Einsendeaufgaben EA 1 (Lotse) Konsensorientierte Konfliktbeilegung WS 2017/18

Ich setze mich ab Montag damit auseinander!
 
hier ist meine Lösung:

1. C E
2. A B C
3. A B C E
4. D E
5. A B C D E
6. A B D E
7. A C D E
8. A B C D
9. A C D
10. A B C D E

Wie sieht eure Lösung aus?
 
Also zu 2. A: Steht bei Teil 2 Seite 19 (Rechtsnatur) diese Definition meines Erachtens.
Bei 5. C: In der Legaldefintion Teil 2 S. 38 steht "... zumindest vorläufig schuldrechtlich bindende Entscheidung..." Dabei weiss ich nicht, ob das Fehlen des kursiv Geschriebenen diese Erläuterung verfehlt?
Bei 6. , 7. und 8. und 9. stimmt sicher deine Lösung, hab da nicht genau gelesen.
 
Ich habe irgendwie bei 2A zu viel auf Teil 1 S.21 unter "Bindende Wirkung der Vereinbarung" geguckt. Das hat mich sowieso verwirrt, dass das in Teil 1 manchmal iwie etwas anders formuliert war als in Teil 2...naja da hast du dann wohl Recht.
Bei 5C bin ich genau davon ausgegangen, worüber du dir unsicher warst. Denn "zumindest vorläufig" trifft es ja hier, und deswegen ist 5C falsch.
 
Ich habe bei der 7 A C E->
B falsch im Skript Seite 82 (einfühlen 2nd position), D falsch im Skript II Seite 44 ( genau andersrum Mediation enthält Kernelemente der Moderation)

bei der 8 habe ich auch E, schwanke aber wg B -> Laut Skript haben die sich in USA und Großbritannien AB den 1970gern entwickelt.
bei 9 hab ich A C (Skript II S 41/42) und D
bei 10 ABCDE
 
Du hast bei 9 C denselben Fehler gemacht, wie ich bei 7D. Da steht "Mediation ohne Mediator" und nicht "Moderation ohne Moderator". :D Und wir Dummen fallen jeweils einmal drauf rein...
 
Hier sind meine Ergebnisse:
1. C, E
2. A, B, C
3. A, B, C, E
4. D, E
5. A, B, D, E
6. B, C
7. A, C, E
8. E
9. A, D
10. A, B, C, D, E
 
Also meine Ergebnisse sind gleich bis auf:

Aufgabe 2: habe ich A B C und D (S. 15)
Aufgabe 6: Habe ich A (Skript 1 S. 87 und C Skript 2 Seite 25 nicht anfällt, sondern entstanden ist steht im Skript)---------------- B steht auf Seite 55 und ist richtig.

Sonst habe ich alles gleich wie du Stefan230.
 
@Käffchen

Zu 2 D:
1095 II ZPO steht im Titel 4 -> Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl, und lautet:

(2) Einwendungen, die den Anspruch selbst betreffen, sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, nach Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls entstanden sind und durch Einspruch nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 nicht mehr geltend gemacht werden können.

D ist damit falsch.

zu 6 B:
Auf seite 55 steht die Vorbereitungsphase dient dazu eine gute Beziehung zum MANDANTEN aufzubauen, Vertrauen zur anderen Partei, also dem Verhandlungspartner, wird erst in der Verhandlungsphase aufgebaut (s57)
B ist damit falsch.
 
Also meine Ergebnisse sind gleich bis auf:

Aufgabe 6: Habe ich A (Skript 1 S. 87 und C Skript 2 Seite 25 nicht anfällt, sondern entstanden ist steht im Skript)---------------- B steht auf Seite 55 und ist richtig.

Sonst habe ich alles gleich wie du Stefan230.
Ich kann zu Aufg. 6 Deine Lösungen und Begründungen nicht ganz nachvollziehen.

Ich habe A, D und E.
zu A: lese ich aus KE1, S. 76 Punkt 12, "anfallen" und "auftreten" sehe ich als synonym in diesem Kontext.
zu B hat Marekesk dankenswerterweise den goldenen Hinweise gegeben, das hab ich übersehen.
zu C: Erstens heißt er Hutner, und zweitens steht auf KE2 S. 25 dass er in einer Mediationsvereinbarung eine Innengesellschaft ohne Gesamthandsvermögen sieht. Einen materiell-rechtlichen Vertrag sehen Eidenmüller und Risse darin. also Falsch
zu D: steht in KE1, S. 42
zu E: steht in KE2, S. 21
 
Es wird aber bei der Frage 6 gefragt, welche Aussagen nicht richtig sind.
 
Kann mir mal einer erklären, wieso in der Musterlösung 3 ABC und nicht 3 ABCE richtig sind?
Das wird im Moodle auch gerade diskutiert. Im Skript steht für die Konfrontation klar, dass es Denken in kleinen Einheiten ist (S. 49).

Auch 5C ist nicht nachvollziehbar, bzw. zumindest so unklar formuliert, dass zum Ergebnis zu kommen ein reines Ratespiel ist.
 
Entweder hat der Lehrstuhl keinen Bock, sich Mühe zu geben, oder die wissen nicht, was sie selbst verfasst haben.
 
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