Sonstiges Fragen zum LL.B.

Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,

seit Wochen google ich das Internet durch und verinnerliche mir alle Infos zum LL.B ein.

ich habe gaaanz wichtige Fragen - vielleicht kann mir jemand Info geben (ich hoffe Belgarath...)

1.wird der LL.B dem gehobenen Dienst zugeordnet?
2.kann man ohne die klassische Dipl. Rechtspfleger Ausbildung, mit dem LL.B als Rechtspfleger arbeiten?
3.Habe etwas vom Beruf des "Amtanwalts" gelesen, ist das auch mit dem LL.B möglich?

Ziel meines LL.B Studiums ist es irgendwie beim Amt (am Liebsten am Amtsgericht) zu arbeiten. Das Thema mit dem "Amtsanwalt" oder Rechtspfleger hat mich sehr stark interessiert...

Lg

Ben
 
Hallo Ben,

also da kann ich Dir auch nur partiell Antwort geben, da ich selbst schon seit etlichen Jahren im Höheren Dienst des Bundes bin und der LLB/LLM für mich nur Hobby ist.

LLB und LLM sind akkreditiert, so daß formal der LLB als Zulassungkriterium für den gehobenen Dienst und der LLM als Zulassungskriterium für den Höheren Dienst fungieren - dennoch muß man sich dann im Wettbewerb um die konkret ausgeschriebene Stelle natürlich gegen die Mitbewerber durchsetzen, die im Höheren Dienst dann mit der Befähigung zum Richteramt aufwarten können, wo den LLM noch fast niemand kennt.

Der "Rechtspfleger" ist ein FH-Abschluß, der recht konkret auf den beruflichen Einsatz als Rechtspfleger vorbereitet, ich vermag mir nicht vorzustellen, daß man selbst bei formaler Zulassung durch den LLB aus Hagen damit die Mitbewerber mit FH-Rechtspflege-Abschluß aus dem Felde schlägt.

Last but not least kann ich zum Amtsanwalt überhaupt nichts sagen ...
 
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