Einsendeaufgaben EA 2 WS 2021/22

Ich habs einmal überflogen und ich denke es geht um die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) und die gestörte Gesamtschuld, weil die Ehefrau privilegiert ist als Geschädigte.
 
Prüft ihr den SchE Anspruch beim Ausgangsfall nur gegen A und C oder gegen A, gegen C und dann gegen A und C?
 
Prüft ihr den SchE Anspruch beim Ausgangsfall nur gegen A und C oder gegen A, gegen C und dann gegen A und C?
Ich werde als erstes die Ansprüche B gegen A prüfen, dann B gegen C und am Ende A gegen C.
 
Prüft ihr den SchE Anspruch beim Ausgangsfall nur gegen A und C oder gegen A, gegen C und dann gegen A und C?

Ich prüfe aktuell beim Ausgangsfall die Ansprüche gegen A UND C
Bei Frage 2 dann einzeln ggn A und C - hier steht ja bzgl. A der Verzicht im Raum.

Bin aber ehrlich gesagt noch nicht sonderlich weit...
Vllt ändere ich meine Vorgehensweise noch.

Habt ihr die tierspezifische Gefahr bejaht?
 
Ich muss ehrlich sagen, dass man theoretisch eine Doktorarbeit zu diesem Fall schreiben kann.
In Frage 1 steck ich mit der Frage fest, wo ich 1359 BGB einbauen kann. Weil 833 ja eine verschuldensunabhängige Haftung darstellt und 1359 in Prüfungen meistens unter der Frage der Verschuldung seinen Platz findet. Hat da jemand vielleicht eine Idee dazu; Meine Exitstrategie ist einfach das ganze nach dem Unterpunkt Ergebnis mit einem weiteren Unterpunkt Haftungsreduzierung einzubauen. Würde mich über eure Hilfe ungemein freuen. Bleibt Gesund !
 
Ich prüfe aktuell beim Ausgangsfall die Ansprüche gegen A UND C
Bei Frage 2 dann einzeln ggn A und C - hier steht ja bzgl. A der Verzicht im Raum.

Bin aber ehrlich gesagt noch nicht sonderlich weit...
Vllt ändere ich meine Vorgehensweise noch.

Habt ihr die tierspezifische Gefahr bejaht?
Die tierspezifische Gefahr habe ich bejaht.
Ich muss ehrlich sagen, dass man theoretisch eine Doktorarbeit zu diesem Fall schreiben kann.
In Frage 1 steck ich mit der Frage fest, wo ich 1359 BGB einbauen kann. Weil 833 ja eine verschuldensunabhängige Haftung darstellt und 1359 in Prüfungen meistens unter der Frage der Verschuldung seinen Platz findet. Hat da jemand vielleicht eine Idee dazu; Meine Exitstrategie ist einfach das ganze nach dem Unterpunkt Ergebnis mit einem weiteren Unterpunkt Haftungsreduzierung einzubauen. Würde mich über eure Hilfe ungemein freuen. Bleibt Gesund !
Die Haftungsreduzierung habe ich unter Vertreten müssen bei 280 I geprüft und bei 823 I nach dem Verschulden. So kam ich jeweils aus der AGL raus. Im Ergebnis kein Anspruch von B gegen A!
 
Ich prüfe aktuell beim Ausgangsfall die Ansprüche gegen A UND C
Bei Frage 2 dann einzeln ggn A und C - hier steht ja bzgl. A der Verzicht im Raum.

Bin aber ehrlich gesagt noch nicht sonderlich weit...
Vllt ändere ich meine Vorgehensweise noch.

Habt ihr die tierspezifische Gefahr bejaht?

Die tierspezifische Gefahr habe ich bejaht.

Wieso prüft du in der Abwandlung Ansprüche gegen A und gegen C? Frage 2 lautet ja "Welche Ansprüche hat B gegen C? ". Insofern ist für mich nicht ersichtlich, dass Ansprüche gegen A geprüft werden müssen. Sonst würde die Frage anderes formuliert werden, wie z. B. "Wie ist die Rechtslage?".
 
Die tierspezifische Gefahr habe ich bejaht.

