gerne Diskutiere ich die Aktuelle EA 2
Anbei grob meine Gedanken dazu:
K von V Übergabe und Übereignung des Buches aus § 422 Abs.1 S.1 BGB
Voraussetzung wirksamer Kaufvertrag
A I.Anspruch entstanden
1. Angebot -Vorstellen der Bücher Abendveranstaltung -Angebot des V = - da Invitatio ad offerendum
2. Angebot durch K - er wolle das Buch Kaufen 2000 Euro = +
Abgabe = +
Zugang = +
3. V 2500 Annahme unter Änderungen § 150 Abs.2 BGB = -
4. V neuer Antrag = +
Abgabe +
Zugang + aber nicht annahme sofort Bedenkzei ( Erweiterung) § 147 Abs.2 1 Woche Änderung= Neuer Antrag s. o.
Abgabe+
Zugang+ K ist einverstanden....
5. Annahme + Einwurf des Briefes in den Briefkasten.
Abgabe + Postkasten
Zugang + am 13.11. Aber nicht innerhalb der Frist Problem Streik - bekannt aus lokaler Tageszeitung
§ 149 S.1 verspätet zugegangen + , bei regelmäßiger Beförderung rechtzeitig +, Antragende musste dies erkennen +, Verspätung unverzüglich anzuzeigen - .
§ 149 S.2. V schweigt, zerreißt den Brief, verzögert +
Folge rechtzeitiger Zugang !
Anspruch entstanden +
II.Aber AGB liegen ABG´s vor? i.S. §305 Abs.1 BGB
1.Anwendungsbereich eröffnet
sachl. Anwendungsbereich
AGB i.S. 305 BGB
a alle für eine Vielzahl von Verträgen formulierten Vertragsbed. +
Hier sehe ich ein Problem bin mir aber unsicher ob es nicht erst unter 2 diskutiert wird. Was meint ihr?
b. eine Vertragspartei bei Abschluss stellt
c vom Verwender gestellt
d bei Abschluss
kein Ausschluss aa § 310 BGB !!!
bb §§ 444,639 BGB
cc § 475 BGB
2. persönlicher Anwendungsbereich
Vertragsbestandteil § 305 Abs.2
1. Hinweis bei Vertragsschluss § 305 Abs.2 Nr.1 -
2. Möglichkeit der Kenntnisnahme § 305 Abs.2 Nr.2 -
3. Kein Einverständnis von K
Daher AGB nicht Vertragsbestandteil § 305 Abs.2 BGB Vorrang der Invividualebrede + Hier fliege ich raus!?
B. Anspruch Untergegangen
Rücktritt durch V AGB? § 346 Abs.1 S.1 -
Erklärung Rücktritt V
Problem kein Vertragsbestandteil s.o.
hier muss ich nochmal überlegen