EA 1 (Lotse) Allgemeines Verwaltungsrecht WS 2014/15 Termin 02.12.2014

Hallo zusammen,
habe die EA soweit durch, bin mir bei zwei Punkten aber noch unsicher.. werde meine Antworten morgen mal zur Diskussion stellen..
Gruß
 
So, dann will ich mal, damit das hier voran geht ;-)

Folgende Aussagen habe ich als zutreffend bewertet:

1) A,D,E
2) A,C,D
3) A,E
4) B,C,E
5) A,D,E
6) A,D
7) A,D
8) C,D,E
9) A,C
10) C,D

Die Antworten 4 D und 7 C fand ich von der Formulierung her schwierig, habe aber beide als falsch bewertet.

Feuer frei, bin auf eure Antworten gespannt.

LG
 
Hallo ynas,

hier meine Antworten auf die ersten 5 Fragen. Rest folgt im Laufe der Woche.

1) A,D

E trifft n.m.M. nicht zu, da "Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes" bedeutet "kein Handeln ohne Gesetz"

2) E (bei C sehr unsicher)

A schliesse ich aus wegen dem Wort "überwiegend", da die EU über keine eigenen Vollzugsorgane verfügt.
D schliesse ich aus, da das primäre Unionsrecht nur Verträge beinhaltet und keine Rechte.

3) E (bei D sehr unsicher, aber oberste Landesbehörden können Sonderbehörden sein, wenn Aufgaben des Landes nicht einer anderen Behörde zugeordnet sind)

A schliesse ich aus, da m.M.n. Landesminister und Landesministerien nicht gleichbedeutend sind, und die Definition der obersten Landesbehörden von Landesministerien spricht.

4) B, C

E trifft m.M.n. nicht zu, da ein nichtiger Verwaltungsakt von Anfang an unwirksam ist. Widerspruch gäbe nur Sinn, wenn ich den Verwaltungsakt im nachhinein wegen Besitzstandswahrung rechtskräftig haben möchte. Aber keine Ahnung, ob dies überhaupt möglich wäre.
Bei D stört mich das Wort "regelmäßig", da m.M.n. eine Verpflichtungsklage nur möglich ist, wenn § 51 VwVfG nicht greift.

5) A, D, E

hier stimmen wir überein :-)



Vielleicht kannst du ja meine Denkfehler korrigieren:durcheinander
 
Hallo,

in Moodle wurde eine interessante Frage aufgeworfen:
Bei Antwort 8 E steht: Die Begründung von ..."
Im Skript 2, S. 68-69 steht: "die Begründetheit der ..."

Habe ich zunächst mal auch nicht bemerkt, aber zwischen "Begründung" und "Begründetheit" liegt n.m.M. ein großer Unterschied. So wie die Frage jetzt da steht wäre die Antwort "nein" (derzeit habe ich "ja"). Die Frage wurde an den Lehrstuhl gerichtet, mal schauen ob die antworten.

Wie seht Ihr das?
 
Da dort Begründung steht und nicht Begründetheit, habe ich als Antwort nein gewählt. Ich hatte das als typische MC-Falle des Lehrstuhls eingestuft, der sbsichtlich den falschen Begriff gewählt hat. Ich habe meine Antworten am Wochenende eingegeben, sicher nicht fehlerfrei und mit mehreren Stellen an denen ich unsicher war. Aber bei Lotse mache ich mir da keine großen Gedanken und stecke keine Zeit ins recherchieren der unklaren Fragen. Die Zeit nutze ich lieber für die Gutachten-EAs. :down::arbeit:
 
Schlacht ist geschlagen, Klausurzulassung erreicht.

Bei Frage 10 ist mir erst beim nachsehen das Wort "falsch" in der Frage aufgefallen. :hammer:
 
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