Welche Bestandteile darf eine Verweisung auf Normen nach Nr. 4.1 der Hilfsmittelbekanntmachung
EJS enthalten?
Die zugelassenen handschriftlichen Verweisungen auf Normen umfassen sämtliche zur
Konkretisierung der jeweiligen Norm(en) erforderlichen Angaben, wie zum Beispiel "§"
oder "Art.", "BGB", "StGB", "1. HS", "1. Alt." und "f." oder "ff." für "(fort)folgende".
Beispiel für eine zulässige Verweisung: "§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB" oder "§ 263 III 2
Nr. 1 StGB".
[...]
Wie viele Verweisungen auf Vorschriften beziehungsweise Unterstreichungen darf
ich aufnehmen?
Zulässig sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro (aufgeschlagener) Doppelseite
mit Bleistift auf Normen. Jede Norm (Zahl) zählt als eine Verweisung. Eine Verbindung
zweier oder mehrerer Normen durch Kommata ist zulässig, sofern dies nicht der Umgehung
des Kommentierungsverbots dient. Dies stellt allerdings zwei oder gegebenenfalls
mehr Verweisungen dar. Beispiele: "§§ 223, 227 StGB" zählt als zwei Verweisungen,
"§§ 280, 283, 275" zählt als drei Verweisungen.
Als eine Verweisung zählt die Kommentierung einer Norm auch dann, wenn diese mit einem
oder mehreren Absätzen, Sätzen, Nummern oder Alternativen aufgeführt wird. Beispiele:
"§ 280 I 2" zählt als eine Verweisung, ebenso "§ 323 Abs. 2, Abs. 3 BGB" sowie
"§ 812 I S. 1 Alt. 1, S. 2 Alt. 1"). Mehrere Normen zählen auch hier wiederum als mehrere
Verweisungen. Beispiel: "§§ 280 I, III, 281" zählt als zwei Verweisungen.
Wird innerhalb einer Norm auf einen Absatz, Satz oder eine Nummer bzw. Alternative derselben
Norm verwiesen, zählt dies als eine Verweisung. Dies gilt auch dann, wenn auf
mehrere Absätze, Sätze, Nummern bzw. Alternativen derselben Norm verwiesen wird.
Beispiele: "Abs. 2" neben § 323 Abs. 1 BGB oder "II, III" neben § 323 Abs. 1 BGB stellen
jeweils eine Verweisung dar.
Wird die Kommentierung einer Norm durch "f." oder "ff." ergänzt, zählt dies nicht zusätzlich,
es liegt weiterhin nur eine Verweisung vor. Beispiele: "§§ 242 f. StGB" oder "§§ 249 ff.
StGB" ist jeweils eine Verweisung.
Unterstreichungen dürfen zusätzlich zu den 20 Verweisungen auf Normen angebracht
werden. Eine zahlenmäßige Obergrenze für Unterstreichungen existiert nicht.