Einsendeaufgaben Bewertung EA SS 2020 "Der Flume des Professors"

Hochschulabschluss
Magister Artium
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

ich habe die EA1 "Der Flume des..." mit 50 Punkten bestanden.
Dafür wurde ich von der Korrektorin ordentlich abgewatscht. So lautet die Fallfrage ja "Wie ist die Rechtslage?", das wie ich so meinte immer eine Prüfung aller in betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zur Folge hat. Das scheint im Sachenrecht nicht so zu sein, jedenfalls wurden meine Ausflüge ins Schuldrecht und auch dingliche Ansprüche §§ 989, 990 wohl mit deutlichen Abstrichen bewertet.

Stehe ich mit meinem Gefühl, dass die Bewertung nicht ganz in Ordnung war, allein da oder sind andere auch unzufrieden?
 
Zuerst dachte ich: Was? Habe ich etwa eine EA im Schuldrecht BT verpasst? Dann merkte ich, dass ich die Aufgabe kenne. Es ist die Aufgabe aus dem Sachenrecht (55108).

Auf die Frage kann man nur antworten: "Das kommt darauf an." Bei der offenen Frage sollen - soweit ich verstanden habe - alle rechtlichen Probleme aufgeworfen werden, die sich in naheligender Weise aus dem Sachverhalt ergeben. Leider ist das relativ unkonkret und wird regelmäßig durch die Korrektoren mit Inhalt gefüllt. Das kann dazu führen, dass einige Korrektoren Dir eine Abwertung geben, weil Du Probleme behandelt hast, die "nicht naheliegend" waren - andere Dich dafür beglückwünschen, dass Du auch weitergehende Probleme erkannt hast, die über die Musterlösung hinausgehen.

Ich halte das für genauso unbefriedigend wie Du. Es ist aber eine Situation, die man wohl akzeptieren muss.
 
Ich habe insgesamt nicht so eine gute Erfahrung mit der Bewertung des/der Korrektors/in gemacht.

Die HA bestand aus zwei Fragen.

Bei der ersten Frage wich meine Lösung offensichtlich von der Musterlösung ab, ohne jedoch falsch zu sein. Anmerkung, "ist hier nicht relevant", Ich bin jedoch weiterhin der festen Überzeugung, dass meine Lösung und die Begründung dafür richtig ist.

Ganz hinten versteckt, hat er/sie dann angeblich noch eine Quetschung gefunden :facepalm:. Auch darüber kann man streiten.

Für Aufgabe 1 gab es 33 Punkte.

Für Aufgabe 2 durften es dann nicht mehr so viele sein, 50 - 33, also gab es dafür noch 17 Punkte, ohne weiteren Kommentar.

:zunge:
 
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