Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2016 EA1 42072 (02.06.2016)

Ich poste mal meine bisherigen Ergebnisse zu Aufgabe 1)
Ich muss aber darauf hinweisen, dass ich mir überhaupt nicht sicher bin, insbesondere bei der Ermittlung der Steuerbelastung für die Gesellschafter habe ich den Eindruck, dass ich hier nicht richtig aufgepasst habe.


Aufgabe 1.) a) Die Steuerbelastung der B-GmbH berechnet sich im Fall der Umwandlung zu Buchwerten lediglich anhand des erwirtschafteten Gewinns für das Geschäftsjahr 2015. Ein Übertragungsgewinn besteht nicht.
Der Gewinn beträgt laut Aufgabenstellung 50.000,- € für das Jahr 2015.
Die B-GmbH muss für diesen Gewinn Gewerbe und Körperschaftsteuer entrichten. Es ist nicht zu erkennen, dass § 18 Abs. 3 UmwStG zur Anwendung kommt.

Der Gewerbesteuer Hebesatz beträgt 400 %, die Steuermesszahl liegt bei 3,5 %
Der Körperschaftsteuer-Satz liegt bei 15 % und der Solidaritätszuschlag bei 5,5 %

Gewerbe- und Körperschaftsteuer sind nicht abziehbar

Steuerbelastung für B-GmbH: 50.000*(0,035*4+0,15*1,055)= 14.912,50

Das Eigenkapital in der Übertragungsbilanz beträgt 600.000,- €
Das Nennkapital beträgt 100.000,- €
Das steuerliche Einlagenkonto beträgt für Gesellschafter X 75.000,- €
Das steuerliche Einlagenkonto beträgt für Gesellschafter Y 25.000,- €

Der ausschüttbare Gewinn, der im Rahmen der Ausschüttungsfiktion ermittelt wird, berechnet sich für Gesellschafter X:
600.000-100.000-75.000 = 425.000

Der ausschüttbare Gewinn, der im Rahmen der Ausschüttungsfiktion ermittelt wird, berechnet sich für Gesellschafter Y:
600.000-100.000-25.000 = 475.000

Beide Gesellschafter halten ihre Beteiligungen an der B-GmbH im Betriebsvermögen der B-OHG. -->Besteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Anwendung des Teileinkünfteverfahrens. D.h. es sind lediglich 60 % der fiktionalen Ausschüttung zu erfassen.

Teileinkünfteverfahren für Gesellschafter X: 425.000*0,6 = 255.000

Teileinkünfteverfahren für Gesellschafter Y: 475.000*0,6 = 285.000

Kein Ehegattensplitting möglich, da X und Y unverheiratet sind. Keine Berechnung der Kirchensteuer, da weder X noch Y Mitglieder einer Religionsgemeinschaft sind.

Steuerbelastung für Gesellschafter X: 255.000+75.000 = 330.000,-

0,45*330.000-15.761 = 132.739,- Soli: 7.300,65

Gesamt: 132.739+7.300,65 = 140039,65

Steuerbelastung für Gesellschafter Y: 285.000+45.000 = 330.000,-

0,45*330.000-15.761 = 132.739,- Soli: 7.300,65

Gesamt: 132.739+7.300,65 = 140039,65


Aufgabe 1.) b) Die Steuerbelastung der B-GmbH berechnet sich im Fall der Umwandlung zu Marktwerten aus dem Übertragungsgewinn und des erwirtschafteten Gewinns aus dem Jahr 2015.

Stille Reserven in Anlage- und Umlaufvermögen = 250.000,- €

Gewinn 2015: 50.000,- €

Übertragungsgewinn + Gewinn 2015: 250.000+50.000 = 300.000

Steuerbelastung für B-GmbH: 300.000*(0,035*4+0,15*1,055) = 89.475,-

Die Steuerbelastung für die Gesellschafter berechnet sich wie in Aufgabenteil 1.) a) allerdings müssen die stillen Reserven zum Eigenkapital hinzugerechnet werden.