Wieso prüft du in der Abwandlung Ansprüche gegen A und gegen C? Frage 2 lautet ja "Welche Ansprüche hat B gegen C? ". Insofern ist für mich nicht ersichtlich, dass Ansprüche gegen A geprüft werden müssen. Sonst würde die Frage anderes formuliert werden, wie z. B. "Wie ist die Rechtslage?".

Gute Frage.. muss ich direkt nochmal gucken.
Danke für den Hinweis ;)
 
Bei der Abwandlung prüfe ich auch einfach - so wie es gefragt ist - B gegen C.

Beim Ausgangsfall schwanke ich noch, ob ich B gegen C und B gegen A gemeinsam prüfe oder lieber getrennt mit Tendenz zur getrennten Prüfung...

Bei der tierspezifischen Gefahr sehe ich eigentlich auch keine Schwierigkeit...
 
Ich prüfe bei Frage 1 getrennt. Erst gegen A, dann gegen C. Bei der Prüfung gegen C kann ich ja bei der tierspezifischen Gefahr nach oben verweisen.

Beim Aufbau der Schadensersatzprüfung stehe ich deutlich mehr auf dem Schlauch...
 
Schreibt noch jemand auf die letzte Minute und hat Lust sich auszutauschen?
 
Hier, ich! :D Meine EA 1 wurde aufs lächerlichste zerrissen, jetzt muss ich schnell noch die Nr.2 reinbuttern!
 
Hier, ich! :D Meine EA 1 wurde aufs lächerlichste zerrissen, jetzt muss ich schnell noch die Nr.2 reinbuttern!
Das tut mir leid und auf jeden Fall viel Erfolg und das wohl nötige Quäntchen Glück bei der 2. EA.

Aber dass du dein Ergebnis der ersten EA schon hast, wundert mich etwas... Ich habe gerade bei mir nochmal im Übungssystem geschaut - nix! Und die Musterlösungen schau ich mir vor der Notenbekanntgabe immer nicht an, weil ich auch schon EAs gut bestanden habe, bei denen meine Übereinstimmung mit der Musterlösung eher gering war - hab dann keine Lust, mich unnötig verrückt zu machen, weil ich aufgrund der Musterlösung denke, ich hätte die EA nicht bestanden und nachher hab ich dann 75 Punkte...

Aber schön, dass offenbar manche vor der Abgabe der 2. EA das Ergebnis der 1. EA kennen und andere nicht. Ist es im 21. Jahrhundert wirklich so schwer, die Ergebnisse aller Teilnehmenden gleichzeitig freizugeben und nicht nach und nach...?
 
Ja, der Kollege hat sich aber nur Mühe gemacht, mir wenig Punkte zu geben. Mehr aber auch net... die E-Mail kam vor einer Stunde, dass die Arbeit korrigiert wurde.
 
Über die teilweise sehr dürftigen Korrekturen hab ich mich auch schon geärgert. Man würde ja schon gerne wissen, wo man die Punkte hat liegenlassen (Inhaltliches oder falsche Schwerpunktsetzung, Unproblematisches zu knapp oder zu ausführlich geprüft etc)...

Man kann aus seinen Fehlern nur lernen und sie künftig vermeiden, wenn sie einem auch mitgeteilt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider schaffe ich unwahrscheinlich die EA 2 zu finalisieren, da mir beruflich was dazwischen gekommen ist. Habe heute das Ergebnis zur EA 1 erhalten und bestanden. Ist mein Verständnis korrekt, dass ich somit für die Prüfung zugelassen bin und demnach die 2. EA theoretischerweise nicht bearbeiten müsste?
 
Ich weise darauf hin: SoSe 2021: Ich bin durch die erste eA mit 40/100 durchgefallen, die zweite habe ich "mit Bedenken" mit 50/100 bestanden. In der Klausur habe ich eine 2.3 (jawohl, Note "gut") geschrieben. Auch ich arbeite Vollzeit. Nur: Im Zweifel sollte man eine eA abgeben wie sie ist. Scheinfrei bin ich jetzt auch, aber ich muss die Masterarbeit beruflich bedingt zurückstellen, vermute, dass das hier vielen so geht?
 
Hey Leute, ich habe leider noch keine Rückmeldung erhalten. Ist das normal =?
 
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