K sucht ein Geburtstagsgeschenk für seine Mutter M. Im Online-Shop des Internet-Buchhändlers V sieht er am Montagmorgen ein Buch mit dem Titel „Haushalt im 21. Jahrhundert“, welches als Sonderangebot gekennzeichnet ist und 19,95 € kosten soll. Dieses Buch scheint ihm das richtige Geschenk für seine Mutter zu sein. Als er das Buch in den virtuellen Warenkorb legen möchte, erscheint ein Hinweis mit den Worten „Unser Online-Bestellsystem ist momentan leider außer Betrieb. Bitte geben Sie ihre Bestellung unter Angabe der Versandadresse per E-Mail an die unten ange-gebene Adresse auf. Wir weisen auf die Geltung unserer Allgemeinen Vertragsklau-seln hin, welche Sie über den untenstehenden Link aufrufen können.“
Weil K in Eile ist, verzichtet er darauf, die über den angegebenen Link abrufbaren Allgemeinen Vertragsklauseln tatsächlich zu lesen, und sendet eine E-Mail an V mit folgendem Inhalt: „Hiermit bestelle ich ein Exemplar von „Haushalt im 21. Jahrhun-dert“ für 19,95 €.“ Außerdem gibt er in der E-Mail seinen Namen und seine An-schrift an.
Am nächsten Morgen kommt ihm aber der Gedanke, dass das Buch doch nicht das richtige Geschenk für seine Mutter sei. Er ruft daher um 10:00 Uhr bei V an und sagt: „Ich habe Ihnen gestern meine Bestellung gesendet. Betrachten Sie diese bitte als gegenstandslos, wenn Sie sie erhalten.“ V hat die E-Mail zwar bereits erhalten, aber noch nicht gelesen. Da er gerade vor seinem Computer sitzt, holt er dies nach. Dann sagt er: „Dafür ist es zu spät. Ich nehme Ihr Angebot gern an. Das Buch werde ich Ihnen sofort zusenden.“ Darauf sagt K: „Dann übe ich eben hiermit mein Wider-rufsrecht als Verbraucher aus.“ V indes verlangt von K Zahlung in Höhe von 19,95 €.
Hat V gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 19,95 €?
Abwandlung:
Auf seine E-Mail mit der Bestellung erhält K zunächst keine Antwort. Erst zwei Mo-nate später erhält er das Buch von V zugesandt. Daraufhin ruft er bei V an und sagt: „Meine Bestellung von vor zwei Monaten ist doch schon längst verfallen. Ich fühle mich daran nicht mehr gebunden. Das Buch werde ich bestimmt nicht bezahlen; Sie können es gerne wieder abholen.“ V antwortet: „Wir hatten das Buch zunächst nicht vorrätig. Außerdem haben wir laut unseren Allgemeinen Vertragsklauseln drei Monate lang Zeit, eine Bestellung anzunehmen. Sie werden also zahlen müssen.“
Daraufhin ruft K die Allgemeinen Vertragsklauseln auf der Homepage des V auf und findet dort unter § 4 die Klausel: „Der Besteller ist drei Monate lang an seine Bestel-lung gebunden.“
Hat V gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 19,95€
Hallo Leute zu welchem Ergebnis seit ihr gekommen?
1. nein
2. ja
weche Antworten habt ihr ?