Allgemeine Infos Info, Tips, Erfahrungsberichte ?

Hallo!
Ich bin 35 und überlege seit Monaten Jura an der Fernuni Hagen anzufangen. Ich bin total durch den Wind, weil ich null Ahnung habe, von was mir erwartet.
Ich arbeitet in VZ und habe keine Kinder. Allerdings, kenne ich mich nicht aus mit Fernstudium und hätte gerne gewusst was der Ablauf ist, bzw. ob ich in jedem Semester bestimmen kann, wie viele Modulen ich lernen kann oder ob es schon vorgegeben ist.
Was passiert, wenn man nicht schafft, die vorgegebenen Module zu lernen?
Ist es denn sinnvoll in meinem Alter Jura zu studieren? Das könnte ewig dauern :( Ich bin ausserdem Ausländerin. Die Sprache war bisher kein Problem, aber ich weiss nicht ob das Lernen extrem schwer ist oder nicht.
Ist jemand so freundlich und gibt mir ein paar Tips? Ich bin wirklich ahnungslos.
Ich danke euch herzlich!

V.
 
Hallo Violaine,
schön, dass du den Weg ins Forum gefunden hast.
Als erstes gebe ich dir den Tipp, dich mal in der Tagebuchecke umzusehen :)

Am Anfang geht es allen so, mach dir da keine Sorgen. Zu alt bist du bestimmt nicht, man ist nie zu alt, um Neues zu lernen!
Hier die Beantwortung deiner Fragen:

1. Du kannst jedes Semester auswählen, ob und wie viele Module du in einem Semester bearbeiten möchtest. Ob du dann auch in jedem Modul, dass du belegt hast Klausuren schreiben willst, kannst du dir bei der Klausuranmeldung noch einmal zusätzlich überlegen.
Ein Zeitlimit wird dir nur bei den EA´s (=Einsendearbeiten) gegeben: wenn du die Klausurzulassung durch die EA´s erhalten hast, gilt diese nur 7 oder 8 Semester (bei der genauen Semesteranzahl bin ich mir gerade nicht 100% sicher).

2. Ich denke auch nicht, dass Ausländer zu sein ein "Nachteil" ist. Hättest du es nicht in deinem Post erwähnt, hätte man es von deiner Schreibweise aus keinesfalls erahnt (Respekt dafür) :)
Falls du aus dem englischsprachigen Ausland kommst, hättest du sogar Vorteile, wenn du Wahlmodule auf englisch wählst.

3. Übernimm dich am Anfang nicht! Im ersten Semester hatte ich auch nur ein Modul (Propädeutikum) belegt, da ich gleichzeitig noch ein anderes Studium abgeschlossen habe und ebenfalls berufstätig war und bin.

4. Natürlich ist es hart, aber es lohnt sich. Wenn man dann noch die Arbeit mit einer 1 in den Händen hält, weiß man, dass man stolz auf sich sein kann und nichts "geschenkt" bekommen hat.

5. Ich wünsche dir ganz viel Spaß mit dem Studium und hier im Forum. Lass dich nicht runterkriegen, egal, wie stressig es mal ist. Es ist auch keine Schande, mal ein Semester auszusetzen.

Liebe Grüße,
Piwi
 
Vielen Dank Piwi :)

Ich glaube, meine einzige Möglichkeit wäre auf Probe zu studieren. Ich habe gelesen, da gibt eine Frist von maximal 8 Semester. Kann man aber die nicht bestandene Klausuren wiederholen? Das ist mir unklar :(
 
Ein Zeitlimit wird dir nur bei den EA´s (=Einsendearbeiten) gegeben: wenn du die Klausurzulassung durch die EA´s erhalten hast, gilt diese nur 7 oder 8 Semester (b
Achtung, falsch! Die durch die bestandenen EAs erlangte Klausurzulassung verfällt nicht, sie gilt dauerhaft fort. Bei dem von Dir genannten Limit handelt es sich um die Anzahl der Semester nach der kostenpflichtigen erstmaligen Belegung des Moduls, in denen man das Modul kostenlos als Wiederholer belegen kann.
 
Ein Zeitlimit wird dir nur bei den EA´s (=Einsendearbeiten) gegeben: wenn du die Klausurzulassung durch die EA´s erhalten hast, gilt diese nur 7 oder 8 Semester (bei der genauen Semesteranzahl bin ich mir gerade nicht 100% sicher).

