Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2016 EA2 55202 (28.06.2016)

Moin.

So blöd die Frage jetzt auch klingen mag, aber kann ich die Definition eines Emittenten von Wertpapieren als Grundwissen voraussetzen?
Bei der Prüfung des § 37b WpHG wird ja vorausgesetzt, dass es sich um einen Emittenten von Finanzinstrumenten handelt. Was Finanzinstrumente sind, ist zwar im Gesetz definiert, der Term "Emittent" jedoch nicht, sodass ich hier gar nicht wüsste, welche Voraussetzungen ich zu prüfen hätte.
Muss ich also erklären, was ein Emittent ist und weshalb die G-AG von mir als einer eingestuft wird (notiert an Frankfurter Börse, ihre Aktien werden gehandelt, es gibt einen einsehbaren Aktienkurs, ...).
 
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