Klausurbesprechung Klausur 11.03.2016

Ort
Erkelenz
Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
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Hallo!
Ich dachte ich mache mal einen Thread für die heutige Klausur auf, sodass auch die Leute wissen, was heute in der Klausur drin vor kam.

Die Klausur basierte auf folgenden Fall:

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lag-hamm_3-sa-644-12_facebook-beleidigung.html

Es war einen KSchK, wo nur die Begründetheit zu prüfen war.
Der Unterschied zu unserem Fall war, dass in unserem Fall kein Azubi gehandelt hat sondern ein Angestellter, der 30 Jahre alt war.

Habe den Fall eigentlich so wie in der Entscheidung gelöst mit ein paar anderen Argumenten natürlich.

Wie fandet ihr es? :-)
 
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Ich fand die Klausur sehr fair gestellt. Was sagt ihr? War die Klage bei euch begründet?

Ich hab das bejaht, weil der AG wenigstens hätte vorher abmahnen können. Habe so ähnlich wie im Urteil argumentiert. Der Name des AG wird nicht genannt, aber trotz Meinungsfreiheit darf der AN den AG nicht in Misskredit bringen (Nebenpflichten des AV).
 
Fand die Klausur auch sehr fair.
Hoffentlich ist es auch was geworden!

Für mich war die Klage unbegründet. Eine Abmahnung ist, wie das LAG ja auch sagte, entbehrlich sehen dem enormen Vertrauensbruch und der fehlenden Aussicht auf Besserung. :-)
 
Hallo zusammen!

Bei mir ist die Klage auch unbegründet, weil die Abmahnung aufgrund des groben Fehlverhaltens entbehrlich war und in der engeren Interessenabwägung kein Vertrauensbonus vorhanden war, weil der A erst seit 10 Monaten dort arbeitet und er das bisschen Vertrauen durch seine Aussagen zerstört hat...

Für mich kam auch eine Umdeutung in eine ordentliche Kündigung überhaupt nicht in Betracht, weil A ja ausdrücklich auf die Feststellung durch die außerordentliche geklagt hat. Ich hab da aber kein Wort zu geschrieben, sonst krieg ich nachher Punkteabzug weil danach ja nicht gefragt ist

Habt ihr bei der Zusatzfrage auch alle vier Funktionen der Abmahnung hingeschrieben? Oder nur Warn- und Rügefunktion?

Ich fand die Klausur auch sehr fair.

LG :-)
 
Ja genau so in etwa habe ich das auch @Mökki :-)

Glaube ich hatte drei Funktionen weiß es aber nicht mehr. Habe auch nur knapp eine Seite geschrieben, weil meine Zeit um war.

Zu einer Umdeutung in eine ordentliche Kündigung habe ich nichts geschrieben. Es stand ja auch nicht in der Aufgabenstellung oder sonstiges.
 
Ich fand diese Argumentation des LAG einleuchtender:
Dennoch sei der Ausspruch einer fristlosen Kündigung nicht angemessen. Dem Beklagten sei es zumutbar gewesen, durch eine Abmahnung oder Kritikgespräche zunächst zu versuchen, eine Änderung des Verhaltens des Klägers und eine entsprechende Einsicht hinsichtlich des Fehlverhaltens herbeizuführen. Des Weiteren sei zu berücksichtigen, dass der Kläger den Beklagten nicht mit persönlich an ihn gerichteten Worten direkt konfrontiert hat. Im Übrigen sei bei der Gesamtbetrachtung desFacebook-Profils des Klägers - insbesondere unter Berücksichtigung der vom Kläger eingetragenen "Lieblingszitate" - auffällig, dass viele Eintragungen nicht ernst gemeint sein dürften.

Ich glaube auch, dass die 2. Aufgabe eine Art Hinweis auf die fehlende Abmahnung war.

A hatte sich vorher nichts zu schulden kommen lassen und er hat in seinem Profil den AG auch nicht namentlich genannt etc. Eine Abmahnung hätte gereicht um das Verhalten zu ändern. Das Vertrauen war zwar erstmal erschüttert, aber kann auch wieder gewonnen werden.
 