Nur damit hier keine falsche Infos stehen:
„Eine einmal durch bestandene Einsendearbeiten erlangte Klausurteilnahmeberechtigung gilt über das Semester bzw. Studienjahr hinaus zeitlich unbegrenzt, auch wenn das Kursmaterial zwischenzeitlich neu strukturiert oder überarbeitet worden ist.“ (https://www.fernuni-hagen.de/rewi/faq/einsendearbeiten.shtml abgerufen am 20.02.2017)

Ansonsten stimme ich da voll zu. Man ist nie zu alt, um etwas zu lernen. Wenn man konsequent am Ball bleibt und sich selbst motivieren kann, gibt es nichts besseres, als bestandene Prüfungen in einem Fernstudium – die Freude ist bei mir jedes Mal sooooo groß, etwas für mein Studium zu tun, das ich nebenbei mache und Fortschritte zu machen…trotz „Belastung“ durch Arbeit und Privatleben!
Es gibt wenig befriedigenderes!

// Da war @Schnecke wohl drei Minuten schneller…:thumbsup:
 
Vielen Dank Piwi :)

Ich glaube, meine einzige Möglichkeit wäre auf Probe zu studieren. Ich habe gelesen, da gibt eine Frist von maximal 8 Semester. Kann man aber die nicht bestandene Klausuren wiederholen? Das ist mir unklar :(
Im Studiengang BoL musst Du in 8 Semestern 8 Pflichtmodule erfolgreich abgeschlossen haben. Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen sind möglich.

Wieviele Module Du pro Semester belegst bestimmst nur Du, da gibt es seitens der Fernuni weder eine Mindest-noch eine Maximalanzahl. In welchen Modulen Du dann die Klausur schreibst bestimmst Du in der Mitte des Semesters selbst, indem Du Dich für die Modulabschlussprüfung anmeldest oder nicht anmeldest.
Das ist das schöne am Fernstudium hier, es ist ziemlich flexibel. Für Dich gibt es nur die Dir ja schon bekannte Probestudiumsgrenze 8 bestandene Module in maximal 8 Semestern.

Zum Alter: viele der Studenten hier sind teils deutlich älter als 35 und studieren erfolgreich.

Probier das Studium doch einfach mal zwei Sermester lang aus. Dann weißt Du ob es was für Dich ist oder nicht. Und selbst wenn Du dann feststellst, dass es für Dich nichts ist, hast Du zwei Semestern was interessantes gelernt und nette Leute kennengelernt.
 
Tut mir Leid bezüglich der Falschinformation *schäm*
 
Tut mir Leid bezüglich der Falschinformation *schäm*

Passiert – dafür gibt's ja aufmerksame Mitleser! Wenn jeder alles wüsste, wäre das Forum überflüssig! ;)
 
Huhu,
wie ist denn eure Erfahrung in BGB II/2 - reicht die dtv-Ausgabe BGB für die Klausur oder ist ein Schönfelder besser? Ich hab noch nen gebundenen aus 1/2015. Eigentlich ist mir das Ding ja zu dick, aber ich kann grad nicht abschätzen, ob die darin enthaltenen Gesetze ausreichend für die Klausur sind....
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
LG
Steffi
 
Herr Bergmann und die Prüfungsinformation weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Gesetzessammlung, die die zivilrechtlichen Nebengesetze enthält, notwendig ist.
 
Ah, grad hab ichs gefunden - ich wusste, ich hab das irgendwo gelesen. Vielen Dank für den Hinweis! Okay, dann werde ich wohl um einen Schöni nicht drumherum kommen.....is ja auch professioneller als so ne billige dtv-Ausgabe :down::ROFL:
 
...darfst auch gern ab 14 h Daumen drücken... Ich tendiere z.Z. zwischen ich kann alles, ich kann nichts und mir ist alles egal!
 
Ich drück alle Daumen, die ich hab - viel Glück und Erfolg! Du rockst das Ding! :daumen:
 
Im vor ein paar Tagen erschienen ReWi-Heft (vorher hätt ich bei den zwei HA gleichzeitig auch keine Zeit zum Lesen gehabt :panik:) werden Schönfelder, Deutsche Gesetze (Grundwerk) oder NomosGesetze Zivilrecht genannt. Hat jemand ne Präferenz oder Erfahrungswerte, welcher von den drei der "tollste" ist?:reader:
 
Also ich hab entschieden, wenn ich mir schon so ne Sammlung zulegen muss, dann den Schönfelder als Loseblattsammlung. Der gebundene kostet pro Halbjahr 40 €.
 
