Hi,
also ich sitze jetzt auch schon etwas länger daran und arg viel mehr als Paragrafenreiten hab ich auch nicht wirklich.
Aufgabe 4:
- Mehrere Verfahren führen zu einem hohen Kosten- und Zeitaufwand
- Um rechtzeitig zum Zuge zu kommen, müssten von jedem Gläubiger höhere Überwachungskosten aufgewendet werden
- Dem Schuldner würde durch die Einzelzwangsvollstreckung notwendiges Betriebsvermögen entzogen => Unternehmensführung wird dadurch schnell unmöglich=> Ein still gelegtes Unternehmen hat fast keinen Wert
- Individuell rationales Verhalten wäre für alle Gläubiger suboptimal (Kollektivhandlungsproblem)
Aufgabe 1:
Sehe ich fast genauso. Ich hätte gesagt, dass S nach § 47 InsO den Porsche aussondern kann. Wenn er (S) das bei schon zurück gezahltem Darlehen darf, dann muss auch für die Laufzeit des Darlehens gelten. Und solange er das Darlehen normal (also ohne Fälligkeit, Verzug, Mahnung mit Fristsetzung) zurückzahlt, hat I auch keinen Herausgabeanspruch.
Aufgabe 2:
Ich werde es vermutlich so handhaben, dass ich erstmal als allgemeinen Abschnitt die Restschuldbefreiung mit der Wohlverhaltensphase erkläre. und dann nach a) b) c) frage, ob A so handeln durfte und stimme dann in a) + b) zu (er durfte so handeln) und lehne sein Verhalten bei c) ab. Die gleiche Begründung wie bei Paragrafenreiter.
Aufgabe 3:
Hier stehe ich absolut auf dem Schlauch:
Zu a) Der Antrag des Finanzamtes ist zulässig (Fremdantrag). Formelle Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag ( § 14 InsO) und materielle Voraussetzung ist ein Eröffnungsgrund § 16 InsO. für das Finanzamt ist der materielle Eröffnungsgrund § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit der B). Hier muss beachtet werden, dass die Forderung des Finanzamtes fällig ist, weil der B keine Einrede der Vorausklage zusteht, § 773 I Nr. 3 BGB.
Der Antrag der Shoes GmbH ist unzulässig, weil sie nur eine Überschuldung der B darlegt (Meine Auslegung des Sachverhalts). Eine Überschuldung darf man aber nur bei juristischen Personen als materiellen Eröffnungsgrund anweden, § 19 InsO.
b) Da weiß ich abslout nichts, bzw erkenne nicht mal im Ansatz etwas. Die Vorausklage scheidet ja aus (siehe a). Hat da jemand eine Idee?
und wie man die Aufgabe 3 in eine gutachterliche Lösung "quetschen" soll, ist mir auch ein Rätsel....
P.S.: eine blöde Frage allgemein: Muss die EA bis zum 05.12 bei der Uni eingegangen sein, oder reicht es aus, wenn ich erst am 05.12 abschicke. Antwort bitte mit genauer Quellenangabe. Hatte nämlich bis jetzt noch nie das Problem mit dem Zeitmangel für eine EA -.-