Sonstiges Frage zur Anrechnung von Modulen

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Gast16883

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Hallo Zusammen,

auch ich habe - wie vllt. schon viele andere vor mir hier - vor, vom klassischen Jura Studium auf Staatsexamen zum LL.B an die Fernuni zu wechseln. Leider geben die restlichen Beiträge hier wenig Aufschluss über die Anrechnungsmöglichkeiten. Daher schildere ich kurz meine derzeitige Situation: ich bin scheinfrei und habe die Zulassung zum Staatsexamen. Auch meinen Schwerpunkt habe ich bereits absolviert.
Was meint ihr? Werden mir wohl zumindest die meisten rechtswissenschaftlichen Pflichtmodule angerechnet werden? Und ist es theoretisch möglich, die noch fehlenden Module (wissenschaftliche Pflichtmodule) in einem Semester abzuarbeiten?
Danke im Voraus für eure Antworten.
 
Hallo Zusammen,

auch ich habe - wie vllt. schon viele andere vor mir hier - vor, vom klassischen Jura Studium auf Staatsexamen zum LL.B an die Fernuni zu wechseln. Leider geben die restlichen Beiträge hier wenig Aufschluss über die Anrechnungsmöglichkeiten. Daher schildere ich kurz meine derzeitige Situation: ich bin scheinfrei und habe die Zulassung zum Staatsexamen. Auch meinen Schwerpunkt habe ich bereits absolviert.
Was meint ihr? Werden mir wohl zumindest die meisten rechtswissenschaftlichen Pflichtmodule angerechnet werden? Und ist es theoretisch möglich, die noch fehlenden Module (wissenschaftliche Pflichtmodule) in einem Semester abzuarbeiten?
Danke im Voraus für eure Antworten.

Du willst dich also “nur” in den Bachelor Einschreiben?
Die Fernuni prüft penibel ob deine ersbrachten Leistungen mit denen der Fernuni vergleichbar sind. Bei bestimmten Fächern wie z.B. IPR wird das wahrscheinlich nicht der Fall sein. Das ist aber ähnlich, wie wenn du von einer Uni zur anderen wechselst. Die meisten Unis akzeptieren es aber, wenn du die Zwischenprüfung wo anders schon absolviert hast. Die Fernuni hat m.W.n. dazu keine Regelung getroffen. Wäre also einen Versuch wert sich in den Bachelor/EjP Studiengang einzuschreiben, falls dann alle Module der ZP angerechnet werden. Die Frage ist nur ob die Fernuni da mitspielt, da du ja scheinfrei bist. Der SPB wird dir auf keinen Fall angerechnet, Seminar und Bachelor Arbeit musst du zwingend machen. Seminar und Bachelor in einem Semester rein terminlich zu packen dürfte meist schon schwer werden.
 
Ja genau, so hatte ich es vor. Ich habe letztes Jahr meinen Freischuss ganz knapp vergeigt und kann mich seitdem einfach nicht mehr motivieren meinen ersten Versuch anzutreten und nochmal soviel Zeit und Kraft in diese Prüfung zu investieren, in der die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass ich am Ende ganz ohne Abschluss da stehe.
Da ich so oder so nach dem ersten Staatsexamen aufgehört hätte, geht es mir jetzt einfach darum, möglichst schnell einen Hochschulabschluss zu bekommen. Außerdem wären alle von mir im Jurastudium erbrachten Leistungen ansonsten nichts wert. Das Prüfungsamt in Hagen teilte mir heute telefonisch mit, dass ich den Anrechnungsantrag abwarten solle - pauschale Auskünfte werden einem dort nicht erteilt. Jedenfalls habe ich mir das Modulhandbuch des LLB angesehen und laut meiner Einschätzung habe ich so gut wie die meisten rechtswissenschaftlichen Pflichtmodule schon erbracht, solange sie mir angerechnet werden. Das würde bedeuten, dass ich nur noch die drei wirtschaftwissenschaftlichen Pflichtmodule belegen müsste. Die Wahlmodule wären auch durch von mir bereits erbrachten Leistungen erbracht.
Soweit jedenfalls der Plan.

