Studis Online Ergänzung zum Schüler-BAföG: Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz

SchülerInnen, die das Abitur direkt über eine gymnasiale Oberstufe oder die Fachhochschulreife direkt im Anschluss an die mittlere Reife erreichen wollen, können – bis auf wenige Ausnahmen – kein BAföG erhalten. Brandenburg hat bereits 2010 im Alleingang eine Art ergänzendes Schüler-BAföG eingeführt. Zugänglich nur für in Brandenburg wohnhafte Schüler – 125 €/Monat bei entsprechender Bedürftigkeit.

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