Hallo zusammen,
seit Wochen google ich das Internet durch und verinnerliche mir alle Infos zum LL.B ein.
ich habe gaaanz wichtige Fragen - vielleicht kann mir jemand Info geben (ich hoffe Belgarath...)
1.wird der LL.B dem gehobenen Dienst zugeordnet?
2.kann man ohne die klassische Dipl. Rechtspfleger Ausbildung, mit dem LL.B als Rechtspfleger arbeiten?
3.Habe etwas vom Beruf des "Amtanwalts" gelesen, ist das auch mit dem LL.B möglich?
Ziel meines LL.B Studiums ist es irgendwie beim Amt (am Liebsten am Amtsgericht) zu arbeiten. Das Thema mit dem "Amtsanwalt" oder Rechtspfleger hat mich sehr stark interessiert...
Lg
Ben
seit Wochen google ich das Internet durch und verinnerliche mir alle Infos zum LL.B ein.
ich habe gaaanz wichtige Fragen - vielleicht kann mir jemand Info geben (ich hoffe Belgarath...)
1.wird der LL.B dem gehobenen Dienst zugeordnet?
2.kann man ohne die klassische Dipl. Rechtspfleger Ausbildung, mit dem LL.B als Rechtspfleger arbeiten?
3.Habe etwas vom Beruf des "Amtanwalts" gelesen, ist das auch mit dem LL.B möglich?
Ziel meines LL.B Studiums ist es irgendwie beim Amt (am Liebsten am Amtsgericht) zu arbeiten. Das Thema mit dem "Amtsanwalt" oder Rechtspfleger hat mich sehr stark interessiert...
Lg
Ben