EA 2 Modul 55105 Abgabetermin 17.11.2015

Bin da wer noch? - aber bloß nicht sagen, wie in der Kinderserie "die Dino´s" - nicht die Mama, nicht die Mama.....hehehe :)
 
Da haben wir es wohl mit einer Begründetheit einer Kündigungsschutzklage einer erst einmal ausserordentlichen Kündigung zu tun, oder? Also reines Skriptenwissen und dessen Anwendung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, und dann nach dem gegebenem Schema erst die außerordentliche und dann die ordentliche Kündigung prüfen.
 
.... wobei auch beide Kündigungsprüfungen negativ verlaufen könnten, so dass eine positive Kündigungsschutzklage zu Gunsten der AN A in der "nur zu prüfenden Begründetheit" möglich ist.
 
Falls ihr bei eurer Recherche noch Futter braucht, hier ein paar Urteile und ein Schemata:
 

Anhänge

  • Außerord Kündigung.pdf
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  • Fall Brötchenhälften.pdf
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  • Fall Brotaufstrich.pdf
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  • Fall Emmily Pfandbons.pdf
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  • Fall Maultaschen.pdf
    522 KB · Aufrufe: 19
... eine gute zusammenfassende Urteils-Recherche, besten Dank!
Wobei das BAG-Urteil wohl argumentativ "nur" für uns wichtig werden könnte. Unser Sachverhalt wird aber noch mehr verkompliziert durch die permanente und sehr spezifische "Ermahnung an die Belegschaft" in den jeweiligen Betriebsversammlungen.
Ja, da muss man schon alle Register der "Abwägung" ziehen!
 
Hmm also auf die Idee das wiederholte Verbotaussprechen als Abmahnung zu sehen bin ich noch gar nicht gekommen...

Ich hab zwar schon was zusammen begutachtet, werde Sonntag aber erst zum Resümee und Aufbau kommen. Werde dann noch schnell die Skripte lesen, vllt versteckt sich noch ein Hinweis ;-)
 
... nein, eine "Abmahnung" sehe ich natürlich nicht darin, denn diese kann nur persönlich gegen einen einzelnen Arbeitnehmer jeweils ausgesprochen werden. Sippenhaft im Arbeitsrecht gibt es wohl hoffentlich noch nicht!;-)
Aber für die "Abwägung" macht es schon m.E. einen Unterschied, ob das permanent in jeder Betriebsversammlung thematisiert resp. "gepredigt" wird oder nicht!
 
Ich hätte noch eine Frage an euch?
Wie habt ihr bezüglich Abmahnung argumentiert? War sie eurer Meinung nach entbehrlich oder nicht? Ich habe sie bei beiden Kündigungsvarianten als unentbehrlich eingestuft, mit der Begründung (Kurzfassung), dass bei der A eine durchaus gute Chance besteht, dass mit einer Abmahnung eine verhaltensänderung erzielt werden kann.
Wie seht ihr das?
 
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