Sonstiges Fehlende Punkte fürs Ausgleichen

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftsinformatik
Hi, habe gestern mal meine bisherigen Punkte ja nach Lehrstuhl zusammengerechnet, um demnächst ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Dabei kam raus, dass ich am Lehrstuhl Info und Mathe nicht auf die geforderten 250 Pkt. im Durchschnitt komme, um ein Modul auszugleichen, weil in algo Mathe ja anders halbiert wird, also keine 50 Pkt. zwingend erforderlich. Was mache ich jetzt, um auf die fehlenden Pkt. zu kommen? Schon klar, ich kann das Modul, dass ich nicht bestanden habe, wiederholen. ABER, ich habe keine Schnitte bei dem Thema, es ist EOOP. Ich raff es leider nicht und weder Frau Huppertz noch die Studenten konnten mir helfen, den Stoff ansatzweise zu verstehen. Kann ich meinen Abschluss also vergessen? Da muss es doch andere Möglichkeiten geben. Zur Not muss ich den Studiengang wechseln, was aber schade ist, da ich dann weitere Wahlmodule belegen müßte. Da denkt man, es ist bald vorbei und dann sowas.
 
weil in algo Mathe ja anders halbiert wird, also keine 50 Pkt. zwingend erforderlich.
Die Rede ist von Prozentpunkten, nicht von Rohpunkten, d.h. dass in Algo 30 Rohpunkte 50% darstellen, spielt doch gar keine Rolle.
Fakt ist: was mir in einem Modul zu 50% fehlt, muss ich in den anderen Modulen des Bereichs zusammen über 50% haben - deshalb nennt es sich ja ausgleichen (und ich finde diese Regelung ehrlich gesagt ziemlich großzügig).
Wenn das bei Dir nicht gegeben ist, wird Dir nur die Wahl bleiben, entweder EOOP nochmal zu schreiben oder den Bachelor WInf an den Nagel zu hängen.
 
Ich denke auch, dass du da irgendwo einen Dreher mit den Prozenten hast.
Du musst in Mathe, Algo, ETTi, EOOP und DB+SI mindestens 250% Punkte erreichen.
Um EOOP ausgleichen zu können brauchst du die Differenz zu den 50%.
Diese maximal 25% Punkte wirst du doch sicher mit den anderen Modulen zusammen kriegen.
Nimm die % Werte aus dem POS, das wird am einfachsten sein.
 
Ich habe die erreichten Klausurpunkte aus dem POS zusammenaddiert und durch 4 oder 5 Module nach Lehrstuhl geteilt. Sind diese Rohpunkte aus z.B. Internem oder Externem Rewe nicht gewichtet? Mir ist schon klar, dass ich im schlechtesten Fall in jedem Modul mind. 50 Pkt. geholt haben muss. Wenn ich aber ein Modul eben nicht gepackt habe - aber über 25 Punkten liege - wird es nicht ganz so leicht. Ihr redet von %-Punkten? wie kriege ich die denn durch Umrechnung raus?:ohyeah:
 
Im POS stehen % Punkte, ich verstehe jetzt das Problem. Im POS steht Klausurpunkte dran, obwohl das Prozente sind. Wie dämlich! :tongue2:

Bei mir steht zB bei Algo 77 Punkte, Note 2,3. Das sind Prozentpunkte, da man mit 60 Klausurpunkten ja bereits eine 1 hatte.

Hast du wirklich weder in Mathe, noch Algo, noch Etti, noch DBIS genug Punkte, um Eoop aufzufüllen? Dann musst du Eoop nochmal schreiben, oder zu WiWi wechseln. Mehr bleibt dir wohl nicht übrig.
 
Tja, ich wünschte ich hätte mehr, habe überall ne Pkt.Landung gemacht, d.h. 50 oder 51 Pkt. geholt. In Eoop fehlen mir 19 Pkt bis 50. Das reicht halt nicht. Ich kanns ja auch nicht ändern. Nicht jeder kann super im Studium sein. :redface:
 
Ist doch super, dann machen wir zusammen nächstes Semester EOOP nochmal. Ich darf zum dritten Mal ran. :-D Aber ich bin guter Hoffnung. Mathe hab ich auch erst im Drittversuch bestanden. Nach Algo :ROFL:
 
