Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur elektronischen Klausureinsicht. Man muss den Antrag hierzu innerhalb von 14 Tagen nach "Bekanntgabe des Klausurergebnisses" stellen. Meint "Bekanntgabe" nun das Erscheinen der Note im Prüfungsportal oder den Erhalt des Notenbescheids?
Danke und viele Grüße,
Liese
ich habe eine Frage zur elektronischen Klausureinsicht. Man muss den Antrag hierzu innerhalb von 14 Tagen nach "Bekanntgabe des Klausurergebnisses" stellen. Meint "Bekanntgabe" nun das Erscheinen der Note im Prüfungsportal oder den Erhalt des Notenbescheids?
Danke und viele Grüße,
Liese