Das kann mir auch passieren.
Aufgabe 2 war für mich mit 20 Punkten total überbewertet, ich hab leider nicht mehr viel Zeit gehabt, und hab noch den § 854 BGB als Einstieg genommen, und bin dann noch auf den § 866 BGB gegangen - und dann war es um.
Ich habe in Aufgabe 1 zwischen H und E auch mit § 929 BGB angefangen, bin dann auf § 932 BGB über, und habe das als Zwischenergebnis auch bejaht, und hab dann den § 935 BGB ins Feld geführt mit dem Ergebnis, dass dem K der Pkw abhanden gekommen sei, daher war im Ergebnis bei mir der E kein Eigentümer geworden.
Allerdings habe ich zuvor zwischen K und der Treuhand keine Sicherungsübereignung geprüft, sondern im Rahmen der Prüfung Eigentumsübergang auf die Treuhand ist mir die Idee gekommen, den Vertrag zwischen K und der Treuhand als sittenwidriges Geschäft einzustufen, da P die Notlage des K ausgenutzt hat und ein auffälliges Missverhältnis in den Leistungen bestand (K verliert Eigentum und soll noch ein Darlehen bezahlen) - fragt nicht wie ich auf diesen Gedanken kan, aber in dem Moment fand ich den Klasse
.
Daher musste ich in der Eigentumsfrage zu einem anderen Ergebnis kommen, da ich an diesem Konstrukt konsequent festgehalten habe.
Den Sachverhalt habe ich übrigens mitnehmen können, ich wollte den auch schon hier hochladen, aber irgendwie geht das nicht...
.