Klausurbesprechung IPR Klausur WS 13/14 am 20. März 2014

Ort
München
Hochschulabschluss
Staatsexamen
Studiengang
Master of Laws
Hallo an alle,
jetzt geht es langsam in die heiße Phase des Endspurts: in drei Wochen ist IPR-Klausur (für mich wohl in Augsburg).
Und mir gelang es, mit Hilfe von so genannter Prinzen-Yoga und LLB-Brause in die Zukunft zu schauen und die Thematik der Aufgabenstellung zu erkennen; am Ergebnis möchte ich hiermit alle teilhaben lassen.
Es wird gehen um - trari trara, Spannung - Rom-I-VO oder Rom-II-VO oder EuGVO oder CISG.
Seid ihr auch meiner Meinung?
Gruß
 
@derprofi: Von diesen Pillen möchte ich auch welche :bier1:
 
Wie ist es bei Euch gelaufen?
Ich fand den SV im ersten Moment etwas...merkwürdig, bin aber dann doch recht gut zurechtgekommen. Hab nur gedacht, dass ich für diese Klausur vor ca 4 Wochen mit dem Lernen hätte aufhören können. :bugeye:
Fand sie sehr fair.
 
Auf jeden Fall fair im Sinne von "inhaltlich beherrschbar". Allerdings viel Lesestoff dabei, das finde ich bei einer zweistündigen Klausur nicht so günstig. Blöderweise habe ich wohl den 26 V EGBGB übersehen - ich hoffe, das kostet nicht allzu viel Punkte ....
 
Hallo!

Halte die Daumen! Ich selbst habe mich noch kurz vor der Frist abgemeldet, es war einfach zuviel mit den anderen Klausuren und dem Beruf.
Wie war Euer Urlaub? Ich habe an Euch gedacht und hoffe, Ihr habt die Zeit genossen!

LG,
Jan
 
Na, dann müsste es ja lauter "sehr gut" hageln...
 
Wie ist es bei Euch gelaufen?
Ich fand den SV im ersten Moment etwas...merkwürdig, bin aber dann doch recht gut zurechtgekommen. Hab nur gedacht, dass ich für diese Klausur vor ca 4 Wochen mit dem Lernen hätte aufhören können. :bugeye:
Fand sie sehr fair.
Ehrlich? Ich fand sie ziemlich furchtbar! Wir haben doch kein Erb- oder Familienrecht beim Bachelor Studium. Dann wusste ich auch nicht wirklich wie sich der "Wohnsitz" in den diversen Ländern definiert.
Fair fand ich die Klausur nicht wirklich. Warum kann nicht mal was "Normales" drankommen, wie irgendwie ein ROM-I-VO oder ROM-II-VO Fall? Von mir aus mit Teil-oder Vorfragen. Oder CISG? Internationale Zuständigkeit?
Doch nicht ein Thema, das in max. 5 Seiten im Skript abgehandelt wird.
Wie meinst Du das, mit den ca. 4 Wochen vor der Klausur zum Lernen aufhören? War die Klausur so leicht für Dich?
 
Der Schwerpunkt lag für mich eher im allgemeinen Teil des IPR, Vorfragen, Gesamt- und Sachnormenverweisung, Einzel- vs. Gesamtstatut usw. Besonderheiten des Erbrechts lagen eigentlich nur in der Wirksamkeit der Rechtswahl - und wer ( im Gegensatz zu meiner Wenigkeit :-( ) den 26 EGBGB ganz bis zum Ende durchgelesen hat, sollte damit dann auch klarkommen...

@ Jan : Urlaub war klasse - wir immer. Sieben Wochen ganz ohne Fernuni und dann durchackern bis zur Klausur .... mal sehen, ob das Konzept wieder aufgegangen ist.
 
Ich habe in Wikipedia folgendes gefunden:

Der Begriff des Wohnsitzes wird in der Schweiz in Art. 23 ZGB definiert. Damit ein Ort als Wohnsitz gilt, braucht es den Aufenthalt an diesem Ort mit der Absicht des dauernden Verbleibens. Dabei ist es entscheidend, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Niemand kann nach Art. 23 Abs. 2 ZGB an mehreren Orten gleichzeitig seinen Wohnsitz haben. Die Zuständigkeit von Gerichten richtet sich teilweise nach dem Wohnsitz (vergleiche Art. 3 GestG). Bei Leuten, die an einem Ort wohnen und an einem anderen arbeiten, geht man davon aus, dass ihr Wohnsitz bei der Familie liegt, auch wenn sie mehr Zeit am Arbeitsort verbringen. Kinder haben gemäss Art. 25 ZGB einen Wohnsitz, der sich von dem ihrer Eltern ableitet. Der Besuch einer Lehranstalt, z. B. einer Universität, reicht nach Art. 26 ZGB noch nicht aus, um einen Wohnsitz zu begründen.

