• In diesem Bereich werden alle Beiträge aus den Plauderecken der einzelnen Studiengänge zusammengefasst.

Plauderecke FernUni-Studis im Schöffenamt

Ort
im Nordosten
Hochschulabschluss
Master of Laws
2. Hochschulabschluss
Erstes Staatsexamen Jura
Studiengang
B.Sc. Psychologie
ECTS Credit Points
0 von 180
Hallo an alle,
gibt es hier vielleicht Leute, die bereits als Schöffe/Schöffin tätig waren oder planen, sich zur Wahl zu stellen?
Ich spiele gerade mit dem Gedanken und fände es spannend, ein paar Erfahrungsberichte zu hören und in Austausch zu kommen.
Jule
 
Nein, und ich würde es nicht machen – wegen der terminlichen Unsicherheit.
 
ja, ich bin derzeit als Ersatzschöffe tätig beim Landgericht.
Ach cool, am Landgericht hast du dann ja auch mit der schwereren Kriminalität zu tun. Wirst du da als Ersatzschöffin sehr kurzfristig benachrichtigt oder lässt sich das noch ganz gut planen?
Und bewirbst du dich für eine Wiederwahl?
 
Nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 GVG sollen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte nicht
zum Schöffenamt berufen werden. Gibt aber noch diverse weitere, die nicht dürfen: der Bundespräsident, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer etc.
 
Mich schrecken die fünf Jahre etwas ab. Ich verstehe schon, weshalb die Dauer so gelegt ist - man muss sich ja auch einarbeiten und die Wahlen sind ebenfalls mit einem gewissen Aufwand verbunden... Aber fünf Jahre kann leider nicht jeder gut im Voraus planen :hopelessness:
 
Nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 GVG sollen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte nicht
zum Schöffenamt berufen werden. Gibt aber noch diverse weitere, die nicht dürfen: der Bundespräsident, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer etc.
Wie verträgt sich juristischer Vorbereitungsdienst mit dem Schöffenamt? Nach meinem aktuellen Plan mache ich nächstes Jahr - so gegen Sommer oder so - mein erstes Examen und dann wird mit dem spitzen Bleistuft kalkuliert, ob ich mit ein Referendariat in den Jahren 2025 und 2026 leisten kann.

Was würde passieren, wenn man während der Schöffentätigkeit zum Richter ernannt wird? Sortieren die mich bei der Bewerbung eventuell aus? Wenn ich das Referendariat wirklich mache, würde ich mich danach - Stand jetzt - für die Arbeitsgerichtsbarkeit bewerben.
 
Was würde passieren, wenn man während der Schöffentätigkeit zum Richter ernannt wird? Sortieren die mich bei der Bewerbung eventuell aus? Wenn ich das Referendariat wirklich mache, würde ich mich danach - Stand jetzt - für die Arbeitsgerichtsbarkeit bewerben.
Also das wäre ja skandalös! Ich würde sagen: Solange die Voraussetzung für die Schöffentätigkeit vorliegen, bleibst du Schöffe. Fallen diese Voraussetzungen weg, verlierst du das Ehrenamt.
§ 52 Abs. 1 Nr. 2 GVG spricht ja auch von der Streichung von der Schöffenliste, wenn Umstände eintreten, unter denen eine Berufung zum Schöffenamt nicht erfolgen soll. Und das Richteramt ist ja nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 GVG ein solcher Grund.
 
Ach cool, am Landgericht hast du dann ja auch mit der schwereren Kriminalität zu tun. Wirst du da als Ersatzschöffin sehr kurzfristig benachrichtigt oder lässt sich das noch ganz gut planen?
Und bewirbst du dich für eine Wiederwahl?
Bisher habe ich meist 2 Wochen vorher eine Info bekommen, aber es kann auch sein, das man morgens angerufen wird. Wenn halt dann nicht geht, gehts halt nicht.(z.B. war ich arbeitstechnisch gar nicht am Wohnort) . Ich habe mich wieder beworben.
 
Also das wäre ja skandalös! Ich würde sagen: Solange die Voraussetzung für die Schöffentätigkeit vorliegen, bleibst du Schöffe. Fallen diese Voraussetzungen weg, verlierst du das Ehrenamt.
§ 52 Abs. 1 Nr. 2 GVG spricht ja auch von der Streichung von der Schöffenliste, wenn Umstände eintreten, unter denen eine Berufung zum Schöffenamt nicht erfolgen soll. Und das Richteramt ist ja nach § 34 Abs. 1 Nr. 4 GVG ein solcher Grund.
Ja, das klingt plausibel. Ich glaube, ich werde mich mal bewerben.
 
Nein, und ich würde es nicht machen – wegen der terminlichen Unsicherheit.

Was am Ende keinen interessieren würde, denn man kann zum Schöffe zwangsverpflichtet werden. D.h wirst Du als Schöffe geladen, kann nicht mal ein Anwalt dagegen gesetzlich vorgehen. Es gibt gemäß § 35 GVG zwar einige Ausnahmen, die von diesem Ehrenamt befreien, diese betreffen aber nur 10 % der Bevölkerung und es sei gesagt "Informatiker" zu sein oder "keine Zeit" zu haben zählen nicht dazu. Alleine in NRW sind 10.000 Schöffenstellen umbesetzt, werden die nicht alle besetzt werden wieder welche per Los "freundlich" gebeten.
 
Was am Ende keinen interessieren würde, denn man kann zum Schöffe zwangsverpflichtet werden. D.h wirst Du als Schöffe geladen, kann nicht mal ein Anwalt dagegen gesetzlich vorgehen. Es gibt gemäß § 35 GVG zwar einige Ausnahmen, die von diesem Ehrenamt befreien, diese betreffen aber nur 10 % der Bevölkerung und es sei gesagt "Informatiker" zu sein oder "keine Zeit" zu haben zählen nicht dazu. Alleine in NRW sind 10.000 Schöffenstellen umbesetzt, werden die nicht alle besetzt werden wieder welche per Los "freundlich" gebeten.
Es ist ein Strafverfahren gegen mich anhängig auf 120 TS + Einziehung gem. § 74 StGB (Abwägung § 74f StGB fehlt), welches sich gerade in der Berufung befindet und per § 331 StPO nicht mehr schlimmer werden kann. Selbst eine Änderung im Schuldspruch ist unwahrscheinlich, da der damalige Hauptvorwurf sich als haltlos erwies (das war die GS nunmehr Entlastungszeugin selbst :D).

Mit 120 TS würde ich als vorbestraft gelten und daher würde die aktuelle Schöffenwahl eh ausfallen. Zur nächsten bin ich fertiger Jurist (und nicht vorbestraft) und hoffentlich brennt dann noch mein Herz für den Kampf ums Recht.
 
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