Stoff des Moduls Besprechung der Übungsfälle

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
210 von 210
Hallo ihr Lieben!

Hat jemand Interesse, die in moodle eingestellten Übungsfälle zu besprechen?
Ich habe zwar noch nicht alle gelöst, aber bis Ende der Woche sollte ich das schaffen :thumbsup:
Nichtsdestotrotz würde ich mich freuen, wenn man schon mal über den ein oder anderen Fall sprechen und Lösungen vergleichen könnte.
Da es ja leider keine Lösungsskizzen zu den Fällen gibt, bin ich mir immer recht unsicher, ob ich mit meinem Lösungsweg richtog liege.
 
Hallo,
ich habe bisher nur einen Teil der Übungsfälle bearbeitet. Diese habe ich aber "klausurmäßig" ausformuliert. Allerdings habe ich keine Ahnung, ob das richtig ist. Da die Fälle sehr EuGVO-lastig sind habe ich mich dann eher mit anderen Übungsfällen beschäftigt, z.B. den alten Klausuren.
Zu den Fällen 1, 4, 7 und 10 (nur Frage 1) könnte ich Dir, wenn Du möchtest, meine Lösung zusenden, aber keine Garantie für die Richtigkeit.
Ansonsten viele Grüße und viel Erfolg
Birgit
 
seid ihr meiner meinung, wenn man einen fall zur cisg ausschließen kann, da das cisg nicht mehr inhalt des moduls ist?

ich glaube an rom I in der klausur! rom II war letztes semester
 
Hallo,
das sehe ich auch so, dass man einen Fall zu CISG ausschließen kann. Aber wenn ein Fall iSa. Rom I dran kommen würde, müsste man kurz CISG anprüfen und dann ausschließen. Also so völlig ohne CISG kommt man dann doch wohl nicht aus.
Rom I ist auch mein Favorit, aber Rom II habe ich nicht ausgeschlossen. In der Vergangenheit ist auch eine VO zwei mal hintereinander geprüft worden, gerade die Rom II bietet hier Möglichkeiten, ganz verschiedene Fallgestaltungen und somit Anknüpfungen zu wählen.
Und vergesst nicht das EGBGB. Hier gibt es auch noch verschiedene Möglichkeiten (Sachenrecht, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Verletzung Persönlichkeitsrecht,...) EGBGB steht bei mir auch ganz hoch im Kurs. Wenn man sich die alten Klausuren anschaut, kann man feststellen, dass der Lehrstuhl es immer geschafft hat, wieder ein völlig neues Thema zu finden.
Ich bin mal gespannt, wir brauchen ja nicht mehr lange warten.
LG Birgit
 
EGBGB ??? kann ich mir persönlich kaum vorstellen. und die letzten klausren waren eigentlich keine überraschung. höchstens kommt eine zusatzfrage aus dem prozessrechtlichen teil. aber spekulieren hilft nichts.....ich habe nur rom I und II auf dem schirm...den rest habe ich weggelassen.....hatte keine zeit....
 
Das CISG hb ich mir auch nur soweit sngeschaut, als dss man es zur Abgrenzung kurz ansprechen muss.
Ich hoffe auch auf einen IPR-Fall mit Rom I oder II...Aber EGBGB schließe ich trotzdem nicht aus :unsure:
Muss schon bei BGB IV auf Lücke lernen :hopelessness:

Da es aber mindestens in den letzten drei Klausuren um das anwendbare Recht ging, wäre es sicher nicht unwahrscheinlich, wenn wir diesmal die Zuständigkeit beurteilen müssten :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Achso, für die Fallbesprechungen ists jetzt wohl zu knapp @Birgit
Ich konzentriere mich jetzt lieber noch aufs Wiederholen und versuche, mir endlich die Prüfungsschemata in den Kopf zu hauen...die wollen einfach nicht richtig hängen bleiben :wall:
Aber trotzdem danke fü dein Angebot :allsmiles:
 
Hm, mittlerweile glaube ich sogar fast, dass uns heute eine IZVR-Klausr erwartet.

Ich drücke uns auf jeden Fall allen die Daumen! Toi toi toi! :daumen:
 
ich kam mit aufgabe 1 nicht zurecht. wieso kann der lehrstuhl nicht eine fallfrage stellen wie in den übungsklausuren? ich wusste garnicht, was man prüfen sollte...wohl als erstes die zuständigkeit des gerichts in emmerich und dann welches recht anwendbar ist?
 
Ich hab folgenden Einstieg gewählt:

"Die Frage nach der Wirksamkeit des Vertrages hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des G richtet sich danach, welches Recht anwendbar ist."
Und dann bin ich direkt zur Prüfung des anwendbaren Rechts übergegangen und hab die Zuständigkeit nirgends angesprochen oder geprüft.
Ich hoffe, dass das so richtig war.
Die Fallfrage hat mich auch erst verwirrt, weil ich fest damit gerechnet hab, es kommt ne eindeutige Frage zur Zuständigkeit oder zum anwendbaren Recht.
 
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