- Studiengang
- B.Sc. Wirtschaftsinformatik
- 2. Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Hallo,
dieser Artikel könnte für alle Studenten von Interesse sein.
Demnach hat man ein Anrecht auf kostenlose Einsicht in die Prüfungsakte. So gibt es bei zahlreichen (allen?) Fakultäten eine kostenfreie Klausureinsicht. Aber - zB bei ReWi - kann bei der Prüfungsleistung einer Hausarbeit nur Einsicht in Hagen genommen werden. Das müsste nach dem Urteil "freundlicher" gestaltet werden.
Durch die Anwendung der DS-GVO auf die Prüfungsleistungen kommen deren Normen zur Anwendung. Das heißt, das "Kopien" zur Verfügung gestellt werden müssen, oder aber, dass bei Anforderung der Prüfungsleistung per Mail, diese auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden müssen.
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Demnach hat man ein Anrecht auf kostenlose Einsicht in die Prüfungsakte. So gibt es bei zahlreichen (allen?) Fakultäten eine kostenfreie Klausureinsicht. Aber - zB bei ReWi - kann bei der Prüfungsleistung einer Hausarbeit nur Einsicht in Hagen genommen werden. Das müsste nach dem Urteil "freundlicher" gestaltet werden.
Durch die Anwendung der DS-GVO auf die Prüfungsleistungen kommen deren Normen zur Anwendung. Das heißt, das "Kopien" zur Verfügung gestellt werden müssen, oder aber, dass bei Anforderung der Prüfungsleistung per Mail, diese auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden müssen.