Einsendeaufgaben EA 1 WS 20/21

Hochschulabschluss
Diplom-Biologin
Studiengang
Bachelor of Laws
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Eine der ersten EAs, die einzureichen sind. Bereits in einem Monat fällig. :O_o: Wer ist dabei?
 
Also im WS 20 21 sind die EAs wieder wie üblich Voraussetzung um zur Klausur zugelassen zu werden?
 
Ja. Hatte sogar mal beim Prüfungsamt und In der Fakultät nachgefragt. Auch für Klausuren, die man mitgeschrieben hat unter der Regelung des letzten Semesters und nicht bestanden hat.
 
Ich hoffe so, dass ich die Prüfung bestanden habe. Ich finde Handelsrecht so fad. :down:
 
Ich hab mich dagegen entschieden. Ich pokere noch darauf, dass ich die Klausur bestanden habe oder schreibe die beiden gesellschaftsrechlichen Einsendearbeiten mit.
 
Hallo, also ich bin dabei die EA zu bearbeiten. Sagt mal, prüft ihr zuerst den Anspruch gegen Gaston oder Heberta? Ich hab mit dem Anspruch gegen Gaston aus § 433 II BGB angefangen und bin mir nicht so sicher. LG
 
Ich beginne mit dem Anspruch gegen H und anschließend dann G
:)

Nun habe ich auch mal eine Frage. Wie betrachtest du den Umstand, dass M einwendet, dass die Bekanntmachung erst 12 Monate nach der Geschäftsübernahme erfolgt ist.
Lehnst du dann den Haftungsausschluss ab?

LG
Hallo, also ich bin dabei die EA zu bearbeiten. Sagt mal, prüft ihr zuerst den Anspruch gegen Gaston oder Heberta? Ich hab mit dem Anspruch gegen Gaston aus § 433 II BGB angefangen und bin mir nicht so sicher. LG
 
Ich beginne mit dem Anspruch gegen H und anschließend dann G
:)

Nun habe ich auch mal eine Frage. Wie betrachtest du den Umstand, dass M einwendet, dass die Bekanntmachung erst 12 Monate nach der Geschäftsübernahme erfolgt ist.
Lehnst du dann den Haftungsausschluss ab?

LG
Ich lehne den Haftungsausschluss gegenüber der M GmbH deswegen ab. Ich frage mich nur, ob die Bekanntmachung in den Tageszeitungen sich sonderlich auswirkt? Reicht das um den Haftungsausschluss dann wieder zu bejahen oder bleibt es bei (-) ?
 
Ich lehne den Haftungsausschluss gegenüber der M GmbH deswegen ab. Ich frage mich nur, ob die Bekanntmachung in den Tageszeitungen sich sonderlich auswirkt? Reicht das um den Haftungsausschluss dann wieder zu bejahen oder bleibt es bei (-) ?
So werde ich es auch machen und die Tageszeitungen als Bekanntmachung reichen meines Erachtens nicht aus. Als Argument nehme ich die Umgehung des Publizitätsgrundsatzes des Handelsregisters und lehne letztlich den Haftungsausschluss ab.
 
Das ist auch mein Ergebnis:

M kann die Bezahlung sowohl von G als auch von H verlangen. G und H haften als Gesamtschuldner (vgl. § 421 BGB) für die Verbindlichkeit.
 
Hallo zusammen,

nach mehrfachen erfolglosen Anschreiben einiger Personen versuche ich es mal hier und hoffe auf mehr Solidarität.

Da ich die Klausur aus dem SS knapp nicht bestanden habe, darf ich nochmal ran. Geht ja hier einigen so. Leider habe ich aber keinen Zugriff mehr auf die EAs, wäre jemand so gütig und könnte sie mir zuschicken? Ich würde gerne ungefähr wissen, was thematisch gerade abgehandelt wird.

Herzlichen Dank und Gruß!
 
Hallo CocoLores,

anbei die EA für dieses Semester.
 

Anhänge

  • Unternehmensrecht I - EA 1.pdf
    577,2 KB · Aufrufe: 10
  • Untenehmensrecht I EA zu KE 4.pdf
    503,8 KB · Aufrufe: 6
  • Unternehmensrecht I EA zu KE 5.pdf
    423,7 KB · Aufrufe: 9
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