Sonstiges Erste Juristische Staatsprüfung an der FernUni - Prüfungsordnung

Danke für die Info!

D.h. wenn man den LL.B abgeschlossen hat, braucht man "nur" die 4 Ergänzungsmodule plus die 3 Vertiefungsmodule? Oder habe ich das falsch verstanden?

BTW: was ist denn besser bzw. bringt mehr: Master oder das 1. Staatsexamen?
Könnte man beides auch parallel machen? Überlappen sich die Module?

LG, Sigrid
 
Was besser ist hängt ganz sicher davon ab, in welche Richtung man denn gehen möchte.

Wenn man das Ziel hat, als Volljurist durchs Leben zu wandern, wird einem der Masterabschluss dafür nichts bringen...

Inhaltlich kann ich noch nichts dazu sagen, ich hab es mir noch nicht komplett angeschaut, aber es heißt, dass die ReWi Fakultät in den nächsten Tagen noch etwas dazu bekannt geben würde.
 
Das ist ja der Hammer... Ich hätte ja nicht gedacht, dass so etwas noch zu unseren Lebzeiten inkraft tritt. :-D
 
ja aber mich verwirrt das Modul "Einführung in die WIWI" :( Das wurde doch erst aus dem BOL genommen.
Für die JAG benötigt man doch gar keine WIWI Module an und für sich...
Meint ihr das wird noch einmal überarbeitet?
Ich für meinen Teil könnte auf Mathe ja ganz verzichten :perfekt:
 
Vermutlich dann zum WS 2016/17 würde ich mal tippen...
 
Mich verwirrd nur, dass die PO für die "Erste Prüfung" bereits aus dem Jahre 2014 stammt - das wäre ja wirklich sehr schnell gegangen dann...
 
....zwar bin noch lange nicht soweit, aber der sofortige Übertritt sollte gut überlegt sein, insbesondere wegen der Regelstudienzeit von 9 Semestern.
Dort wird es sicher kein Teilzeitstudieren geben, oder?
Wenn das der Fall sein sollte, dann würde ich erst den LL.B. erst einmal abschliessen und dann übertreten. Das soll ja möglich sein, oder?

Zudem könnte auch die neue Studienordnung für LL.B. "vorübergehend" noch interessantere Vorteile bieten, ob die für den Staatsexamenslehrgang auch gilt, ist mir nicht bekannt.

Zum anderen hat die Fernuni (noch immer) selbst bei dem LL.B-Studiengang riesige Durchführungs- und Umsetzungsprobleme, insbesondere was aktuell den Übergang zur neuen Prüfungsordnung SS 2016 betrifft.- Und das soll beim Staatslehrgang auf Anhieb ohne "Reibungsverluste" klappen?

Zumindest sind Zweifel angebracht, denn dann spielt jetzt auch noch das Justizministerium NRW bei der Zulassung zur Staatsprüfung mit.
 
ja, da gab es beim BOL auch noch "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" ;)
huch, das sollte eins drüber zu der Ausfertigung 2014 :D
 
Mensch, dann sollte man ja fast noch mal was anderes studieren ;-).
 
Zuletzt bearbeitet:
@Tomcat : Ich würde auch erst den LL.B. angehen, und wenn dann noch Lust und Laune besteht, kann man ja weiter machen, denn faktisch ist ja in der "Ersten Prüfung" der LL.B. komplett drin. Letztlich muss jeder für sich wissen, in welche Richtung man gehen möchte...

@Nicolechen : Auch ein guter Hinweis :-), vielleicht wird das ja dann nun schon die erste Änderung sein... ;-)
 
Hallo alle,
diese Nachricht ist der Brüller: an der FernUni ist demnächst das sog. 1. Staatsexamen machbar!
Das hätte ich bis heute für ein Märchen gehalten und jeden für krank im Kopf erklärt, der das für möglich gehalten hätte. Da tun sich ja ganz neue Möglichkeiten auf ...
Jetzt muß ich die PO mal genau lesen und meine Pläne für den LLM überdenken ...
Gruß
 
Die "Erste Prüfung" setzt sich ja aus dem LL.B. und Ergänzungsstudien zusammen.

Intressent wäre dann hierbei, ob man den LL.B. unabhängig vom Bestehen der stattlichen Pflichtprüfung bekommen würde, wenn man 210 CP aus dem Studiengang "Erste Prüfung" hat.
 
Intressent wäre dann hierbei, ob man den LL.B. unabhängig vom Bestehen der stattlichen Pflichtprüfung bekommen würde, wenn man 210 CP aus dem Studiengang "Erste Prüfung" hat.

Ich finde auch spannend ist die Frage, ob die LL.M. Module teilweise mit den Ergänzungen übereinstimmen und eine Anrechnung möglich ist.
 
Die "Erste Prüfung" setzt sich ja aus dem LL.B. und Ergänzungsstudien zusammen.

Intressent wäre dann hierbei, ob man den LL.B. unabhängig vom Bestehen der stattlichen Pflichtprüfung bekommen würde, wenn man 210 CP aus dem Studiengang "Erste Prüfung" hat.

Sicher nicht! Dazu musst du die erforderlichen Module, sowie Seminar- und Bachelorarbeit erfolgreich absolvieren (siehe Prüfungsordnung BoL)
 
Ich finde auch spannend ist die Frage, ob die LL.M. Module teilweise mit den Ergänzungen übereinstimmen und eine Anrechnung möglich ist.

Das find' ich auch! Werde mich damit in den nächsten Monaten intensiv beschäftigen, damit ich zum Rückmeldetermin WS 16/17 Klarheit habe ob LL.M oder EJP (oder Beides).
 
Ich mache erst mal den LL.B. fertig und dann schaun mer mal - die PO "Erste Prüfung" muss ja bereits schon nachgebessert werden, wie man den FAQ dazu entnehmen kann.

Lassen wir erst mal die Kinderkrankheiten auskurieren, dann sehen wir mal weiter :-)
 
Wow, das seh ich ja jetzt erst. Danke für den Hinweis Mario!

Ich hatte die Hoffnung, dass die FernUni das umsetzt schon fast aufgegeben.
Ich denke aber mal, dass da dann nicht mehr in Teilzeit machbar sein wird. Also die einzelnen Module sicherlich genauso wie beim Bachlorstudiengang auch, aber spätestens wenn man sich dann auf das 1. Staatsexamen vorbereiten will wird einem das wohl nichts nutzen wenn man das auf weiß Gott wie lange nebenher verteilt.
 
Das dürfte eher eine Frage der persönlichen Organisation sein, ich kenne genug Präsenzjurastudenten, die eine ganze Weile lang nicht mehr und vor allem nicht effizienter Lernen als engagierte und motivierte Teilzeitstudis in Hagen!
 
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