FernUni allgemein Einsicht in Prüfungsleistungen

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftsinformatik
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo,

dieser Artikel könnte für alle Studenten von Interesse sein.

Demnach hat man ein Anrecht auf kostenlose Einsicht in die Prüfungsakte. So gibt es bei zahlreichen (allen?) Fakultäten eine kostenfreie Klausureinsicht. Aber - zB bei ReWi - kann bei der Prüfungsleistung einer Hausarbeit nur Einsicht in Hagen genommen werden. Das müsste nach dem Urteil "freundlicher" gestaltet werden.

Durch die Anwendung der DS-GVO auf die Prüfungsleistungen kommen deren Normen zur Anwendung. Das heißt, das "Kopien" zur Verfügung gestellt werden müssen, oder aber, dass bei Anforderung der Prüfungsleistung per Mail, diese auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden müssen.
 
Off Topic - Aber kann das eigentlich sein, dass aus DSGVO Gründen jetzt kein Notenspiegel mehr angezeigt wird? Bei meinen zwei EM-Ergebnissen, wo eindeutig mehr als 4 Personen mitgeschrieben haben, kommt nur die Meldung, dass für diese Prüfungsleistung kein Notenspiegel vorliege... (und ich spinze doch immer so gern, wie die anderen geschrieben haben und wie ich mich einzusortieren habe!:-()
 
dass für diese Prüfungsleistung kein Notenspiegel vorlie
Warst Du da beim Klicken auf den Info-Button im Prüfungsportal in der richtigen Übersicht, also nicht bei alle Leistungen, sondern bei den Leistungen des entsprechenden konkreten Studiengangs?
 
Warst Du da beim Klicken auf den Info-Button im Prüfungsportal in der richtigen Übersicht, also nicht bei alle Leistungen, sondern bei den Leistungen des entsprechenden konkreten Studiengangs?
Klaro - es gab ja auch explizit die Message, dass kein Notenspiegel verfügbar ist! ...und das ist definitiv neu... oder so ein EJP-Ding? Keine Ahnung!
 
Aber - zB bei ReWi - kann bei der Prüfungsleistung einer Hausarbeit nur Einsicht in Hagen genommen werde
Zumindest bei den HAs BoL 55203 BGB ll/1 und 55104 Staats- und Verfassungsrecht gibt es schon seit ein paar Semestern die elektronische Einsicht analog wie bei den Klausuren, wenn man die HA im Schnellhefter oder getackert abgegeben hat. Das war nur ganz am Anfang anders und die Rewifakultät hat das dann für ihre Verhältnisse ungewöhnlich schnell umgestellt von "nö" auf "elektronische Einsicht möglich".
Bei BoL 55107 Strafrecht (da muss die HA nur im Portal elektronisch hochgeladen werden und nicht mehr in Papierform eingereicht werden) kann man sich die korrigierte HA sogar im Portal direkt nach Notenbekanntgabe herunterladen.
Bei den anderen Modulen, bei denen Modulabschlussprüfung eine HA ist, ist das vermutlich genauso, zumindest taucht auch Antidiskriminierungsrecht bei den auswählbaren Modulen im Klausureinsichtsantrag auf.
 
Klaro - es gab ja auch explizit die Message, dass kein Notenspiegel verfügbar ist! ...und das ist definitiv neu... oder so ein EJP-Ding? Keine Ahnung!
Dann bin ich gespannt ob bei Dir im schriftlichen Notenbescheid ein Notenspiegel abgedruckt ist. War ja zumindest bisher so. Bitte berichte wenn die Briefe bei Dir eintreffen!
 
Aus den Postings dort geht leider nicht hervor ob es bisher bei Informatikmodulen überhaupt Notenstatistiken auf dem Notenbescheid gab :-(. Dort läuft sehr vieles anders als bei uns. Maugli hat ja hier https://www.fernuni-hilfe.de/fernuni-hagen/erfahrungsberichte-modul-l1.1005/#post-200635 eine aktuelle Statistik von einem Kuwi-Modul gepostet, da gab es also was.
Es gibt für mich daher noch keinen Beweis, dass das mit der Notenstatistik tatsächlich an der DSGVO liegt und nicht nur ein technisches Problem ist oder ein menschliches (vergessen einzugeben, freizuschalten o.ä.) ist. Es heisst also weiter gespanntes abwarten auf Deinen schriftlichen Notenbescheid und dann auf die ersten BoL- oder MoL-Module bei denen es in den letzten Semestern eine Notenstatistik im Prüfungsportal gab. :chewingnails:

Bei Wien hat sich übrigens die ganze Aufregung ja inzwischen als teilweise Falschmeldung und Sturm im Wasserglas herausgestellt. :hammer1::ROFL: Laut neueren korrrigierenden Meldungen erfolgte der Tausch nicht auf Anordnung der Datenschutzbehörde, sondern weil die zuständige Abteilung der Stadt Wien das selbst als notwendig empfunden hat. Das war wieder mal ein Fall in dem die ganzen Medien und ganz viele Menschen etwas aufgegriffen und erstmal ungeprüft in die Welt geschrien haben ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen. :belehren: Die DSGVO verbietet keine Namensschilder an Klingeln, auch nicht in Wien.

Noch etwas Futter hinstell für die Wartezeit :popcorn::popcorn::popcorn: :cake::cake::cake:
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus den Postings dort geht leider nicht hervor ob es bisher bei Informatikmodulen überhaupt Notenstatistiken auf dem Notenbescheid gab :-(.

99,9% ja. Erst war ich mir zu 100% sicher, jetzt zweifel ich an mir selbst. Allerdings habe ich im Prüfungsportal geschaut, da stehen die Statistiken der Infomodule. Warum sollten sie dann nicht auch gedruckt sein. Aber Hagen ist das zuzutrauen.
 
Entwarnung
c085.gif
auf dem Notenbescheid ist der Notenspiegel drauf! :-)
 
Mal zum Ausgangsthema:
Meint ihr, ich kann die Argumentation so verwenden? Dass mir die Klausur als Kopie per Mail geschickt wird?
Ein netter Lehrstuhl will das nur in Hagen machen, ich werde mir aber sicher nicht einen Tag Urlaub nehmen um dahin zu fahren.
 
Kann mir das vielleicht ein Law Student ausformulieren? :redface: *

Wenn ich das mache steht da: "Laut EuGH müssen Sie mir Einsicht gewähren. Laut DSGVO auch per E-Mail. Also schicken Sie mir bitte meine Klausur per Mail. Danke" :hopelessness:

* Muß natürlich nicht zwingend ein Law Student sein. Das Klischee sagt jedoch, dass die gerne viel und ausschweifend reden und auch sehr gut formulieren können. :-D
 
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