Was genau meinst du mit Bachelor/EjP Studiengang? Streng genommen sind das doch zwei unterschiedliche Studiengänge oder? Ich möchte ja nur den Bachelor of Laws belegen, denn das Staatsexamen müsste ich beim zuständigen OLG Hamm ablegen, weil ich dort meinen Freischuss geschrieben habe. Und alle nötigen Scheine und Leistungen habe ich ja..
 
Bei bislang ungeklärten Anrechnungen wird normalerweise auch der Prüfungsausschuss involviert. Deswegen will das PA sicher noch nichts sagen.

Bei der BGBIII Veranstaltung hat sich damals einer in einer ähnlichen Situation beim damaligen Dekan beschwert, warum ihm nicht alles angerechnet wird, er hätte ja durch die Zulassung zum StEx quasi mehr als der Bachelor wert ist. Der Dekan erklärte daraufhin, dass gewollt nie alles angerechnet wird, da die Fernuni oder die rechtswissenschaftliche Fakultät quasi ihre eigenen Juristen ausbilden will und das voraussetzt, dass man eben genügend Klausuren in Hagen absolviert haben muss. Wie ernst gemeint das war und ob das heute immer noch so ist, weiß ich aber nicht. Ich kann dir nur von der anderen Seite berichten. Ich habe mir die Abrechnungen aus dem Bachelor und Master an Präsenzunis geholt bevor Hagen den Studiengang angeboten hat. Dort konnten die mit einigen Modulen (z.B. IPR) gar nichts anfangen. Umgekehrt reicht es auch nicht, wenn du ein wenig IPR hattest, es muss eben vom Umfang her 10 CP entsprechen bzw. es kommt noch eher auf die SWS an UND eigentlich müssen die behandelten Themen identisch sein.
Bislang hab ich auch noch nie gehört, dass alle ReWi Module angerechnet wurden. Die Fernuni ist da doch recht streng. Durch das Modul MMZ hätte ich inhaltlich ein VM und EM Modul im EjP weggehabt. Anerkannt wurde mir nur eines und darauf abgestellt welche Thematik in der Prüfung dran kam

Zum Studiengang: es gibt hier den klassischen Bachelor of Laws und in Kombination mit dem EjP. Wenn man hier die EjP macht, macht man zwangsläufig den Bachelor. Selbst ich, der den Bachelor und Master vorher schon gemacht hat, studiert nun im Studiengang Bachelor of Laws/EjP.
 
@1amvik Ich kann Dir nur raten, Dir nicht zu große Hoffnungen bei der Anerkennung der bereits erbrachten Scheine zu machen.
Ich hatte ebenfalls die Zulassung für das Staatsexamen sowie einen absolvierten Schwerpunkt (bestehend aus sieben Klausuren plus Seminararbeit). Mir wurden insgesamt acht Module anerkannt, davon ein Wahlmodul als Äquivalent für die Schwerpunktklausuren.:unsure:

Ich durfte Module wie IPR, BGB III, BGB IV, Arbeitsvertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht allesamt nochmal belegen und die Klausuren schreiben, obwohl das ja alles Pflichtfachstoff für das Examen darstellt und ich das auch alles schon mal hatte.

Man liest sogar häufiger, dass Leuten nicht mal das Strafrechtmodul anerkannt wird, obwohl sie vorher Strafrecht an einer Präsenzuni hatten. Was Dir vom Prüfungsamt anerkannt wird gleicht manchmal einem Glücksspiel.;-)

Ich schreibe gerade an meiner Seminararbeit und habe am Ende für den Bachelor trotz Examenszulassung und Schwerpunkt 2,5 Jahre gebraucht.
 
Naja der Bachelor ist halt kein Staatsexamen light, sondern ein eigenständiger Studiengang, der einen Schwerpunkt im Bereich des Unternehmensrecht haben soll um für die Wirtschaft vorbereitet zu sein. Das Staatsexamen bereitet auf die Staatsprüfung und das Richteramt vor. Hier kann man also schon differenzieren. Soweit jedenfalls die Theorie. Inwieweit diese Auffassung der Uni durch die Bachelor/EjP Kopplung noch zu halten ist, wird sich zeigen. Grundsätzlich kann ich aber verstehen, dass jemand mit der Examenszulassung nicht alles rechtswissenschaftliche des BoL geschenkt bekommt. Ebenso kann ich das umgekehrt verstehen, dass eine Präsenzuni die nur die EjP anbietet eben nicht alle jur. BoL Module anerkennt.
 
