Hallo Tomcat,
ja, ich steh da immer noch. Ich weiß einfach nicht, wie ich die Aufgabe 1 anpacken soll.
Die von dir beschriebenen Anhörungen des BR sind in der Aufgabe 2, die und die Aufgabe 3 haben mir keine Probleme bereitet. Mein Problem ist, dass ich zur Aufgabe 1 keinen vernünftigen Obersatz hin bekomme. Die Aufgabe lautet:
"Prüfen Sie gutachterlich, ob der Spruch der Einigungsstelle rechtmäßig war."
Die Einigungsstelle findet sich im § 76 BertVG. Beim Obersatz denke ich, dass es abweichend vom klassischen Schema Wer-will-was-von-wem-woraus gehen müsste. Eher nach dem Motto: Der Spruch der Einigungsstelle war rechtmäßig, wenn die Belange des § XY berücksichtigt wurden. Vielleicht bin ich damit aber auch völlig auf dem Holzweg.
Im Hinweis steht noch, dass die Zulässigkeit des Antrags nicht zu prüfen ist. Das erinnert mich an den Obersatz aus Verfassungsrecht: "Die Klage ist rechtmäßig, wenn sie zulässig und begründet ist." Dieser Obersatz passt m.M. aber auch nicht so wirklich. Da wir die Zulässigkeit des Antrags nicht prüfen sollen.
Hast du mir da nen Tipp, in welche Richtung ich mal schauen könnte?