Einsendeaufgaben EA1 WS 2020/2021

Ort
Sauerland nähe Hagen
Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
60 von 90
Hallo zusammen,

hat schon jemand mit der ersten EA begonnen?

Ich finde sie tatsächlich gar nicht so einfach und wollte mich mal nach Ideen umhören.

Ich hatte zunächst an ein Widerrufsrecht (vgl. §§ 321, 355 BGB) gedacht.
Allerdings fällt es mir schwer die Unternehmertätigkeit des V nach § 14 BGB zu bejahen.
Mithin würde ich an dieser Stelle "rausfliegen".

Eine Weiterprüfung wäre dann durch die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (§569 BGB) möglich, wobei hier dann fraglich ist, ob eben solcher vorliegt.

Habt ihr andere Ansätze?
 
Hallo Sophia,
ich bin mir auch ziemlich unsicher wie ich die EA1 lösen soll.
Da B Ansprüche gegen V geltend machen könnte, überlege ich, ob A einen Anspruch mithilfe der DSL gegen V hat.
Denn direkte Ansprüche von A gegen V kann ich nicht finden....
 
Hallo Schindi,

habe es tatsächlich jetzt über einfache Schadensersatzansprüche und dann über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, weil A selbst ja keinen Schadensersatzanspruch hat, gelöst.
Ich hoffe, dass es so im Sinne der Aufgabenstellung ist :-)
 
Hallo zusammen,

ich kämpfe gerade mit der EA. Dabei gehe ich so vor, dass ich gar nicht zu einem VSD komme. Ich bleibe bei A und schau mir die üblichen AGLs: §§, 280, 823, 536, 543 - alle greifen in meinen Augen nicht. Dann probiere ich es mit § 313 BGB und das würde gehen, ist aber Argumentationssache. Wie seid Ihr vorgegangen?

LG
 
Hallo zusammen,

ich kämpfe gerade mit der EA. Dabei gehe ich so vor, dass ich gar nicht zu einem VSD komme. Ich bleibe bei A und schau mir die üblichen AGLs: §§, 280, 823, 536, 543 - alle greifen in meinen Augen nicht. Dann probiere ich es mit § 313 BGB und das würde gehen, ist aber Argumentationssache. Wie seid Ihr vorgegangen?

LG
Also ich komme schon zum VSD über § 536.

§ 313 begründet eventuell ein Rücktrittsrecht, aber wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, wird ja nicht danach gefragt, ob A irgendwie zurücktreten konnte, das schien ja unproblematisch gegeben. Vielmehr ging es A ja um Schadensersatzansprüche, die sich meiner Meinung nach nur aus § 536 mit VSd ergibt ....
 
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, über § 536 BGB zum VSD zu kommen, ist der Vertrag von B. Hier hat V seine Pflichten nicht erfüllt. A kann das nutzen und seine Aufwendungen geltend machen. Siehst Du das so?
Ich bleibe bei § 313 BGB, weil damit der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird. Die Aufwendungen, die A entstehen könnten auch so geltend gemacht werden. Ich hab mich entschieden, dass § 313 nicht greift, habe ihn aber geprüft, denn von uns wird erwartet, dass wir alle AGLs prüfen.
Welche hast Du geprüft?
 
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