Hallo zusammen!
Habe auch angefangen.
Der Aufbau des Gutachtens ist aber irgendwie nur schwer möglich finde ich.
Ich habe jetzt folgendes Schema genommen ( kann aber auch sein, dass ich völlig daneben liege ... )
Grobe Gliederung:
Zulässigkeit ist ja lt. SV (+)
A. Anspruch des BR aus § 102 I BetrVG
I. Räumlicher Anwendungsbereich BetrVG
II. Sachlicher Anwendungsbereich BetrVG
III.Persönlicher Anwendungsbereich BetrVG
IV. Bestehender und zuständiger BR
V. Wirksame Kündigung
und hierunter dann diskutiert, ob ein Aufhebungsvertrag ( Anhörungsrecht (-) oder eine Kündigung ( dann Anhörungsrecht (+) ) vorliegt.
B. Ergebnis: Anhörungsrecht (+)
Es gibt eine Entscheidung zu dem Fall BAG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 1 ABR 25/04 - , BAGE 115, 165-172
Findet man bei Juris.