Einsendeaufgaben EA 2 55101 WS 2017/18

gerne Diskutiere ich die Aktuelle EA 2
Anbei grob meine Gedanken dazu:

K von V Übergabe und Übereignung des Buches aus § 422 Abs.1 S.1 BGB
Voraussetzung wirksamer Kaufvertrag
A I.Anspruch entstanden
1. Angebot -Vorstellen der Bücher Abendveranstaltung -Angebot des V = - da Invitatio ad offerendum
2. Angebot durch K - er wolle das Buch Kaufen 2000 Euro = +
Abgabe = +
Zugang = +
3. V 2500 Annahme unter Änderungen § 150 Abs.2 BGB = -
4. V neuer Antrag = +
Abgabe +
Zugang + aber nicht annahme sofort Bedenkzei ( Erweiterung) § 147 Abs.2 1 Woche Änderung= Neuer Antrag s. o.
Abgabe+
Zugang+ K ist einverstanden....
5. Annahme + Einwurf des Briefes in den Briefkasten.
Abgabe + Postkasten
Zugang + am 13.11. Aber nicht innerhalb der Frist Problem Streik - bekannt aus lokaler Tageszeitung
§ 149 S.1 verspätet zugegangen + , bei regelmäßiger Beförderung rechtzeitig +, Antragende musste dies erkennen +, Verspätung unverzüglich anzuzeigen - .
§ 149 S.2. V schweigt, zerreißt den Brief, verzögert +
Folge rechtzeitiger Zugang !

Anspruch entstanden +

II.Aber AGB liegen ABG´s vor? i.S. §305 Abs.1 BGB

1.Anwendungsbereich eröffnet
sachl. Anwendungsbereich
AGB i.S. 305 BGB
a alle für eine Vielzahl von Verträgen formulierten Vertragsbed. +


Hier sehe ich ein Problem bin mir aber unsicher ob es nicht erst unter 2 diskutiert wird. Was meint ihr?

b. eine Vertragspartei bei Abschluss stellt
c vom Verwender gestellt
d bei Abschluss

kein Ausschluss aa § 310 BGB !!!
bb §§ 444,639 BGB
cc § 475 BGB

2
. persönlicher Anwendungsbereich
Vertragsbestandteil § 305 Abs.2
1. Hinweis bei Vertragsschluss § 305 Abs.2 Nr.1 -
2. Möglichkeit der Kenntnisnahme § 305 Abs.2 Nr.2 -
3. Kein Einverständnis von K

Daher AGB nicht Vertragsbestandteil § 305 Abs.2 BGB Vorrang der Invividualebrede + Hier fliege ich raus!?


B. Anspruch Untergegangen

Rücktritt durch V AGB? § 346 Abs.1 S.1 -
Erklärung Rücktritt V
Problem kein Vertragsbestandteil s.o.



hier muss ich nochmal überlegen
 
Hi :)
ich kenne den Sachverhalt zwar nicht...aber da ich im Forum oder in moodle auch ganz selten Antworten auf Fragen bekomme, dachte ich mir, ich mache dich auf einen Fehler aufmerksam, welcher mir direkt ins Auge sticht.

K von V Übergabe und Übereignung des Buches aus § 422 Abs.1 S.1 BGB

Ohne den Sachverhalt zu kennen tippe ich hier eher auf den § 433 Abs. 1 BGB
"Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen"

Ich kann mir nicht vorstellen dass ihr in BGB1 die Erfüllung prüfen sollt :(
 
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