EA 1 BGB III WS16/17

Hallo VH83,

ich bin bisher erst bei Punkt III, würde Dir bis dahin recht geben, aber B (wie kommst Du auf C, den gibt es doch im SV gar nicht?!) erlangt ein Anwartschaftsrecht, hast Du das übersehen?
 
: wie kommst Du auf C, den gibt es doch im SV gar nicht?!

Ich meinte natürlich B, du hast recht! ;-)

aber B erlangt ein Anwartschaftsrecht, hast Du das übersehen?

Wie ich schon geschrieben habe, sind das erst einmal nur die ersten Gedanken. Ich habe an das Anwartschaftsrecht kurz gedacht, es dann aber wieder verworfen. Müsste B dafür nicht tatsächlich Eigentümer geworden sein? Aber durch die aufschiebende Bedingung wird er das ja nicht, weil die Wirkung der Einigung nicht eintritt. Oder habe ich hier einen Denkfehler? :bugeye:
 
Ich hab mich zum Anwartschaftsrecht ein wenig belesen. Jetzt hab ich es auch verstanden. Ich hatte tatsächlich einen Denkfehler an der Stelle.
Aber hier gibt es wohl einen Meinungsstreit, den man diskutieren könnte. Je nach dem ob man der Meinung ist, man könnte es dem Eigentümer entgegen halten oder nicht. Aber spielt das bei der Aufgabe 1 so eine große Rolle? Hier geht es ja grds. um den Anspruch der Bank. Ich hätte das jetzt eher in die Beantwortung der Frage 2 gelegt, da es da um den Anspruch des E geht. Oder hast du das auch so gemeint @Kaggo ?
 
Ich sehe leider Deine Gliederung nicht mehr. Hast Du die wieder gelöscht?
Ich habe das Anwartschaftsrecht in der Beantwortung der ersten Frage. Bei Frage 2 bin ich noch gar nicht. Ich habe meine Gliederung fertig, die ich derzeit ausformuliere.
Den Meinungsstreit habe ich überhaupt nicht drin.
LG
 
Hallo,
ich würde mich auch gern an der Diskussion beteiligen... Also Anwartschaft muss - meiner Meinung nach natürlich beim ersten Punkt hinein... Ich stehe irgendwie nur gerade total auf dem Schlauch, wie ich das von der Reihenfolge abhandeln soll. Obersatz ist klar... Anspruch aus §985... Dann müsste G Eigentum haben... Anwartschaft 929 S.1, 932, 158 I, 449 übertragen als Sicherungsleistung 929 S1, 930, 158... (Kleinkram natürlich auch noch zu prüfen)... Aber soll ich jetzt wirklich chronologisch rückwärts prüfen? Erscheint mir gerade irgendwie die einzige Möglichkeit zu sein... :-(
 
Hallo Sabuchan, ich bin noch beim ersten Teil der Prüfung. Also beim eigentumsübergang von A zu B. Da kommt bei mir dann das Anwartschaftsrecht. Bei der Prüfung des eigentumsübergang auf G prüfe ich dann den Übergang des Anwartschaftsrecht.

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@Sommerkind ja, irgendwie muss ich die Gliederung wohl gelöscht haben...
Allerdings sieht sie auch schon wieder ganz anders aus. Im Moment bin ich an dem Punkt, dass B zwar kein Eigentum (wg. Eigentumsvorbehalt) erlangt hat, aber ein Anwartschaftsrecht. Und das wird an G übertragen. Mit der letzten Zahlung durch G wird das dann zum Vollrecht und damit wäre G Eigentümer. Wie und in welcher Reihenfolge ich das verpacke, weiß ich noch nicht genau.
Mir ist im Moment nur noch nicht so ganz klar, was es mit der Aufgabe 2 auf sich hat, denn die ist scheinbar damit ja auch beantwortet. Nur aus der Sicht des E noch einmal erläutern, weshalb er das Eigentum verloren hat?
 
@VH83
Wegen der Frage 2 habe ich auch noch keine Idee was die da von uns lesen möchten.
Ich bin, genau wie du, bei dem Punkt, dass G durch die Zahlung Eigentümer geworden ist. Ich werde morgen mal meine bisherige Gliederung hier rein schreiben. Vielleicht kann man ja mal zusammen die Reihenfolge überlegen. LG


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Hier mal meine ganz grobe Gliederung:

I. Eigentum E an A (-)
II Eigentum E an B
1. Eigentumserwerb nach § 929 S. 1 BGB (-)
2. Eigentumserwerb v. Nichtberechtigten nach § 929 S. 1, 932 BGB
a) Einigung
b) Übereignung
aa) Berechtigung
bb) Gutgläubigkeit
cc) grobe Fahrlässigkeit
dd) unfreiwilliger Besitzverlust
c) Anwartschaftsrecht
III. Eigentum E an G
1. Einigung
2. Übereignung
3. Anwartschaftsrecht
4. Besitzmittlungsverhältnis
5. Zahlung

Ich bin mir bei der Reihenfolge absolut unsicher. :dejection:
 
Meine Gliederung ist sehr ähnlich. Für Aufgabe 2 habe ich es bisher so ähnlich aufgebaut, nur eben wesentlich kürzer. Immer wieder in Bezug auf die Prüfung der 1. Aufgabe. Ich werde es versuchen, einfach aus der Sicht des E darzustellen. Am Ergebnis ändert sich ja nichts.
 
So, nachdem ich jetzt den halben Tag mit Durchsuchen von Büchern und Skripten verbracht habe, bin ich endlich durch. Ich habe meine Gliederung jetzt nochmal komplett umgeworfen. Und Frage 2 habe ich mit ein paar Sätze beantwortet.
 
Hab's gestern Abend in den Kasten eingeworfen (Augen zu und durch...:facepalm::paperbag:) Mal schauen, ob's reicht... Immerhin gibt's ja noch Lotse und EA 3...
Hab' die Gliederung "ungefähr" wie deine oben @Sommerkind - allerdings hab ich die Anwartschaft immer in die Einigung mit rein geprüft... (Ob das schlau ist... aber so eine aufschiebende bzw. nachher auflösende Bedingung bei der Sicherungsübereignung - auf die "einigt" man sich ja irgendwie... Zumindest nach meiner Barbara-Salesch-Logik...) So - weiter geht's...:arbeit:
 
Wird die ea eigentlich nur per Post geschickt? Ich finde keinen Hinweis ob wir die EA auch per Mail einreichen müssen

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