- Studiengang
- Bachelor of Laws
Hi Zusammen,
mir geht es um das leidiger Thema der BGB II/2-Klausur. Vielleicht mache ich es zu kompliziert oder es ist wirklich kompliziert. Schon vorab ein Sorry an all diejenigen, denen das Thema schon zum Halse heraushängt Gleichwohl muss ich noch einmal die Frage stellen:
Nachfolgendes hatte ich an das Prüfungsamt gemailt:
Sehr geehrte Damen und herren,
ich habe die Information erhalten, dass diejenigen, die die Module "BGB II" nach altem Recht, und auch "Arbeitsvertragsrecht" nach altem Recht belegt haben (Belegung reicht aus), für die Teilnahme an der Klausur bzw. Bestehen der HA weiterhin jeweils 10 ECTS erhalten. Das bedeutet, dass im Falle des Bestehens der HA in BGB II dann keine Klausur in BGB II/2 zu schreiben ist.
Ich meine, dass diese Konstellation auch auf mich zutrifft und wäre für eine Rückmeldung bzw. Bestätigung dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort Prüfungsamt:
Sehr geehrte ....
Sie müssen die beiden Module Arbeitsvertragsrecht und BGB II/1 absolvieren, erhalten je 10 ECTS und müssen das Modul BGB II/2 nicht mehr bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau ....,
danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.
Es sind also die beiden Module Arbeitsvertragsrecht und BGB II/1 zu absolvieren, mithin also die Klausuren zu schreiben, um das Modul BGB II/2 nicht mehr bearbeiten zu müssen. Ist das richtig?
Da ich im Arbeitsrecht noch keine Klausur geschrieben habe, trifft die obige Regelung auf mich (noch) nicht zu, wenn ich es richtig sehe, oder?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort Prüfungsamt:
Sehr geehrte .......,
wie ich bereits geschrieben haben, müssen Sie BGB II/2 nicht mehr bearbeiten, da Sie schon die „großen“ Module BGB II und Arbeitsvertragsrecht vor dem SS 2015 belegt und bearbeitet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Frage an euch:
1)
Im Arbeitsvertragsrecht habe ich noch keine Klausur geschrieben, sondern lediglich die Einsendarbeiten (vor dem SS 2015).
BGB II/2 kann ich dennoch getrost abhaken. Eine Klausur muss ich nicht mehr schreiben.
> Ja oder nein?
2)
Wenn ihr dies bejaht, wie kommen wir denn dann auf unsere ECTS am Ende des Studiums?
Ich möchte einfach das "große Erwachen" am Ende des Studiums verhindern.
Danke euch schon jetzt für eure Geduld und vor allem eure Rückmeldung.
Viele Grüße
Terracodes
mir geht es um das leidiger Thema der BGB II/2-Klausur. Vielleicht mache ich es zu kompliziert oder es ist wirklich kompliziert. Schon vorab ein Sorry an all diejenigen, denen das Thema schon zum Halse heraushängt Gleichwohl muss ich noch einmal die Frage stellen:
Nachfolgendes hatte ich an das Prüfungsamt gemailt:
Sehr geehrte Damen und herren,
ich habe die Information erhalten, dass diejenigen, die die Module "BGB II" nach altem Recht, und auch "Arbeitsvertragsrecht" nach altem Recht belegt haben (Belegung reicht aus), für die Teilnahme an der Klausur bzw. Bestehen der HA weiterhin jeweils 10 ECTS erhalten. Das bedeutet, dass im Falle des Bestehens der HA in BGB II dann keine Klausur in BGB II/2 zu schreiben ist.
Ich meine, dass diese Konstellation auch auf mich zutrifft und wäre für eine Rückmeldung bzw. Bestätigung dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort Prüfungsamt:
Sehr geehrte ....
Sie müssen die beiden Module Arbeitsvertragsrecht und BGB II/1 absolvieren, erhalten je 10 ECTS und müssen das Modul BGB II/2 nicht mehr bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau ....,
danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.
Es sind also die beiden Module Arbeitsvertragsrecht und BGB II/1 zu absolvieren, mithin also die Klausuren zu schreiben, um das Modul BGB II/2 nicht mehr bearbeiten zu müssen. Ist das richtig?
Da ich im Arbeitsrecht noch keine Klausur geschrieben habe, trifft die obige Regelung auf mich (noch) nicht zu, wenn ich es richtig sehe, oder?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort Prüfungsamt:
Sehr geehrte .......,
wie ich bereits geschrieben haben, müssen Sie BGB II/2 nicht mehr bearbeiten, da Sie schon die „großen“ Module BGB II und Arbeitsvertragsrecht vor dem SS 2015 belegt und bearbeitet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Meine Frage an euch:
1)
Im Arbeitsvertragsrecht habe ich noch keine Klausur geschrieben, sondern lediglich die Einsendarbeiten (vor dem SS 2015).
BGB II/2 kann ich dennoch getrost abhaken. Eine Klausur muss ich nicht mehr schreiben.
> Ja oder nein?
2)
Wenn ihr dies bejaht, wie kommen wir denn dann auf unsere ECTS am Ende des Studiums?
Ich möchte einfach das "große Erwachen" am Ende des Studiums verhindern.
Danke euch schon jetzt für eure Geduld und vor allem eure Rückmeldung.
Viele Grüße
Terracodes