Ja aber dass der das vielleicht nicht ernst gemeint hat, wissen wir ja nicht. So Infos wie Lieblingszitat oder so hatten wir ja nicht.
Die haben aber weiter unten im Urteil, glaube dass war dann in der nächsten Instanz (vor dem LAG), die Abmahnung abgelehnt. Glaube das zuständige Arbeitsgericht hat die Abmahnung abgelehnt. Für die war die Klage ja auch begründet für das LAG aber unbegründet. So habe ich das jetzt verstanden. :/

Naja wenn man es gut verkauft hat ist jede Ansicht ja vertretbar! :-)
 
Genau, in der 1 Instanz war die Klage begründet, in der 2. nicht mehr. Das ist eigentlich sehr gut für uns, da man daran erkennt, dass es dem Korrektor wirklich nur auf die Argumentation und Interessenabwägung ankommt.
 
Ergebnisse sind da :) Oh man, ich bin so happy. Hab echt ne 2 geschrieben. Da war mein gutes Gefühl ausnahmsweise mal nicht falsch.
Ich hoffe, Euch geht es genauso. :)
 
Ich werde trotzdem mal Einsicht beantragen. Möchte mal wissen, was noch so gefehlt hat.
 
Ich hab auch eine 2,3! :-) Zum Glück - mein Ziel waren mind. 70 Punkte.
Hoffentlich sind die anderen Klausuren auch so gut gelaufen, ich drücke uns allen weiter die Daumen! :-)
 
2,3 ist ja echt super @Mökki - Glückwunsch! :-)

Ja ich hoffe es auch. Jetzt steht noch BGB III, Rhetorik, externes Rewe und Verwaltungsrecht aus. :chewingnails:
 
hat einer eigentlich eine Info warum es laut POS 10 ECTS für die Klausur gab? Nach meinen Infos sollte es doch nur 5 ECTS geben oder? eine Kommilitonin meinte, dass eine andere Kommilitonin meinte, dass die das vor der Klausur noch einmal umgeschmissen haben.:speechless:
 
Zu erst hatte ich ja die Hoffnung, dass es nur bei denen 10 ECTS sind, die BGB II/2 angerechnet bekommen (wie bei mir) aber anscheinend ja nicht... Ich schreibe gleich mal ans Prüfungsamt und frage nach, bei mir ist auch kein Vermerk über BGB II/2... Sobald ich etwas weiß sag ich Bescheid! :-)
 
Ich habe auch schon ans PA geschrieben. Heute morgen schon. Aber die lassen sich ja immer Zeit! :/
 
Also NEUIGKEITEN (naja so halbe):
Ich habe heute morgen das PA angerufen. Dort sagte man mir, dass das alles noch unklar ist. Sie hätten vor der Klausur bereits mal darüber gesprochen, dass es bezüglich Arbeitsvertragsrecht ein großes Heckmeck ist mit den wechselnden ECTS und ob man es nicht bei 10 belassen soll. Allerdings hat das PA einigen Studenten davon abgeraten jetzt ArbVr zu schreiben, da es ab diesem Semester ja wieder 10 ECTS gibt und somit haben einige ja auch ein Semester vergeudet dafür.
Abschließendes kann aber erst am Montag in einer Dienstbesprechung geklärt werden.

Ich hoffe zu unseren Gunsten!
Ich brauche diese zusätzlichen 5 ECTS (also 10) dringend.

Vielleicht kann noch jemand bzw können noch andere eine Mail ans PA schreiben. So wird der Widerstand größer. :/
 
Vielleicht solltest du das PA mal auf die Prüfungsordnung - gültig ab 16.09.2011 - verweisen. Als Tipp: In § 21 finden sie die Antwort, wie zu werten ist. ;)
 
@da-daniel : Super Argument! Aber ich hoffe, dass ich nicht mehr viel argumentieren muss und sie das so stehen lassen mit den 10 ECTS :/
 
Das mit den ECTS für Arbeitsrecht war im letzten Semester (da habe ich geschrieben) schon ein Riesenthema, und ich hatte im letzten Jahr auch volle 10 ECTS auf mein Prüfungskonto bekommen.

Der EInwand von Daniel ist daher abolut richtig, denn es gab m. W. nach zu keiner Zeit eine PO, in der Arbeitsrecht mit 5 ECTS zu bewerten war, und noch etwas:

Es gab auch nach "altem" Recht keine gültige PO, mit der eine Modulleistung in BGB II/2 gefordert werden kann, denn in dieser "alten" PO 2011 ist in der Anlage nur von BGB II die Rede...

Ein dementsprechendes Verfahren vor Gericht dürfte sicherlich nicht zu Gunsten der FernUni ausgehen...
 
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