Allgemeine Infos IPR-Klausur September 2018

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Der Lehrstuhl hat gestern folgenden Hinweis zur Klausur September 2018 in Moodle gepostet:

"Den Gesetzestext von Art. 8 EGBGB brauchen Sie nicht mitzubringen.
Alle Gesetze, die für die Lösung der Klausur erforderlich sind und sich nicht in der aktuellen Auflage (18.) des Jayme/Hausmann finden, werden wir ggf. in der Klausur mit abdrucken."
 
Hallo,
weiß zufällig jemand, ob es sonst irgendwelche Klausurhinweise oder Eingrenzungen gab? Ich kann leider nicht auf den aktuellen Moodle Kurs zugreifen.

Danke! :)
 
Hallo,
weiß zufällig jemand, ob es sonst irgendwelche Klausurhinweise oder Eingrenzungen gab? Ich kann leider nicht auf den aktuellen Moodle Kurs zugreifen.

Danke! :)
Bei diesem Modul gibt es keine Stoffeingrenzungen. Steht so auch in den Angaben zur Klausur in der Studien- und Prüfungsinfo Nr. 2 SS 2018
 
@Lara1982
Bitte kannst du oder jemand anderer, der das liest so nett sein und die letzen 2 Klausuren und wenn verfügbar auch die zugehörigen Lösungen, (wenn geht auch die Einsendearbeiten des aktuellen Semester mit Lösugen, ganz toll wären natürlich auch noch die von den letzten beiden Semerster) mir zusenden mmjus.sigi@gmail.com.
Der Grund dafür ist, dass meine Moodle Umgebung noch auf Stand SS17 ist, ich aber jetzt im Sept die Klausur schreiben werde.
Basierend auf den Unterlagen, werde ich dann versuch zu schauen, ob es irgendwelche "Indizien" für diese Klausur gibt. sollte mir was auffallen, werde ich das dann natürlich hier posten.
Herzlichen Dank im vrraus und lg
Sigi
 
Hallo @Lara1982
nein bisher habe ich noch nichts bekommen. Wie gesagt, die letzten beiden Klausuren und die aktuellen Einsendearbeiten wären super, die anderen sind noch in meiner alten Moodleumgebung.
Herzlichen Dank im Voraus und lg Sigi
 
Ich will ja keine offenen Türen einrennen, aber ich rate dringend auch das BGB zu Klausur mitzubringen. Meine Klausur, die schon einige Semester zurückliegt, wäre ohne BGB nicht zu lösen gewesen. Die relevanten §§ waren auch nicht der Kausur beigelegt. Eine Kommilitonin ist damals daran gescheitert.
 
Ergänzung zu Charlies wichtigem Hinweis: Laut den Detailangaben zur Klausur in der Studien- und Prüfungsinfo Nr. 2 sind zugelassene Hilfsmittel ZPO, BGB und Nebengesetze sowie Jayme/Hausmann d.h. die ZPO sollte auch dabei sein.
 
Kann mir bitte jemand die Klausur vom SS2017 (gerne auch mit Lösung) schicken bitte :) ?
charminkuh@gmx.net

Und wenn der Hinweis vom Lehrstuhl lautet
"Den Gesetzestext von Art. 8 EGBGB brauchen Sie nicht mitzubringen.
Alle Gesetze, die für die Lösung der Klausur erforderlich sind und sich nicht in der aktuellen Auflage (18.) des Jayme/Hausmann finden, werden wir ggf. in der Klausur mit abdrucken."
dann müssten doch die relevanten BGB Texte mitabgedruckt werden??
 
Guten Morgen,
ich verstehe den Hinweis vom Lehrstuhl auch so, dass die Mitnahme des BGB's nicht erforderlich ist. Meine Hoffnung ist, dass die Klausur einen IZPR Sachverhalt beinhaltet. Dafür braucht man das BGB nämlich nicht :-). Ist aber nur eine Vermutung bzw. Hoffnung,
 
Gibt es eigentlich irgendwo Hinweise darauf wie die Punktevergabe in der Klausur ist? Also z.B. bei IZPR wieviel Punkte es für Prüfungspunkt A: Anwendungsbereich der EuGVO im Regelfall etwa gibt? Bei den alten Klausuren finde ich keine Angaben dazu.
 
Konnte gestern leider kurzfristig nicht mitschreiben. Wie war denn die Klausur? Welches Thema kam dran?
 
Hi, ich fand die Klausur sehr verwirrend. Es kam IPR dran. A Deutscher bestellt Möbel- Sonderanfertigung bei B GmbH, Sitz in England, NL in schottland. Im Vertrag machen sie aus, dass für den ganzen Vertrag CISG gelten soll. Problem: (stand aber auch im Bearbeiterhinweis) UK ist nicht Vertragsstaat. Frage:welches Recht für den Vertrag gilt.
 
Ich fand es auch komisch. Wie habt Ihr das gelöst?
Ich habe die CISG verneint, mit der Begründung, dass eine Vereinbarung über die Anwendbarkeit des CISG nicht möglich ist und bin dann über ROM I gegangen.
Das kommt mir aber jetzt falsch vor!? :D
Was sagt Ihr?
 
Ich bin geschachtelt rein gegangen. Habe den Art 1 abs. 1 b) geprüft und das so interpretiert, wenn das IPR auf das Ergebnis kommt, dass deutsches Recht gilt, dann ist das CISG anwendbar. Hab dann Rom I geprüft und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass Schottisches recht gilt. Folglich CISG (-).
 
Ich fand das auch so verwirrend und bin mit der Klausur eher unzufrieden. Ich hab das CISG auch verneint und bin ebenfalls über Rom I-VO dann dazu gekommen, dass schottisches Recht anwendbar ist. Am Ende erschien mir das zu einfach und was das CISG angeht, hätte ich das wohl sauberer prüfen können.
 
Habt ihr alle Informationen unterbringen können? Bsp. die überprüfungspflicht des A oder die Nachbesserungsmöglichkeit des B?

Hab leider die Frage ob man CISG vertraglich auswählen kann, wahrscheinlich zu kurz geprüft. Der untypische Aufbau hat mich verwirrt ‍♀️
 
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