Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31011 SS 2016 EA3 00029 (14.07.2016)

Ok, dann stelle ich mal ein paar dumme Fragen zur EA:
Kann das sein, dass hier an mehreren Stellen in Aufgabe 2 zweimal der gleiche Wert einzutragen ist (schlichtweg, weil es gesetzlich nötig ist - z.B. im Falle der Zuschreibung oder weil etwa eine Abschreibung nicht möglich ist)? Und auch bei Aufgabe 1 habe ich einige mögliche Personenkreise gar nicht ausgewählt, sondern nach HGB eigentlich nur differenziert, ob es für "alle Kaufleute", "alle Kapitalgesellschaften" oder nur "mittlere und große Kapitalgesellschaften" gilt... Das verunsichert mich halt irgendwie gerade. Ich wiederhole mich so ungern... Oder kann das sein? :dv:
 
Hallo Sabuchan,

ich habe folgende Ergebnisse bei der 1. Aufgabe und ja ich habe manche Werte doppelt.

110 5 5 7 9
120 7 2 2 7
alle Angaben ohne Gewähr ;-)
Keine Ahnung ob dies so richtig ist.

Bei der 2. Aufgabe bin ich noch am grübeln. Da habe ich bisher folgendes ( wie gesagt ist noch unvollständig) Aber vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.

130 - /-/ 66/ 75/
140 180 /- /1/1
150 600/ 600/ -/-

Vielleicht konnte ich dir ein bisschen Helfen.
:winken:

Grüsse
Jenny
 
Dumme Frage: Warum wird die Fortbildung denn auf 1 € abgeschrieben??? Muss man die überhaupt abschreiben?
 
Hallo,
ich bin mir auch nicht sicher, aber es bleibt ja ein geistigen Wissen in der Firma und somit bleibt der Erinnerungs 1 € stehen. Natürlich kann ich auch völlig falsch liegen. Darum hoffe ich auf eine Diskussionrunde um dies zu erfahren.
 
Bei der Bearbeitung der 2. EA bin ich über den Passus auf S.8 gestoßen (und dieser Hinweis steht in EA1 auch ), dass man auch beim Bilanzierungsverbot bzw. bei einem Bilanzansatz von 0€ den Wert "1" schreiben soll... Dann muss ich das vielleicht noch ändern?! Kann nicht einer der FORTGESCHRITTENEN mal einen Hinweis geben, wie man eine Mitarbeiter-Weiterbildung korrekterweise "bilanziert"???????????? (Ich hab nämlich von so etwas keine Ahnung...):down:
 
Hallo,

Sorry, für die falsche Erklärung. :-( Ich bin so herangegangen. Ich stehe auch als völliger Anfänger da und erhoffe mir hier Rat. Sorry noch einmal.
 
Kein Thema - das war jetzt auch nicht so gemeint... Ich selbst habe davon nur wirklich 0% Ahnung... (Ich bin dann auch eigentlich ganz froh, dass es im LLB nur drei Wiwi Module gibt! Ist interessant aber eben nicht meine Welt!) Ich bedanke mich allgemein für alle Hinweise... Ohne Eure Hinweise und Lösungsvorschläge würde ich bestimmt noch immer die ersten Aufgaben hinterfragen :-p
 
Bei b) bin ich mir unsicher, weil der Grundsatz ist, dass binnen 3 Monaten aufzustellen ist, es gibt aber Verlängerungsmöglichkeit.
 
Der Grundsatz ist 3 Monate(s.264 I HGB). Kleine Kapitalgesellschaften (und nur diese) können davon abweichen. Daher ist m.E. 5 (mittlere und große Kapitalgesellschaften) die richtige Lösung, da nur diese zwingend an die 3 Monatsfrist gebunden sind.
 
Hier ist, was ich habe:
5 2 7 7
7 2 2 2
130 200 66 75
185 196 1 1
570 570 270 296
100 100 96 100
105 123 310 310
- - 3115 993
- 918 2110 -
 
Mein Vorschlag
110 5 5 7 7
120 7 2 2 7
130 200 200 66 75
140 180 194 1 1
150 600 600 270 323
160 91 91 96 100
170 120 140 300 300
180 3155 993
190 718 1725
 
Argh. Natürlich 130: 200 200 66 75.
Jetzt muss ich den Rest tatsächlich noch nachsehen.

Wesentliche Unterschiede haben wir wohl bei der Abschreibung. Du hast immer für das ganze Jahr abgeschrieben, man kann aber doch nur anteilig abschreiben ?

Hast Du bei 170 die Abschreibung berücksichtigt ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist natürlich ohne Gewähr :-)
Ich kann dir ja mal sagen wie ich auf die unterschiedlichen Werte gekommen bin.
140: degressive abschreibung 180
Lineare abschreibung 194
150: 600 da wertzuschreibungsgebot
150: 323 hier hab ich zunächst auf lineare Abschreibung gewechselt und dann die 60 zugeschriebenen
160: 91 100/1,1=91 BilanzAnsatz zum Wechselkurs der Rechnungsstellung
170 :( (200-30%)-5%) +6+10+11=160
140 bei lineare Abschreibung
120 bei depressiver Abschreibung

300 da Anschaffungskosten= Obergrenze

180/190:
4300-70+65+80-980-240=3155
3155-850-195-200-185=1725
1725+60-80-712=993
993-30-200-45=718
 
Schon klar, Gewähr gibt es hier bei keinem, das ist ja auch ok, letztendlich muss jeder ja doch selbst rechnen. Danke jedenfalls für die Hilfe. Bei 150 gehe ich mit, ich war von den 570 ausgegangen und habe nicht noch mal 30 abgezogen, man muss aber von den 600 ausgehen und dann nicht 30 abziehen ;-)
Dass die 60 erst nach der Abschreibung hinzu addiert werden ist auch richtig.
170: Hier bin ich von Sondererträgen ausgegangen. Müsste ich nachsehen.
Bei 180 hast Du mit den 3155 auch recht, da war ich nur zu blöd zum Abschreiben meiner Notizen.
 
Zu 150: du kannst die 60 vor oder nach der planmäßigen Abschreibung zuschreiben. Je nachdem was du erreichen willst. Um möglichst niedrig zu bilanzieren vorher zuschreiben (da dann höhere Abschreibung) und um möglichst hoch zu bilanzieren nachträglich zuschreiben
 
Der wesentliche Punkt, an dem wir noch auseinander sind, ist 140. Ich meine, man kann nicht das ganze Jahr abschreiben, sondern nur ab März.
 
Hey Ulixes, ich versteh noch nicht ganz warum bei 150 , 600 600 steht , warum handelt es sich um ein wertzuschreibungsgebot?
 
Das ganze Jahr muss abgeschrieben werden, da es so in der Aufgabenstellung steht :-) ( ansonsten müsste man übrigens ab Fertigstellung im Oktober abschreiben)

Bei 150 ist wertzuschreibungsgebot falsch, die 30 sind ja noch nicht abgeschrieben worden. Mein Fehler. Du darfst die 30 aber nicht abschreiben da die Wertminderung nur vorübergehend ist. Wären die 30 bereits abgeschrieben, dann käme das Wertzuschreibungsgebot zur Anwendung.
Bei 600 bleibt es aber.
 
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