Hallo SebaLenz,
vielen Dank für deine rasche Antwort und deine Hinweise. Ich gebe mir gerade Mühe, sie zu verstehen. Ich bin von einem anderen Blickwinkel an die Aufgabe herangegangen und tue mich im Übrigen schwer mit denen, in der Aufgabenstellung genannten Zeiten. Nach meinem Dafürhalten muss zwischen Zeitpunkt und Zeitspanne unterschieden werden. Passiva sind für mich Geldmittel, die der Bank zu unterschiedlich langen Zeiten zur Verfügung gestellt wurden und mit denen die Bank "arbeiten" kann. Im gegebenen Beispiel hat die Bank 5 EK, 10 A, 15 S und 20 E. Davon sind EK+A=15 langfristig. Die Frage ist jetzt, welches kurz- und mittelfristig zur Verfügung gestellte Kapital dem langfristigen zugeordnet werden kann.
Gehen wir davon aus, dass t=1 der Punkt nach Ende der ersten Periode ist. So hat die Bank in der ersten Periode 50 zur Verfügung und kann für 10 für B, 5 für I, 20 für K & 15 für W ausgeben. Nach Ende der ersten Periode (oder in t=1) werden von den Einlagen nur 50% verlängert, 10 müssen an die Einlagengeber zurückgezahlt werden. Somit stehen der Bank für die zweite Periode, die mit t=2 endet, nur 40 zur Verfügung. Nach Ende der zweiten Periode (oder in t=2) werden von den verbliebenen Einlagen wieder nur 50% verlängert, 5 müssen an die Einlagengeber zurückgezahlt werden. Von den Sparbriefen werden nur 40% verlängert und 9 müssen zurückgezahlt werden. Somit stehen über t=2 hinaus 26 zur Verfügung. Oder anders ausgedrückt: Nach Ablauf von t=1 muss die Bank 10 zurückzahlen und ihre Bilanzsumme fällt auf 40 und nach t=2 muss die Bank erneut 14 (=9+5) zurückzahlen und ihre Bilanzsumme fällt von 40 auf 26.
Mit dem Begriff bzw. der Wortgruppe "zur Verfügung stehen" assoziiere ich, dass die Bank über diese Geldmenge verfügen kann.
Der Bodensatz müsste dann einen Umfang iHv 11 (26-5-10=11) haben?
Bin ich da jetzt auf der richtigen Spur? Also das müsste sich mit deiner Aussage treffen, denn 10+14+26 = 50. Ich muss auch zugeben mich beim vorigen Mal verrechnet zu haben.