EA1 - SS 2013

Hochschulabschluss
Diplom-Wirtschaftsphysiker
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
B.Sc. Psychologie
2. Studiengang
Master of Laws
Noch jemand hier, der dieses Sommersemester Immaterialgüterrecht macht und sich austauschen möchte?
 
Hallo Benji,

ja, ich bin dabei :-) Hast Du auch schon das 1. Skript und die 1. Einsendeaufgabe bekommen? Bin schon am Lesen. Wenn Du magst können wir ja bald zur Aufgabe übergehen.

Habe mir gestern die Gesetzestexte gekauft, sowie das Buch "Prüfe dein Wissen - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht" und "Fälle zum Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht".

Viele Grüße und bis bald!
Sigrid
 
Hallo Sigrid

Super, das freut mich, dass noch jm. das belegt hat. Unterlagen (Teil 1 und EA 1) habe ich auch schon und lese gerade... Ansonsten muss ich mal schauen, was ich mir zu Klausurvorbereitung noch hole, da es ja kaum alte EAs/Klausuren zum üben gibt.

LG
Benji
 
Hallo Benji,

freut mich auch. In welcher Gegend wohnst Du denn? Ich in München. Habe auch einen Skype-Account und diverse Emailadressen...
Vielleicht suchst Du Dir nicht die gleichen Bücher aus wie ich und wir tauschen die Informationen einfach aus? Ich freue mich schon auf eine gute Zusammenarbeit :-)

Viele liebe Grüße und bis bald!
Sigrid
 
Hallo zusammen,

habe jetzt mal Frage 1 soweit fertig.

I. K gegen B Anspruch auf Unterlassung aus Art. 9 I S. 2 Buchstabe c GMV (+)
1. K Inhaberin des Markenrechts an Wortmarke Viagra (+)
2. Verletzunghandlung des B, Art. 9 I S.2 Buchstabe c GMV (+)
a. Handeln im geschäftlichen Verkehr (+)
b. Warenähnlichkeit (-) und Zeichenähnlichkeit (+)
c. bekannte Marke (+)
d. Eingriffstatbestände: hier Trittbrettfahren (+)
3. Wiederholungsgefahr (+)

An alle: mich würde interessieren, ob man auch den Unterlassungsanspruch nach § 14 V i.V.m. II Nr. 3 MarkenG prüfen muss?
Oder zusammen zitieren?

Ist jemand schon bei Aufgabe 2 und 3?

Prüft Ihr bei Aufgabe 2 auch nach der GMV? oder nach dem MarkenG?

GMV geht doch als spezieller vor, oder nicht?

Muss man Frage 3 auch im Gutachtenstil schreiben?

Wie geht Ihr vor?

Ist überhaupt noch jemand dabei?

Viele Grüße
Sigrid
 
Hallo Belgarath und Schnecke,

könnt Ihr mir helfen? Habt Ihr die Einsendeaufgabe? Ich würde wirklich gerne wissen, ob ich auf dem richtigen Weg bin oder nicht. Anscheinend bin ich so ziemlich einsam auf weiter Flur.

Wenn ein Gemeinschaftsmarkenrecht und ein Markenrecht in Deutschland existiert, muss man dann das Gemeinschaftsrecht prüfen und dann nochmal das Markenrecht? Ich meine, muss man das Markenrecht erwähnen und sagen, dass das Gemeinschaftsrecht vorrangig ist?

Und bitte auch mal meinen vorherigen Post anschauen bzgl. Frage 2 und 3.

Vielen Dank schon mal.

Viele Grüße
Sigrid
 
Schade! Dacht ich mir schon. Aber was meinst Du als alter Hase :-), soll man als erstes die GMV (Gemeinschaftmarkenverordnung) prüfen und dann einfach hinschreiben, dass das Markengesetz subsidiär ist, wie es so schön heißt?

Der Fall ist übrigens - Viagra als Gemeinschaftsmarke und deutsche Wortmarke - im Streit mit Viaguara - einem Wodkamischgetränk, das international registriert wurde und mit Priorität in Deutschland eingetragen wurde.

Der Fall kann auf Beck Online nachgelesen werden und ist auch ganz interessant, finde ich.

Fragen waren dann:
1. ob der Inhaber der Gemeinschaftsmarke/Marke "Viagra" Unterlassung von dem anderen (Inhaber der Marke "Viaguara") verlangen kann, das Zeichen "ViaGuará" zu verwenden
2. ob der Viagra Markeninhaber verlangen kann, dass der andere die Domain www.viaguara.de in Deutschland im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet
3. der Inhaber der Marke "Viagra" möchte gerne die Domain www.viaguara.de übernehmen und man soll nun die Rechtsnatur von solchen Verträgen sowie den Eigentumserwerb erklären.

Frage 1 hab ich soweit bearbeitet und mich nur an das GMV gehalten, der Artikel ist auch Bestandteil der EA.
Frage 2 hätte ich im Prinzip auch, bin halt nur unschlüssig, ob man hier das Markengesetz prüfen muss, oder die GMV. Beide Paragraphen/Artikel sind im Prinzip das gleiche.