Also ich hab entschieden, wenn ich mir schon so ne Sammlung zulegen muss, dann den Schönfelder als Loseblattsammlung. Der gebundene kostet pro Halbjahr 40 €.
Mit den Ergänzungslieferungen kommst du auf nicht viel weniger pro Jahr würde ich schätzen... Dafür kannst du deine Markierungen behalten.
 
Die Ergänzungslieferungen kommen lt. beck-Seite 3-4 mal pro Jahr und kosten zwischen 7 und 17 € - aber einzelne Seiten zu entsorgen ist umwelttechnisch irgendwie sinnvoller als jedesmal ein Buch mit hunderten von Seiten - insbesondere da Gesetze drin sind, die seit Jahren nicht mehr aktualisiert wurden. Keine Ahnung, ob man ihn später tatsächlich braucht, aber wenn der liebe Herr Bergmann das so will - des Profs Wille ist sein Himmelreich :belehren:
 
nach meiner Erfahrung braucht man bei den Klausuren nur jeweils ca. eine Hand voll Paragraphen, in manchen evtl. zwei Hände (aus evtl. 2 Gesetzen), die sind aber meistens in den dtv-Ausgaben enthalten, so dass man kaum mehr als zwei "Bücher" in der Klausur braucht. (StGB+StPO; BGB+HGB, BGB + ZPO usw.)
Schönfelder macht natürlich was her, ist aber m.E. unwirtschaftlich. So'n dtv Büchle kann ich direkt nach der Klausur wieder bei ebay verscherbeln, ansonsten schon' ich die Wälder und nutz' die online Versionen von juris, da weiß ich dann, dass die aktuell sind.
 
Da ich schon seit Jahren im Risikobereich arbeite, ist mir daran gelegen, Risiken gen Null zu tendieren ;-) Daher verlasse ich mich nicht darauf, dann gerade die zwei Bücher dabei zu haben, sondern die Gesetze, die der LS - zumindest theoretisch - abfragen könnte. Mir gehts auch nicht um das was hermachen - ich bin kein besserer Student, nur weil ich nen Schönfelder hab - sondern darum, in der Klausur nicht dumm aus der Wäsche zu schauen, weil ich eben genau jenes Gesetz nicht dabei habe. Sicher ist sicher, lieber vorbeugen, als auf die Schuhe ko...en. :-D Hab ich doch gleich noch ein paar Argumente für mich selbst :ROFL:
 
Meine Rede... und was BGB II/2 angeht steht man halt wirklich blöd da, wenn man § 823 II nicht prüfen kann, weil man das Schutzgesetz im StGB nicht auswendig weiß, wenn man die Rügeobliegenheit nur auf §377 HGB aufbaut, weil man die Voraussetzung des Handelsgeschäfts § 343 HGB nicht mit auswendig gelernt hat... Oder die Ansprüche des Dritten aus Frachtvertrag nicht auswendig aus dem HGB drauf hat als Ausnahme zum Klassiker der Drittschadensliquidation, oder das AGG im Dienstvertrag, die Gefährdungshaftung nach StVG, die Pfändungsgrenze nach ZPO, Ansprüche Haftpflichtversicherer VVG... Nur als Beispiele, die mir noch von den Folien der Videovorlesung einfallen... Das ProdHaftG ist ja zum Glück in der DTV Ausgabe vom BGB drin, sonst hätte meine Sitznachbarin in der Klausur gestern auch ganz schön in die Röhre geschaut... Und für BGB III braucht man ohnehin auch noch die GBV, InsO und ZPO andauernd...
Und ich persönlich muss mit meinem Gesetzbuch arbeiten...mir bringt es wenig, wenn ich bei Juris sofort die §§ habe und in der Klausur dann mich erst der Idiotenwiese (Inhaltsverzeichnis) bedienen muss oder stundenlang blättere... Aber das ist wirklich Geschmackssache und zum Glück jedem selbst überlassen ;-)
 
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