850.000-100.000-75.000 = 675.000,-

850.000-100.000-25.000 = 725.000,-

Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ergibt:

675.000*0,6 = 405.000,- €

725.000*0,6 = 435.000,- €

Steuerbelastung für Gesellschafter X: 405.000+75.000 = 480.000,-

0,45*480.000-15.761 = 200.239,- Soli: 11013,15

Gesamt: 200.239+11013,15 = 211252,15

Steuerbelastung für Gesellschafter Y: 435.000+45.000 = 480.000,-

0,45*480.000-15.761 = 200.239,- Soli: 11013,15

Gesamt: 200.239+11013,15 = 211252,15
 
Hier eine korrigierte Version der oben aufgeführten Aufgabe 1


Aufgabe 1.) a) Die Steuerbelastung der B-GmbH berechnet sich im Fall der Umwandlung zu Buchwerten lediglich anhand des erwirtschafteten Gewinns für das Geschäftsjahr 2015. Ein Übertragungsgewinn besteht nicht.
Der Gewinn beträgt laut Aufgabenstellung 50.000,- € für das Jahr 2015.
Die B-GmbH muss für diesen Gewinn Gewerbe und Körperschaftsteuer entrichten. Es ist nicht zu erkennen, dass § 18 Abs. 3 UmwStG zur Anwendung kommt.

Der Gewerbesteuer Hebesatz beträgt 400 %, die Steuermesszahl liegt bei 3,5 %
Der Körperschaftsteuer-Satz liegt bei 15 % und der Solidaritätszuschlag bei 5,5 %

Gewerbe- und Körperschaftsteuer sind nicht abziehbar

Steuerbelastung für B-GmbH: 50.000*(0,035*4+0,15*1,055)= 14.912,50
abgerundeter Steuerbetrag: à 14.913,- €

Das Eigenkapital in der Übertragungsbilanz beträgt 600.000,- €
Das Nennkapital beträgt 100.000,- €
Das steuerliche Einlagenkonto beträgt für Gesellschafter X 75.000,- €
Das steuerliche Einlagenkonto beträgt für Gesellschafter Y 25.000,- €

Der ausschüttbare Gewinn, der im Rahmen der Ausschüttungsfiktion ermittelt wird, berechnet sich für Gesellschafter X und Y:
600.000-100.000-(75.000+25.000) = 400.000

Auf X entfällt davon 0,7 * 400.000 = 280.000,- und auf Y 0,3 * 400.000 = 120.000,-

Beide Gesellschafter halten ihre Beteiligungen an der B-GmbH im Betriebsvermögen der B-OHG. àBesteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Anwendung des Teileinkünfteverfahrens. D.h. es sind lediglich 60 % der fiktionalen Ausschüttung zu erfassen.

Teileinkünfteverfahren für Gesellschafter X: 280.000*0,6 = 168.000,-

Teileinkünfteverfahren für Gesellschafter Y: 120.000*0,6 = 72.000,-

Da X und Y ihre Anteile im Betriebsvermögen der B-OHG halten, muss zunächst noch ein gesellschafterbezogenes Übernahmeergebnis ermittelt werden.

Berechnung des Übernahmeergebnisses für X:
EK der B-GmbH: 600.000,- €
Da X 70 % der Anteile hält: 600.000*0,7 = 420.000,- = (übergehendes Vermögen von der GmbH)
abzüglich dem Buchwert der Anteile: (gesellschafterspezifischer Nennwert des EK + steuerliches Einlagenkonto)
100.000*0,7+75.000 = 145.000,- €

Sowie abzüglich dem ausschüttbaren Gewinns: 280.000,-

Übernahmeergebnis für X: 420.000-145.000-280.000 = -5.000,- €

Berechnung des Übernahmeergebnisses für Y:
EK der B-GmbH: 600.000,- €
Da Y 30 % der Anteile hält: 600.000*0,3 = 180.000,- = (übergehendes Vermögen von der GmbH)
abzüglich dem Buchwert der Anteile: (gesellschafterspezifischer Nennwert des EK + steuerliches Einlagenkonto)
100.000*0,3+25.000 = 55.000,- €

Sowie abzüglich dem ausschüttbaren Gewinns: 120.000,-

Übernahmeergebnis für Y: 180.000-55.000-120.000 = 5.000,- €

Kein Ehegattensplitting möglich, da X und Y unverheiratet sind. Keine Berechnung der Kirchensteuer, da weder X noch Y Mitglieder einer Religionsgemeinschaft sind.




