Klausurbesprechung Klausur 14.09.2015 BGB III

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
190 von 210
Stoffeingrenzung: Mobiliarsachenrecht und Insolvenzrecht lt. Studien- und Prüfungsinfo Nr. 2
 
fand sie auch nicht so toll. zumal ich dachte, dass kreditsicherungsrecht nicht Stoff war, aber nun gut….Ich bin immer noch sehr unsicher, ob das alles so richtig war, was ich hingeschrieben habe….also Aufgabe 1: E ist Eigentümer geworden aufgrund gutgläubigen Erwerbs, kein abhandenkommen bei K, da nicht unfreiwilliger Verlust des Besitzes. Übereigung K-P (-), da keine Übergabe, K hat nicht vollständig den Besitz aufgegeben, da Schlüssel behalten…
 
bei aufgabe 2: hier würde es schon an der Einigung scheitern, da Ehefrau einwilligen muss, was nicht passiert sit. Aufgabe 3: 107 inso
 
Wenn ich ein Fahrzeug über die Bank kaufe, die mir auch das Geld unmittelbar zur Verfügung stellt, so ist das mit der Sicherungsübereignung für mich alles logisch und klar.

Im Fall jedoch wollte die Treuhandgesellschaft ein Darlehen vermitteln und nicht selbst geben, von daher tue ich mich mit dem Instrument der Sicherungsübereignung gegenüber der Treuhandgesellschaft schon etwas schwer.
Abgesehen davon, das es sich hier ganz klar um etwas handelt, was als Stoffeingrenzung im Grunde ausgeschlossen wurde.

Hier scheint wohl der zugrunde liegende Fall zu sein:

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/vzr58_13.htm
 
Also ich war beim ersten Durchlesen erstmal geschockt von der Länge des Falls und das dann noch 3 Aufgaben waren und die vielen vielen Personen... jesses... dann war ich erstmal ziemlich verzweifelt und wußte gar nicht so recht ob ich jetzt einfach zu doof bin, oder ob er entgegen seines Willens gar keine Sicherungsübereignung sondern eine Übertragung gemacht hat. hmmm!

Naja 935 hab ich gar nicht mehr angesprochen, nachdem ich den gutgläubigen Erwerb bejaht habe, ich Depp. da sind mir natürlich auch nochmal Punkte verloren gegangen.

Aufgabe 2 hab ich ganz zum schluss gemacht und keinen Plan gehabt, so dass ich dann irgendwas geschrieben habe von wegen das Eheleute nur dann Einwilligung benötigen, wenn sie über den Großteil ihres Gesamtvermögens verfügen... da gabs auch einen Paragraphen zu. Habe dann eine andere Bewertung abgelehnt.

Aufgabe 3 hingegen war dann in Ordnung.

Tja, ich seh mich da wohl im März nochmal ran müssen. :-(
 
Das kann mir auch passieren.

Aufgabe 2 war für mich mit 20 Punkten total überbewertet, ich hab leider nicht mehr viel Zeit gehabt, und hab noch den § 854 BGB als Einstieg genommen, und bin dann noch auf den § 866 BGB gegangen - und dann war es um.

Ich habe in Aufgabe 1 zwischen H und E auch mit § 929 BGB angefangen, bin dann auf § 932 BGB über, und habe das als Zwischenergebnis auch bejaht, und hab dann den § 935 BGB ins Feld geführt mit dem Ergebnis, dass dem K der Pkw abhanden gekommen sei, daher war im Ergebnis bei mir der E kein Eigentümer geworden.

Allerdings habe ich zuvor zwischen K und der Treuhand keine Sicherungsübereignung geprüft, sondern im Rahmen der Prüfung Eigentumsübergang auf die Treuhand ist mir die Idee gekommen, den Vertrag zwischen K und der Treuhand als sittenwidriges Geschäft einzustufen, da P die Notlage des K ausgenutzt hat und ein auffälliges Missverhältnis in den Leistungen bestand (K verliert Eigentum und soll noch ein Darlehen bezahlen) - fragt nicht wie ich auf diesen Gedanken kan, aber in dem Moment fand ich den Klasse ;-).

Daher musste ich in der Eigentumsfrage zu einem anderen Ergebnis kommen, da ich an diesem Konstrukt konsequent festgehalten habe.

Den Sachverhalt habe ich übrigens mitnehmen können, ich wollte den auch schon hier hochladen, aber irgendwie geht das nicht... :-(.
 
wobei ich die Idee mit der Sittenwidrigkeit jetzt gar nicht mal so schlecht finde.

Aber gut, jetzt heißt es wieder abwarten für uns. Muss heute noch bei Strafrecht dran und hoffe, da läuft es besser.
 
Daher ja auch meine Frage oben nach Sicherungsübereignung für eine Kreditvermittlung - das kenn ich so nicht und hab da auch bisher nix zu gefunden, ob das geht oder möglich ist..., deswegen schied Sicherungsübereignung für mich ja aus.
 
Hat man schon mal jemand etwas zu den Ergebnissen gehört?
 
Super, ich auch :-)

Notenspiegel:

NOTENSPIEGEL

Notenbereich Anzahl

Sehr gut (1 - 1,5) 2

Gut (1,6 - 2,5) 18

Befriedigend (2,6 - 3,5) 32

Ausreichend (3,6 - 4) 42

Mangelhaft (4,1 - 5) 24

Teilnehmer 118

Durchschnittsnote 3,6
 
Nur mal so ne Frage zwischen durch:

Gab es hier eine Information per Mail, dass die Noten bereit stehen?
Bekommen habe ich nix...
 
Nur mal so ne Frage zwischen durch:

Gab es hier eine Information per Mail, dass die Noten bereit stehen?
Bekommen habe ich nix...
Gibt es sowas überhaupt bei den Rewi-Klausuren? Grübel. Ich kann mich nicht erinnern bei einer Rewi-Klausur jemals eine E-Mail bekommen zu haben, dass die Noten da sind.
 
Ich bisher auch nur in den WiWi-Klausuren..., aber ok, dann ist ja mein regelmäßiges Prüfen des Notenspiegels auch gerechtfertigt... :-)
 
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