@Liese Scheint ja dann fast so, als wäre ich mit dem Staatsexamen schneller fertig? Ich kann es ja mal versuchen - vielleicht ist das Glück auf meiner Seite und die rechnen mir das Meiste an. :perfekt:
Viel schlimmer als jetzt kann es kaum noch werden. :-(
Falls ich das Staatsexamen bestehen sollte, wollte ich sowieso noch einen LL.M dranhängen, ich dachte nur mit dem Bachelor per Fernuni würde ich schneller fertig werden. Man wird ja auch nicht jünger..
 
@EjPler Ich habe den Studiengang LLB auch nie herabgewürdigt und würde ihn daher auch nie als "Staatsexamen light" betiteln. Mir ist schon bewusst, dass es ein eigenständiger Studiengang ist. Auch möchte ich nichts geschenkt bekommen, mir geht es einzig darum, meine bereits erbrachten Leistungen - die mir auch nicht geschenkt wurden- irgendwie sinnvoll einbringen zu können.
 
Kann ich auch nur zustimmen, habe auch alles inklusive Schwerpunkt usw. und mir wurden 8 Klausuren anerkannt.

Es ist fast unmöglich das alles in einem Semester hinzukriegen.

Und auch alle Fächer der Wirtschaftswissenschaften in einem Semester zu machen ist glaub ich kaum machbar, gerade wenn das Neuland ist.

Du kannst definitiv mit dem Staatsexamen schneller sein. Ich habe auch noch einen Versuch im Staatsexamen offen, möchte einfach für das Gefühl der Sicherheit meinen Bachelor haben, ehe ich nochmal antreten werde ( wozu ich gerade keine Lust habe)

Es gibt im übrigen keinen Unterschied in der Schwierigkeit, letztes Semester hatte die BGB IV Klausur eine Durchfallquote von 97% glaub ich. Auch hier ist das alles ziemlich viel Arbeit und das du komplett allein auf dich gestellt bist, hat auch noch mal eine zusätzliche Schwierigkeit.

Stell am besten einen unverbindlichen Anrechnungsantrag, ohne eingeschrieben zu sein.
 
@EjPler Ich habe den Studiengang LLB auch nie herabgewürdigt und würde ihn daher auch nie als "Staatsexamen light" betiteln. Mir ist schon bewusst, dass es ein eigenständiger Studiengang ist. Auch möchte ich nichts geschenkt bekommen, mir geht es einzig darum, meine bereits erbrachten Leistungen - die mir auch nicht geschenkt wurden- irgendwie sinnvoll einbringen zu können.
Ich hab das nicht negativ aufgefasst und auch nicht negativ gemeint. Aber wenn man Informatik studiert und die Uni wechselt und ggf. auch zu Wirtschaftsinformatik, bekommt man auch nicht alle Module angerechnet. Das wollte ich damit sagen
 
@1amvik Klar, versuchen kannst Du es auf jeden Fall. Reich' einfach den Anerkennungsantrag ein und schau' was sie Dir anerkennen.

Ob Du mit dem Staatsexamen schneller durch bist liegt daran wie schnell Du Dich aufraffen und wieder motivieren kannst. Das ist nicht so einfach, ich kenne das Problem. ;-)
 
@Käffchen Kann ich gut nachvollziehen. Ich bin sehr knapp durchgefallen, hab absolut nicht damit gerechnet. Das war ein ganz schön traumatisches Erlebnis (nach 1,5 Jahren Vorbereitung) und da ich sowieso kein Volljurist mehr werden möchte, weil sich meine beruflichen Vorstellungen innerhalb des Studiums verändert haben. Leider hat man in so einem Fall dann die A-Karte und muss komplett neu anfangen.
 
