Einsendeaufgaben EA 1 SS 2020 - Mountainbikekauf

Ort
München
Hochschulabschluss
Staatsexamen
Studiengang
Master of Laws
Hallo zusammen,
ich bearbeite gerade die erste EA - Stichwort Kauf eines Mountainbikes. Der SV an sich scheint ja nicht die Herausforderung zu sein, eher schon der Einstieg mit der richtigen Anfangsfrage im Gutachtenstil nach dem beliebten Motto „Wer will was von wem woraus?“ und insgesamt der Aufbau des im Geflecht von Rücktritt, Belehrung, Verfristung usw. kompliziert formulierten Falles ...
In diesem Zusammenhang noch eine Frage an meine geschätzten Mitleser: Der Vermerk verlangt, "alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen" zu beantworten, die Fallfrage selbst ist aber "banal". Was denn nun?
Gruß aus München, der Stadt des abgesagten weltbekannten Bierfestes
 
Hi nochmal,
sehe gerade, daß es vor ein paar Wochen in der Abschlußklausur um den auch in der EA thematisierten Verbrauchsgüterkauf ging. So wird dieser Themenkomplex wohl nicht im September nochmals drankommen. Aber macht ja nichts, wir lernen immer was dazu auch ohne unmittelbare Klausurrelevanz.
 
Und nochmal,
(bin ich hier alleine unterwegs?)
Wer lesen kann, ist im Vorteil ... Ich sehe gerade, dass in diesem Semester (SS 20) keine Quoren bestandener Einsendeaufgaben zur Klausurzulassung verlangt werden, Corona lässt grüßen. Na denn, aber ich mach natürlich weiter wie gehabt als hoffentlich hlfreiche Übung im schon länger nicht mehr praktizierten Gutachtenstil.
 
Hallöchen,
ich belege den Kurs dieses Semester auch und habe die Einsendeaufgabe bereits gemacht. Tatsächlich ist mir aufgefallen, dass es eher ein Standardfall ist und keine sonderlich tiefgreifenden Probleme vorhanden sind. Wir können uns aber gerne mal austauschen.
 
Hallo,
ich sitze gerade an der Bearbeitung.
Wollen wir uns vielleicht bezüglich der Gliederung austauschen?
Gruß
ThD
 
So,
ich hab die Chauce jetzt fertig - sind "nur" 3 Seiten, wieviele habt ihr denn so? Ich weiß gar nicht, was man da sonst noch schreiben sollte.
Und natürlich sollten wir nicht zuviel voneinander abschreiben ... aber ich verrate mal meinen Einstieg:
S könnte von H die Zahlung verlangen aus § 355 (3) Satz 1 BGB. Dazu müssten folgende Voraussetzungen erfüllt sein ....
Ganz spannend (vielleicht das einzige überhaupt) am SV fand ich die Frage, wie und wo man den Telefonanruf des H bei S einbauen kann und was da raus kommt; habe ich ein wenig rumgeeiert dabei.
Naja, da die Bewertung des ganzen eh keine Rolle spielt, lässt mich diese offene Frage dennoch ruhig schlafen und ich kümmere mich jetzt verschärft um die Verträge zugunsten Dritter. Das ist, finde ich, ein für mich jedenfalls herausforderndes Gebiet, da bisher zugegebenermaßen null damit beschäftigt.
Gruß aus München, der Stadt des abgesagten Bierfestes
 
die zwei Hauptprobleme sind m.E.
- die Ausschließlichkeit der Fernkommunikation, da S vorher in dem Laden des L war
- nach 312 g II Nr. 1 der Zuschnitt auf die Bedürfnisse der S

das Telefongespräch ist nur für den Fristbeginn massgeblich und ob die Belehrung der Form genügt-
 
Deine beiden Punkte habe ich eigentlich in einem Satz abgehandelt - in gewisser Weise ist der Fall eine Tour de Force durch das Verbraucher-Verbrauchsgüterkauf-Fernabsatz-Widerrufsrecht ... Alles dabei. Wir sind uns wohl einig.
 
Hallo zusammen,
ich schließe mich euren Anregungen an. So habe ich die EA auch aufgebaut.
 
Hallo alle,
inzwischen steht die Musterlösung online. Das sind sieben Seiten PDF ... Allerdings ist es ziemlich sehr ausführlich, was nach eigenen Worten nicht vom Einsender verlangt wird. Zum Beispiel wird sogar thematisiert, ob ein Kauf mir übereinstimmenden WEs vorliegt - das hab ich gar nicht erwähnt, da doch augenscheinlich problemlos?
Wie auch immer, die bereits hier genannten Probleme (Beratung offline, individuelle Zusammenstellung, Belehrung per Telefon etc.) werden natürlich auch gesehen. Obwohl es keine Rolle spielt, warte ich nun gespannt auf die Korrektur.
Gruß aus München am sogenannten Vatertag
 
Korrekturergebnis ist online einsehbar: hatte mir etwas mehr versprochen ('nur' 63 Punkte, und so das Mindestziel damit erreicht), aber was soll's ... Fand es eigentlich eine ganz gute Gelegenheit, wieder in den Gutachtenstil einzufinden.
 
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