Schade! Dacht ich mir schon. Aber was meinst Du als alter Hase
, soll man als erstes die GMV (Gemeinschaftmarkenverordnung) prüfen und dann einfach hinschreiben, dass das Markengesetz subsidiär ist, wie es so schön heißt?
Der Fall ist übrigens - Viagra als Gemeinschaftsmarke und deutsche Wortmarke - im Streit mit Viaguara - einem Wodkamischgetränk, das international registriert wurde und mit Priorität in Deutschland eingetragen wurde.
Der Fall kann auf Beck Online nachgelesen werden und ist auch ganz interessant, finde ich.
Fragen waren dann:
1. ob der Inhaber der Gemeinschaftsmarke/Marke "Viagra" Unterlassung von dem anderen (Inhaber der Marke "Viaguara") verlangen kann, das Zeichen "ViaGuará" zu verwenden
2. ob der Viagra Markeninhaber verlangen kann, dass der andere die Domain
www.viaguara.de in Deutschland im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet
3. der Inhaber der Marke "Viagra" möchte gerne die Domain
www.viaguara.de übernehmen und man soll nun die Rechtsnatur von solchen Verträgen sowie den Eigentumserwerb erklären.
Frage 1 hab ich soweit bearbeitet und mich nur an das GMV gehalten, der Artikel ist auch Bestandteil der EA.
Frage 2 hätte ich im Prinzip auch, bin halt nur unschlüssig, ob man hier das Markengesetz prüfen muss, oder die GMV. Beide Paragraphen/Artikel sind im Prinzip das gleiche.
Liebe Grüße
Sigrid