatsch. Ich spreche da aus eigener Erfahrung und es steht ja so auch in der PO, denn der BoL ist gerade kein vergleichbarer Abschluss. Vielmehr eröffnet der BoL dir die Möglichkeit, nach einem vergeigten Examen doch noch einen rechtswissenschaftlichen Abschluss zu erlagen.
 
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