Steuerbelastung für Gesellschafter X:

Berechnung steuerpflichtige Einkünfte für X:
Gewinnausschüttung + Übertragungsgewinn + Einkünfte aus n.s. Arbeit
168.000 + (-5.000*0,6) + 75.000 = 240.000,- €

Steuerbelastung für X: (0,42*240.000-8.239)*1,055 = 97.651,86 €
abgerundeter Steuerbetrag à 97.651,- €

Steuerbelastung für Gesellschafter Y:

Berechnung steuerpflichtige Einkünfte für Y:
Gewinnausschüttung + Übertragungsgewinn + Einkünfte aus n.s. Arbeit

72.000+ (5.000*0,6) + 45.000 = 120.000,- €

Steuerbelastung für Y: (0,42*120.000-8.239)*1,055 = 44.479,86 €
abgerundeter Steuerbetrag à 44.479,- €


Aufgabe 1.) b) Die Steuerbelastung der B-GmbH berechnet sich im Fall der Umwandlung zu Marktwerten aus dem Übertragungsgewinn und des erwirtschafteten Gewinns aus dem Jahr 2015.

Stille Reserven in Anlage- und Umlaufvermögen = 250.000,- €

Gewinn 2015: 50.000,- €

Übertragungsgewinn + Gewinn 2015: 250.000+50.000 = 300.000

Steuerbelastung für B-GmbH: 300.000*(0,035*4+0,15*1,055) = 89.475,-

Die Steuerbelastung für die Gesellschafter berechnet sich wie in Aufgabenteil 1.) a) allerdings müssen die stillen Reserven zum Eigenkapital hinzugerechnet werden.

Berechnung des Übernahmeergebnisses für X:

EK der B-GmbH (gemeiner Wert): 850.000,-
Da X 70 % der Anteile hält: 850.000*0,7 = 595.000,- = (übergehendes Vermögen von der GmbH)
abzüglich dem Buchwert der Anteile: (gesellschafterspezifischer Nennwert des EK + steuerliches Einlagenkonto)
100.000*0,7+75.000 = 145.000,- €

Sowie abzüglich dem ausschüttbaren Gewinns: 280.000,-
Übernahmeergebnis für X: 595.000-145.000-280.000 = 170.000,- €

Berechnung des Übernahmeergebnisses für Y:

EK der B-GmbH (gemeiner Wert): 850.000,-
Da Y 30 % der Anteile hält: 850.000*0,3 = 255.000,- = (übergehendes Vermögen von der GmbH)
abzüglich dem Buchwert der Anteile: (gesellschafterspezifischer Nennwert des EK + steuerliches Einlagenkonto)
100.000*0,3+25.000 = 55.000,- €

Sowie abzüglich dem ausschüttbaren Gewinns: 120.000,-
Übernahmeergebnis für Y: 255.000-55.000-120.000 = 80.000,- €

Steuerbelastung für Gesellschafter X:
Berechnung steuerpflichtige Einkünfte für X:
Gewinnausschüttung + Übertragungsgewinn + Einkünfte aus n.s. Arbeit
168.000 + (170.000*0,6) + 75.000 = 345.000,- €

Steuerbelastung für X: (0,45*345.000-15.761)*1,055 = 147.160,90 €
abgerundeter Steuerbetrag à 147.160,- €

Steuerbelastung für Gesellschafter Y:

Berechnung steuerpflichtige Einkünfte für Y:
Gewinnausschüttung + Übertragungsgewinn + Einkünfte aus n.s. Arbeit
72.000 + (80.000*0,6) + 45.000 = 165.000,- €

Steuerbelastung für Y: (0,42*165.000-8.239)*1,055 = 69.419,61 €
abgerundeter Steuerbetrag à 69641,- €
 
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