Habe gelesen, dass algo Mathe vorher machen helfen kann, evtl. passt es dann bei mir auch. Oder der Dr. stellt ganz leichte Aufgaben:yummy:
 
Habe ich, ich schrieb ja überall Punktlandung ungefähr. Ich kriege halt die fehlenden Pkt. von EOOP nicht zusammen. Im Thread zu EOOP hat jmd. geschrieben, dass es hilfreich sein kann, wenn man algo Mathe vor EOOP macht, wegen dem Verständnis von Programmcodeumsetzung. Ich habe EOOP aber vor algo Mathe geschrieben. Das meinte ich.
Ich werde mich mal erkundigen, ob mir nicht irgendein Info-Student einer echten Uni ;-) ! mir das beibringen kann, was die hier haben wollen, man muss ja nur geometrische Felder o.s.ä. können, wenn man die Kommentare richtig deutet. Viel Erfolg dann bei Versuch 3.
Was ich mich frage, wenn Du schon 2 x geschrieben hast, liegst Du punktemäßig vermutlich über 30 - wie ich - und kannst mit z.B. algo Mathe ausgleichen. Aber Du möchtest nicht ausgleichen, ist das richtig?
 
Das stimmt, versuchen soll man es. Wenn der dritte Versuch klappt ist ja alles schön. Aber was, wenn nicht? Ich dachte, man wäre dann für diesen Studiengang gesperrt. EOOP ist ja ein Pflichtmodul. Wenn es ein Wahlmodul wäre, sieht es anders aus. Mir wäre das nerventechnisch zu belastend im 3. Versuch anzutreten.
Meine Module in dem besagten Informatik- und Mathebereich würde ich alle ohne zu Zögern nochmal schreiben - außer EOOP.
ETTI oder DB1+SiI1 oder WiMathe&Statistik oder algo Mathe halte ich für mich auf jeden Fall für besser machbar und damit einen zweiten Versuch wert. "Leider" habe ich die anderen Klausuren mit knapp 50 Pkt. bestanden und kann sie nicht nochmal schreiben. Eine echte Enttäuschung.
Dass mein Schnitt sich verschlechtert wenn ich ausgleiche ist mir bewusst. Meine Lebenszeit ohne Studium ist mir aber mehr wert, als ein weiteres Semester einen Lernaufwand zu betreiben, von dem ich eh das Gefühl habe, es nicht packen zu können, da ich eben in Echt nicht programmieren kann. Jeder kann ja zum Glück machen, was er oder sie will. Viel Erfolg.
 
Nein, man wird nicht für den Studiengang gesperrt, wenn man eine Klausur im Drittversuch nicht besteht.

https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/ordnungen/po_bsc_winf.pdf
Siehe §20 Wiederholung der Bachelorprüfung, (3):
Wenn du ein Modul nach drei Prüfungen nicht bestanden hast und auch nicht weiter ausgleichen kannst, bist du für den Studiengang an der FernUni Hagen gesperrt. Meines Wissens sogar deutschlandweit, jedoch habe ich dafür keine Quellen und lasse mich gerne eines Besseren belehren. Das wurde mir bei meinem ersten Studium so erklärt, das war allerdings noch ein Diplomstudiengang und liegt schon elf Jahre zurück. :-)
 
Ich hab das auch so gehört, dass man deutschlandweit für einen Studiengang gesperrt ist, wenn man eine Prüfung endgültig nicht besteht und nach der jeweiligen Prüfungsordnung nicht ausgleichen kann. Falls Du das dazugehörige Gesetz suchst:

§ 50 Hochschulgesetz NRW Einschreibungshindernisse
(1) Die Einschreibung ist außer im Falle der fehlenden Qualifikation oder fehlender Nachweise gemäß § 48 Absatz 1 zu versagen,
1. wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nicht zugelassen ist;
2. wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; dies gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem bisherigen Studiengang aufweisen, soweit dies in Prüfungsordnungen bestimmt ist.

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=397609

Ähnliche Vorschriften gibt es in den Hochschulgesetzen aller Bundesländer.

Dies ist keine Rechtsberatung. Rechtsberatung dazu kann nur ein (möglichst auf Hochschulrecht spezialisierter) Anwalt leisten.
 
Ja, wenn man nicht ausgleichen kann. Das ist klar. Aber Elli schrieb nur vom nicht bestandenen Drittversuch. Den ich ja jetzt in EooP wage.
 
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