Einsendeaufgaben EA-Besprechung | 32841 | WS 2018/19 | EA2 42320 | 03.01.2019

Hallo,

ich sitze bereits an der zweiten EA und hänge an Aufgabe 2. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Ich habe im Skript bisher nichts dazu finden können, auch die "Cut-Off-Prüfung" taucht meines Erachtens nirgends auf.

LG Lisa
 
Ja, ging mir auch so... ich habe dann mal Google bemüht und mir etwas "aus den Fingern gesogen"... :-D
 
An Aufgabe 2 hänge ich auch gerade - hat da mittlerweile jemand etwas im Skript oder im Buch gefunden? Die zweite Kurseinheit ist so schlecht gegliedert, dass ich mich trotz mehrfachem Durchlesen immer noch nicht wirklich gut zurecht finde. :-/
 
bei Aufgabe 2 habe ich so geantwortet:
a)
Hier eignet sich z.B. eine Rechnung (Existenz) in Verbindung mit einer Auskunft beim Kunden (Existenz) – letzteres, wenn eine Wesentlichkeitsgrenze überschritten ist. Die Genauigkeit der Überprüfung kann durch nachrechnen der Rechnungspositionen nachvollzogen werden.


b)
Unterschieden werden können die „Einzelfallprüfung“ und „analytische Prüfungshandlungen“. Bei Einzelfallprüfungen wird z.B. ein bestimmter Beleg geprüft (hier die Rechnung im Rahmen eines „Soll-Ist-Vergleichs“) – analytische Prüfungen dienen dazu, bei einem Sachverhalt zu prüfen, ob er logisch, sinnvoll und inhaltlich nachvollziehbar ist – hierfür wird der Sachverhalt in Beziehung zu anderen Daten gesetzt.

a. Unterausprägungen „Einzelfallprüfung“

i. Belegprüfung

ii. Inaugenscheinnahme

b. Unterausprägung „analytische Prüfungshandlung“

i. Vergleich

ii. Summarische Kontrollrechnung

iii. Trendanalyse

iv. Regressionsanalyse


c)
Geht man davon aus, dass die Existenz einzelner Forderungen im Rahmen der Debitorenliste geprüft werden soll, um darauf zu schließen, ob der gesamte Forderungsbestand stimmt, so sind analytische Prüfungshandlungen nicht in Betracht zu ziehen, sondern Einzelfallprüfungen von (stichprobenartig) ausgewählten Belegen und darauf aufbauen weitergehende Einzelfallprüfungen (z.B. Einholung von Kundenbestätigungen, ob die Forderungen auch bestehen). Mit analytischen Prüfungshandlungen auf dem Forderungsbestand lässt sich nicht hinreichend genau eine sichere Prüfungsaussage treffen.


d)
Das cut-off-Verfahren dient dazu, die Prüfung „effizient“ durchzuführen, sowohl nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, als auch nach fehleraufdeckenden Gesichtspunkten. Dabei wird unterstellt, dass die Prüfung die „Bedeutung“ von Fehlern berücksichtigen soll und dementsprechend eine Wesentlichkeit bei den zu prüfenden Sachverhalten gegeben sein muss. Im Rahmen des Forderungsbestands könnte somit zunächst durch analytische Handlungen (z.B. Filterung von „Kleinbeträgen nach Empfänger, identischen Buchungstagen, etc.) eine Prüfung vorgenommen werden, und im Rahmen der cut-off-Prüfung eine Einzelfallprüfung aller (oder einer bestimmten Anzahl) Forderungen, die über einer festgelegten Wesentlichkeitsgrenze liegen. Im Rahmen der Debitorenprüfung benötigt man die Debitorenliste, um Anzahl der Debitoren und Betragsverteilung (und / oder Fälligkeit) festzustellen, um daraus die Wesentlichkeitskriterien festzulegen, nach denen die Cut-Off-prüfung stattfinden wird.


... wer weiß, ob es richtig ist...
 
Ich denke, dass bei Aufgabe 2 Saldenbestätigungen gemeint sind.
 
Hier mein Vorschlag - wie immer ohne Gewähr ;)
 

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