bei Aufgabe 2 habe ich so geantwortet:
a)
Hier eignet sich z.B. eine Rechnung (Existenz) in Verbindung mit einer Auskunft beim Kunden (Existenz) – letzteres, wenn eine Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist. Die Genauigkeit der Überprüfung kann durch nachrechnen der Rechnungspositionen nachvollzogen werden.
b)
Unterschieden werden können die „Einzelfallprüfung“ und „analytische Prüfungshandlungen“. Bei Einzelfallprüfungen wird z.B. ein bestimmter Beleg geprüft (hier die Rechnung im Rahmen eines „Soll-Ist-Vergleichs“) – analytische Prüfungen dienen dazu, bei einem Sachverhalt zu prüfen, ob er logisch, sinnvoll und inhaltlich nachvollziehbar ist – hierfür wird der Sachverhalt in Beziehung zu anderen Daten gesetzt.
a. Unterausprägungen „Einzelfallprüfung“
i. Belegprüfung
ii. Inaugenscheinnahme
b. Unterausprägung „analytische Prüfungshandlung“
i. Vergleich
ii. Summarische Kontrollrechnung
iii. Trendanalyse
iv. Regressionsanalyse
c)
Geht man davon aus, dass die Existenz einzelner Forderungen im Rahmen der Debitorenliste geprüft werden soll, um darauf zu schließen, ob der gesamte Forderungsbestand stimmt, so sind analytische Prüfungshandlungen nicht in Betracht zu ziehen, sondern Einzelfallprüfungen von (stichprobenartig) ausgewählten Belegen und darauf aufbauen weitergehende Einzelfallprüfungen (z.B. Einholung von Kundenbestätigungen, ob die Forderungen auch bestehen). Mit analytischen Prüfungshandlungen auf dem Forderungsbestand lässt sich nicht hinreichend genau eine sichere Prüfungsaussage treffen.
d)
Das cut-off-Verfahren dient dazu, die Prüfung „effizient“ durchzuführen, sowohl nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, als auch nach fehleraufdeckenden Gesichtspunkten. Dabei wird unterstellt, dass die Prüfung die „Bedeutung“ von Fehlern berücksichtigen soll und dementsprechend eine Wesentlichkeit bei den zu prüfenden Sachverhalten gegeben sein muss. Im Rahmen des Forderungsbestands könnte somit zunächst durch analytische Handlungen (z.B. Filterung von „Kleinbeträgen nach Empfänger, identischen Buchungstagen, etc.) eine Prüfung vorgenommen werden, und im Rahmen der cut-off-Prüfung eine Einzelfallprüfung aller (oder einer bestimmten Anzahl) Forderungen, die über einer festgelegten Wesentlichkeitsgrenze liegen. Im Rahmen der Debitorenprüfung benötigt man die Debitorenliste, um Anzahl der Debitoren und Betragsverteilung (und / oder Fälligkeit) festzustellen, um daraus die Wesentlichkeitskriterien festzulegen, nach denen die Cut-Off-prüfung stattfinden wird.
... wer weiß, ob es richtig ist...