Das Fehlen eines festen Wohnsitzes (im In- oder Ausland) stellt einen Arrestgrund für Vermögensstücke des Schuldners nach Art. 271 Abs. 1 Z. 1 SchKG dar. Das Vorliegen eines ausländischen Wohnsitzes bildet dagegen eine der Voraussetzungen eines so genannten Ausländerarrestes gemäss Art. 271 Abs. 1 Z. 4 SchKG.
 
Nach der Definition könnte schon deutsches Recht das Entscheidende sein? Naja, wann wird sehen :)
 
Ehrlich? Ich fand sie ziemlich furchtbar! Wir haben doch kein Erb- oder Familienrecht beim Bachelor Studium. Dann wusste ich auch nicht wirklich wie sich der "Wohnsitz" in den diversen Ländern definiert.
Fair fand ich die Klausur nicht wirklich. Warum kann nicht mal was "Normales" drankommen, wie irgendwie ein ROM-I-VO oder ROM-II-VO Fall? Von mir aus mit Teil-oder Vorfragen. Oder CISG? Internationale Zuständigkeit?
Doch nicht ein Thema, das in max. 5 Seiten im Skript abgehandelt wird.
Wie meinst Du das, mit den ca. 4 Wochen vor der Klausur zum Lernen aufhören? War die Klausur so leicht für Dich?

Hallo Sigrid,
hab hier schon lange nicht mehr reingeschaut, deswegen hat's a weng gedauert.
Ich fand die Klausur nicht zu leicht. Wie wahrscheinlich alle habe ich mich bei meiner Vorbereitung auf ROM, EuGVO und CISG konzentriert. Darauf beziehen sich auch die 4 Wochen. Wenn ich gewusst hätte, dass es EGBGB wird, hätte ich mir den Rest schenken können. Aber wie immer im Leben…non scholae, sed vitae.

Ich fand die Klausur trotzdem gut und, egal wie mein Ergebnis aussehen wird, sie hat mir Spaß gemacht. Ich hab zwar erst geschluckt, weil ich damit überhaupt nicht gerechnet hatte, habe aber dann gemerkt, dass ich sie doch lösen kann. Mit Verständnis für Mechanismen, wie funktioniert eine Kollisionsnorm, was ist eine Gesamtverweisung, was kommt dabei raus und was ist der nächste Schritt. Der Rest war Arbeiten an der Norm.
Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, dass es eben nicht darauf ankommt, Prüfungsschemata und Definitionen wieder auszuspucken. Ich habe bisher nur zwei Klausuren mit einem Lächeln im Gesicht geschrieben, und das war eine davon. Wie gesagt, egal wie die Note aussieht, es war's wert.

Drück Dir die Daumen, dass es trotzdem gereicht hat!
LG, Dori
 
Zuletzt bearbeitet:
Noten sind online
 
Hallo an alle,
meine Prognose (siehe ganz oben), eines der Themen "Rom-I-VO oder Rom-II-VO oder EuGVO oder CISG" käme dran, lag voll daneben! Auch ich war von der Klausur "etwas überrascht", darauf war ich nicht vorbereitet. Hab mir 50:50 Bestehenwahrscheinlichkeit ausgerechnet. Jetzt das Ergebnis: mit 65% bestanden ... JUBEL !!
Damit habe ich den LL.B. "im Sack", manomann, das war was ...
Übrigens ja erstaunlich (?!) gut ausgefallen, "nur" die Hälfte hat die Klausur nicht bestanden.
Gruß
 
Naja, einer mehr als teilgenommen haben sind durchgefallen! Ob das so toll ist?
Gott sei Dank, ich habe bestanden :wein: zwar nicht toll, aber egal! War mein zweiter Versuch, habe echt viel gelernt und dann so ein Thema! Freue mich für alle, die bestanden haben:-) Und Ihr andern schafft das auch noch! Halte Euch die Daumen für das nächste Mal!
 
2,7 - yeah
meine (so dachte ich) recht eigenwillige Auslegung des Testaments, dass er ja eigentlich was ganz anderes wollte, als er niedergeschrieben hat, war wohl doch nicht so abstrus, wie ich nach der Klausur vermutet habe ;-)))
 
Ja :)

sehr gut: 2
gut: 3
befriedigend: 24
ausreichend: 14
mangelhaft: 44
Teilnehmer: 87
Durchschnittsnote: 4.1
 
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