@Käffchen Kann ich gut nachvollziehen. Ich bin sehr knapp durchgefallen, hab absolut nicht damit gerechnet. Das war ein ganz schön traumatisches Erlebnis (nach 1,5 Jahren Vorbereitung) und da ich sowieso kein Volljurist mehr werden möchte, weil sich meine beruflichen Vorstellungen innerhalb des Studiums verändert haben. Leider hat man in so einem Fall dann die A-Karte und muss komplett neu anfangen.

Du bist nicht allein in der Lage !
Auch für mich war es unheimlich traumatisch und würde fast sagen, dass ich noch immer daran zu knabbern haben. Ich muss aber auch zugeben, dass ich nach 7 Monaten Vorbereitung ins Examen gegangen bin, auch nicht sehr schlau.

Ich finde die Fern Uni an sich ganz gut, wenigstens werden einige Sachen angerechnet und wenn du sowieso keine Volljuristen werden möchtest, dann auch kein schlechter Weg ist, schließlich ist es noch immer eine Universität.

Ich muss leider auch sagen, dass du im Schnitt Minimum 4 Semester brauchen wirst, nachdem was ich so erlebt habe und von anderen gehört.
 
@Käffchen Okay, das hört sich dann doch nicht so erfolgsversprechend an wie ich bisher dachte. :unsure: Denn mein Examen wollte ich wenn überhaupt spätestens im Herbst/Winter nochmal schreiben. Ich bin nämlich auch schon 27 und wollte so langsam mal fertig werden mit meinem Studium.:belehren:

Vielleicht sollte ich mich doch wieder aufraffen und es noch einmal mit dem Staatsexamen versuchen. 2 Versuche habe ich immerhin noch. Ich werde den Anrechnungsantrag trotzdem mal hier einreichen, danach kann ich mich immernoch entscheiden, ob ich den LL.B angehen möchte oder nicht.

Wirst du denn dein Staatsexamen noch einmal schreiben oder bleibst du beim LL.B?
 
Hallo Zusammen,

auch ich habe - wie vllt. schon viele andere vor mir hier - vor, vom klassischen Jura Studium auf Staatsexamen zum LL.B an die Fernuni zu wechseln. Leider geben die restlichen Beiträge hier wenig Aufschluss über die Anrechnungsmöglichkeiten. Daher schildere ich kurz meine derzeitige Situation: ich bin scheinfrei und habe die Zulassung zum Staatsexamen. Auch meinen Schwerpunkt habe ich bereits absolviert.
Was meint ihr? Werden mir wohl zumindest die meisten rechtswissenschaftlichen Pflichtmodule angerechnet werden? Und ist es theoretisch möglich, die noch fehlenden Module (wissenschaftliche Pflichtmodule) in einem Semester abzuarbeiten?
Danke im Voraus für eure Antworten.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wirklich nur das anerkannt wird, was 1zu1 an der Präsenzuni so unterrichtet wurde. Da bei mir im Strafrecht an der Präsensuni die Ordnungswidrigkeiten nicht explizit im Modulhandbuch genannt wurden, wurde mir Strafrecht z.B. auch nicht anerkannt (nur die Pflichtveranstaltungen musste ich nicht mehr besuchen).
Ähnliches bzgl. BGB IV, denn da fehlte das Insolvenzrecht.
Dass man fürs Examen alles lernen musste, spielt bei der Anrechnung keine Rolle.

Ich habe von nur 50 bis über 100 anerkannten ECTS alles mitbekommen. Angeblich spielt da das Bundesland auch eine Rolle - aber das weiß ich nicht und wurde mir nur so von anderen Studenten erzählt; keine Ahnung ob das stimmt. Mir wurde recht viel anerkannt.

Schaffe den BoL jetzt in wahrscheinlich 3 Semestern. Schneller wäre definitiv nicht möglich gewesen, da man allein für die BA die 150 ECTS-Grenze überschritten haben muss. D.h. eine Anmeldung ist vorher nicht möglich.
 
@Käffchen Okay, das hört sich dann doch nicht so erfolgsversprechend an wie ich bisher dachte. :unsure: Denn mein Examen wollte ich wenn überhaupt spätestens im Herbst/Winter nochmal schreiben. Ich bin nämlich auch schon 27 und wollte so langsam mal fertig werden mit meinem Studium.:belehren:

Vielleicht sollte ich mich doch wieder aufraffen und es noch einmal mit dem Staatsexamen versuchen. 2 Versuche habe ich immerhin noch. Ich werde den Anrechnungsantrag trotzdem mal hier einreichen, danach kann ich mich immernoch entscheiden, ob ich den LL.B angehen möchte oder nicht.

