Allgemeine Infos Klausur 19. März 2021

Hat zum Glück gereicht (3,3). Aber das war schon eine sehr eigenartige Aufgabenstellung^^
Würde mich interessieren, wie Du dich vorbereitet hast.

Skripte lesen und daraus lernen alleine reicht nicht.

Online-Mentoriate bereiten nicht ausreichend auf die Klausur vor.

Fälle lösen von Tillmanns, Preuß, Schwabe reicht nicht.

Klausurvorbesprechung "lernen Sie nicht auswendig, benutzen Sie den gesunden Menschenverstand" reicht auch nicht.

In anderen Modulen schreibe ich auch Einsen und Zweien, wieso hier nicht?

Da stimmt doch etwas grundsätzlich nicht.
 
Würde mich interessieren, wie Du dich vorbereitet hast.

Skripte lesen und daraus lernen alleine reicht nicht.

Online-Mentoriate bereiten nicht ausreichend auf die Klausur vor.

Fälle lösen von Tillmanns, Preuß, Schwabe reicht nicht.

Klausurvorbesprechung "lernen Sie nicht auswendig, benutzen Sie den gesunden Menschenverstand" reicht auch nicht.

In anderen Modulen schreibe ich auch Einsen und Zweien, wieso hier nicht?

Da stimmt doch etwas grundsätzlich nicht.
das kann ich so unterschreiben!!!
 
Würde mich interessieren, wie Du dich vorbereitet hast.

Skripte lesen und daraus lernen alleine reicht nicht.

Online-Mentoriate bereiten nicht ausreichend auf die Klausur vor.

Fälle lösen von Tillmanns, Preuß, Schwabe reicht nicht.

Klausurvorbesprechung "lernen Sie nicht auswendig, benutzen Sie den gesunden Menschenverstand" reicht auch nicht.

In anderen Modulen schreibe ich auch Einsen und Zweien, wieso hier nicht?

Da stimmt doch etwas grundsätzlich nicht.
Also die ersten gut 20 Minuten war ich wirklich ratlos. Denn wie Du schon sagst, es hatte mit allen sonst bekannten Fällen nichts zu tun.
Dann habe ich mir überlegt, dass ich dem guten Mann irgendwie eine Pflichtverletzung ans Bein binden muss, wenn man ihn abmahnen oder kündigen möchte. Dann war die Überlegung, für eine Pflichtverletzung brauche ich ein Schuldverhältnis, ergo das Arbeitsverhältnis und dann eben Haupt- und Nebenleistungspflichten geprüft usw..
Von -gewusst- kann man aber nicht sprechen. Ich hatte -gehofft-, dass das ein Lösungsweg ist.
 
Also die ersten gut 20 Minuten war ich wirklich ratlos. Denn wie Du schon sagst, es hatte mit allen sonst bekannten Fällen nichts zu tun.
Dann habe ich mir überlegt, dass ich dem guten Mann irgendwie eine Pflichtverletzung ans Bein binden muss, wenn man ihn abmahnen oder kündigen möchte. Dann war die Überlegung, für eine Pflichtverletzung brauche ich ein Schuldverhältnis, ergo das Arbeitsverhältnis und dann eben Haupt- und Nebenleistungspflichten geprüft usw..
Von -gewusst- kann man aber nicht sprechen. Ich hatte -gehofft-, dass das ein Lösungsweg ist.
Ja das habe ich auch so gemacht.
Ich will hier nicht zu viel preisgeben, da ich sonst meine Anonymität aufs Spiel setze.
Aber vielleicht soviel: Bei mir wurde z.B. bemängelt, dass ich nicht ausführlich genug auf § 55 StPO und § 384 Nr. 2 ZPO eingegangen bin.
Ganz ehrlich, was hat das mit Arbeitsvertragsrecht zu tun?
Dann war vieles dem Korrektor insgesamt zu kurz.
Das ich nicht in der Lage bin schneller zu tippen, ist sicher eines meiner Problem. Das ist m.M.n. aber ein sachfremdes Kriterium, dürfte also bei der Bewertung der Arbeit nicht ausschlaggebend sein.
 
Ja das habe ich auch so gemacht.
Ich will hier nicht zu viel preisgeben, da ich sonst meine Anonymität aufs Spiel setze.
Aber vielleicht soviel: Bei mir wurde z.B. bemängelt, dass ich nicht ausführlich genug auf § 55 StPO und § 384 Nr. 2 ZPO eingegangen bin.
Ganz ehrlich, was hat das mit Arbeitsvertragsrecht zu tun?
Dann war vieles dem Korrektor insgesamt zu kurz.
Das ich nicht in der Lage bin schneller zu tippen, ist sicher eines meiner Problem. Das ist m.M.n. aber ein sachfremdes Kriterium, dürfte also bei der Bewertung der Arbeit nicht ausschlaggebend sein.
Der schnellste am Keyboard bin ich leider auch nicht.
Aber bestanden hast Du, oder? Rein an der Ausführlichkeit dürfte man es bei dieser Klausur eigentlich nicht scheitern lassen. Zumindest wenn die sonstigen üblichen Grundlagen wie Gutachtenstil mit ordentlicher Gliederung erfüllt sind. Hier musste man ja wirklich erstmal einen Zugang zum Fall finden. Den § 55 StPO habe ich auch nicht in epischer Breite behandelt, sondern den Fokus eher da drauf gelegt, ob mit dieser Verweigerungshaltung die Aufklärung der Angelegenheit verhindert. Und das ist eben nicht der Fall gewesen. Daher war bei mir eine Abmahnung auch nicht berechtigt. Die außerordentliche Verdachtskündigung hatte ich jedoch bejaht.
 
Aber bestanden hast Du, oder?
Ne, eben gerade nicht.
Bis hierher habe ich alle Klausuren beim ersten Versuch bestanden.
Arbeitsvertragsrecht ist für mich der letzte Schein aus dem dritten Semester.
Vielleicht lassen ich diese Klausur jetzt erst einmal liegen bis ganz zum Schluss den Studiums, mal sehen.
 
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