Der Studienstart ist oft mit Kosten verbunden: Umzug in eine andere Stadt, Mietkaution, möglicherweise Kauf von Möbeln oder auch Dingen wie einem Computer. Die „Studienstarthilfe“ von 1.000 Euro kann seit 2. September 2024 beantragt werden. Allerdings keineswegs von allen künftigen BAföG-Empfänger:innen, sondern nur für unter 25-jährige, die vor dem Studium Bürgergeld beziehen (oder ähnliche Leistungen).
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