Liebe Grüße
Sigrid
 
Moin Moin Sigrid,

das ist echt lieb von Dir, daß Du solches Vertrauen in mich setzt!

Aber ich hab meinen BoL gemacht, ohne mehr als die Klausur in Unternehmensrecht I zu absolvieren, und bin auch aktuell nicht annähernd mit solchen Fragen beschäftigt, jede Äußerung wäre unverantwortliche Spekulation!

Ich kann daher, wie auch schon erkannt, nur dringend raten, vergleichbare Fälle zu suchen und zu gucken, wie da die Musterlösung aussieht. Zur Frage der Subsidiarität gibt es doch bestimmt Aussagen in Skripten oder Lehrbüchern!
 
Ich habe die EA schon vor einiger Zeit gemacht und bin gerade unterwegs, daher habe ich sie nicht (mehr) zur Hand. Ich kann Dir nächste Woche gerne meinen Lösungsweg mitteilen und auch nochmal schauen, was ich genau gemacht habe.

Ich weiß aber, dass ich auf jeden Fall Frage 3 auch als Gutachten beantwortet habe, auch wenn es sehr "gezwungen" war (aber das ist der Gutachtenstiel ja generell). Da muss man aber m.E. einfach nur das Skript "abschreiben".

Wie gesagt, Details kann ich dir nächste Woche sagen. Ich habe auch schon die EA2 begonnen, mit der ich wesentlich mehr Schwierigkeiten habe. Daher kann ich mich nicht mehr sehr detailiert an EA 1 erinnern.
 
Hast Du eigentlich etwas mit dem Tipp "Lehrstuhl Fezer" anfangen können? Ich finde da nichts, was mit der EA etwas zu tun hat.
 
Nur das Arbeitspapier 12, da steht was zum GMV und MarkenG.

Viele Grüße
Sigrid
 
Danke. Wie gesagt, ich bin mit dem Skript sehr gut durch die EA gekommen (aus meiner Sicht). Details nächste Woche, dann kann ich Dir gerne meine Gliederung etc. geben.
 
Hallo alle,
die aktuelle Klausur vom März 2013 soll ja ziemlich grottenschlecht ausgefallen sein ...
Soviel zur Motivation für das kommende Semester
Gruß
 
Weißt Du da was genaueres?
 
Hallo alle,
nur aus zweiter Hand: es haben wohl nur acht Studenten mitgeschrieben, davon vier nicht bestanden - Infos ohne Gewähr und keine Rechtsberatung :-(
gruß
 
Vielleicht kann ich helfen, habe in Marken- und WettbewerbsR meine BoL- Arbeit (und vorher UnternR II belegt) geschrieben. Was ist denn der Inhalt des Textes und die Fragen der EA? Die hab ich natürlich nicht.
 
Ach sehe gerade oben den Beitrag v. Sigrid. Die Antwort hängt trotzdem von der Fallfrage ab. Grundsätzlich würde ich mit dem MarkenG anfangen zu prüfen und auf die EU VO erst eingehen, wenn dort was abweichendes geregelt ist oder wenn das nationale Recht das ganze nicht regelt. Deutsche Gerichte prüfen nämlich erstmal die nationalen Gesetze. Erst wenn man da nicht weiterkommt, ist auf die EU VO einzugehen. Sofern euer Skript vorrangig das GMV verwendet müsst ihr danach prüfen. Beachtet bitte § 125 b MarkenG.
 
Da die Marke erstmal als Gemeinschaftsmarke eingetragen ist, macht es wohl Sinn, das ganze erstmal nach dem GMV zu prüfen. V.A. da Art. 9 GMV extra mit abgedruckt ist. Ich weiß nicht, ob man das so einfach vermischen kann... Jedoch machen das auch die Gerichte nicht sehr einheitlich, wenn ich mir da verschiedene Urteile anschaue. Manchmal wird ein Unterlassunganspruch aus Art. 9 GMV hergeleitet, manchmal auf Art. 14 MarkenG, obwohl es sich beidesmal um Gemeinschaftsmarken handelt.

Für die EA ist es wohl eh egal, da die Prüfung nach dem GVM (bis auf die Paragrafen) genau die gleiche wie nach MarkenG ist und man die Punkte wohl für die gutachterliche Prüfung der Ähnlichkeit etc. bekommt.

Persönlich bin ich zu der Ergebnis gekommen, dass es sowohl einen Anspruch nach dem GMV als auch nach dem MarkenG gibt.

Soviel mal meine Idee dazu... (Mit der erneuten Anmerkung, dass es m.E. mehr als egal ist um 50+ zu bekommen, da beidesmal die Prüfungspunkte (idenität, Ähnlichkeit, wtc.) die gleichen sind).
 
Hier - ich ...
EA 1 ist zwar schon rum (konnte ich aus Zeitmangel nicht schreiben), aber ich sitz grad an EA 2 und würde mich gerne mit anderen austauschen, die sich offensichtlich dem selben Wahnsinn verschrieben haben (irgendwie hab ich das Gefühl, dieses Fach ist ne harte Nuss, was man so liest ...) - gern auch per Skype, FB oder mail.
 
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