EA 1 Modul 55204 Abgabetermin 17.11.2015

Hat schon jemand eine Anspruchsgrundlage bzw. einen Obersatz für die Aufgabe 1?
Ich steh momentan voll auf dem Schlauch. : /

Viele Grüße
Markus
 
..... stehest Du noch immer auf dem berühmten Schlauch, Markus?

Vielleicht kann man auch hier nach den BGB-W-Fragen vorgehen: Wer will was vom wem warum und woraus?

Dann verlangt wohl der Betriebsrat vom Arbeitgeber, dass der BR vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung von Arbeitnehmern angehört werden will/muss.

Problematisch ist m.E. hier, ob es sich um wirksame Kündigungen i.S.d. Arbeitsrechtes oder um vermeintliche Aufhebungsverträge im Rahmen von vertraglichen Schuldverhältnissen handeln könnte.
 
Hallo Tomcat,

ja, ich steh da immer noch. Ich weiß einfach nicht, wie ich die Aufgabe 1 anpacken soll.

Die von dir beschriebenen Anhörungen des BR sind in der Aufgabe 2, die und die Aufgabe 3 haben mir keine Probleme bereitet. Mein Problem ist, dass ich zur Aufgabe 1 keinen vernünftigen Obersatz hin bekomme. Die Aufgabe lautet:
"Prüfen Sie gutachterlich, ob der Spruch der Einigungsstelle rechtmäßig war."

Die Einigungsstelle findet sich im § 76 BertVG. Beim Obersatz denke ich, dass es abweichend vom klassischen Schema Wer-will-was-von-wem-woraus gehen müsste. Eher nach dem Motto: Der Spruch der Einigungsstelle war rechtmäßig, wenn die Belange des § XY berücksichtigt wurden. Vielleicht bin ich damit aber auch völlig auf dem Holzweg.
Im Hinweis steht noch, dass die Zulässigkeit des Antrags nicht zu prüfen ist. Das erinnert mich an den Obersatz aus Verfassungsrecht: "Die Klage ist rechtmäßig, wenn sie zulässig und begründet ist." Dieser Obersatz passt m.M. aber auch nicht so wirklich. Da wir die Zulässigkeit des Antrags nicht prüfen sollen.

Hast du mir da nen Tipp, in welche Richtung ich mal schauen könnte?
 
Markus, wir sind doch hier bei der 1. EA, oder?
Du verwirrst mich etwas. Dort ist die Fallfrage für 1:


Aufgabe 1:



Prüfen Sie gutachterlich die Erfolgsaussichten (nur Begründetheit) des vom BR beim


Arbeitsgericht gestellten Antrags. Hierbei ist zu allen im Sachverhalt aufgeworfenen


Fragen gutachterlich Stellung zu nehmen.


Meinst Du nicht die EA 2 oder hast Du vielleicht andere EAs als ich: Die erste handelt doch von der A-GmbH aus dem Textilbereich, oder?




 
Danke Tomcat!

Da habe ich um Umzugswirr-Warr (ich bin letzte Woche in eine neue Wohnung gezogen) doch glatt die falsche EA bearbeitet. Du hast vollkommen Recht! Ich war bei der EA Nr. 2 Es tut mir leid!

Vielen Dank für deinen Hinweis, sonst hätte ich die EA 1 wohl unbearbeitet gelassen!
 
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