Wirst du denn dein Staatsexamen noch einmal schreiben oder bleibst du beim LL.B?

Anfang 20 sind glaub ich viele nicht mehr :dejection: leider nicht.:eyeroll2:
Konnte keinen Freiversuch machen, daher habe ich noch einen.
Ich würde dir persönlich empfehlen, den Versuch mit ordentlich Vorbereitung zu wagen und dich parallel bei der Fern Uni einschreiben, du kannst ja alle Jura Sachen einfach als Übung nutzen, wie z. B. die Einsendeaufgaben. Hier hast du auch einen Freiversuch für die Klausuren im Semester der Erstbelegung.

Ich denke schon, dass ich es nochmal machen werde, schreibe im Oktober meine Abschlussprüfung und will auch nochmal einen Lehrgang in Mediation machen und dann neben dem Master nochmal schreiben. :eyeroll2:
 
das mit den Unterschieden zwischen den Bundesländern klingt plausibel. Bei meinem umgekehrten Versuch der Abrechnung gab es zwischen den Unis auch erhebliche Unterschiede und die Unis waren in unterschiedlichen Bundesländern
 
Dann hätte ich zB das Problem, dass das Wahlmodul Verwaltungsrecht Besonderer Teil neben PoR auch Kommunal-und Baurecht enthält. An meiner Uni konnte man aber zwischen einer dieser beiden Gebiete wählen, so dass ich letztlich nur eine Klausurleistung im PoR nachweisen kann. Dafür mussten wir dann noch Klausuren im Staatshaftungsrecht für den großen ÖffR - Schein schreiben, diese Klausurleistung kann ich mir aber eben wieder nicht anrechnen lassen, da sie im LLB nicht vorgesehen ist. So geht es mir bei vielen anderen Modulen auch.
Auch die Leistungen des kompletten Schwerpunkts, der ja vom Arbeitsumfang neben der 5 stündigen Klausur und der einmonatigen Hausarbeit plus mündlicher Prüfung dem Niveau einer Masterarbeit gleichkommt, sind allesamt unbrauchbar für den LLB. Das ist echt sehr sehr bitter für mich, aber ich kann es auch nachvollziehen. Ist eben ein Studiengang mit anderem Abschlussziel, während im klassischen Jurastudium nach dem ersten Examen ja noch das zweite draufgepackt wird und man die "Befähigung zum Richteramt" erlangt.

Naja. Es gibt definitiv schlimmeres. ;-) Aber ich glaube mit dem Staatsexamen bin ich schneller an meinem Ziel : einen Abschluss in der Tasche zu haben. :angel1:
Danke für eure Bemühungen und Tipps. Ihr habt mir schon sehr viel weiter geholfen. :-)
 
Hallo Zusammen,

auch ich habe - wie vllt. schon viele andere vor mir hier - vor, vom klassischen Jura Studium auf Staatsexamen zum LL.B an die Fernuni zu wechseln. Leider geben die restlichen Beiträge hier wenig Aufschluss über die Anrechnungsmöglichkeiten. Daher schildere ich kurz meine derzeitige Situation: ich bin scheinfrei und habe die Zulassung zum Staatsexamen. Auch meinen Schwerpunkt habe ich bereits absolviert.
Was meint ihr? Werden mir wohl zumindest die meisten rechtswissenschaftlichen Pflichtmodule angerechnet werden? Und ist es theoretisch möglich, die noch fehlenden Module (wissenschaftliche Pflichtmodule) in einem Semester abzuarbeiten?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Hallo!!
Könntest du mir bitte das Ergebnis deines Anrechnungsverfahrens sagen?
Ich befinde mich nämlich in einer ähnlichen Situation wie du. Bereits absolviert habe ich das das Grundstudium an de Universität zu Köln. Allerdings habe ich keine Kraft mehr, das Staatsexamen vorzubereiten.
Ich freue mich auf deine Antwort!
 
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